manajah21 Posted May 26, 2008 Report Posted May 26, 2008 Guten Tag, ich bin neu hier im Forum und durch meine schlimme vergangenheit als mieser Autofahrer schon ganz gut erfahren wenn es um Verkehrsrecht geht, trotzdem ist glaube ich mein Fall eher selten und ich finde nix vergleichbares dazu. Ich schildere euch meine Situation und vielleicht hat einer Ahnung was auf mich zukommt. 20.05.05 Führerschein erworben20.06.05 Unfall mit 3 Punkten20.07.05 Geschw. übertretung mit 3 Punkten --- Beide Vergehen mit einer Nachschulung abgehandelt, Probezeitverllängerung um 2 Jahre---- 2 Jahre Punktefrei gefahren, Eintragungen sind tilgungsreif, sobald meine Probezeit zuende ist 31.12.07 Fahren unter Cannabiseinfluss, Ordnungswidrigkeit 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot,26.05.08 rechtswidrig geworden da Gerichtsprozess Folge: kein Führerscheinentzug da geringe werte, aber Drogen MPU gemacht, MPU bestanden Das Fahren unter Cannabiseinfluss war nach der Probezeitregelung meines erachtens nach nun der 1. A verstoß NACH der Nachschulung in der Probezeitverlängerung, normalerweise bekommt man dann ja eine "Aufforderung zur freiwilligen Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung"Das habe ich aber nicht bekommen, ich musste die Drogen MPU machen 16.05.08 Geblitzt worden mit viell. über 21 KM/H zuviel innerorts, Folge wären 1 Punkt.....das war vor ca 2 Wochen, bevor die Drogenordnungswidrigkeit rechtskräftig wurde. Was passiert nun, bekomme ich nun wegen der Geschw. übertretung die "aufforderung für die freiwillige beratung" oder was meint ihr??? Grußmanajah
Gast225 Posted May 26, 2008 Report Posted May 26, 2008 Eigentlich sollte die Aufforderung für das Seminar für die Drogenfahrt noch folgen, denn die MPU hat damit nicht zu tun. Das kann allerdings noch eine Weile dauern, da die Sache ja gerade erst rechtskräftig geworden ist. Der weitere Verstoß spielt keine Rolle für die PZ.
manajah21 Posted May 26, 2008 Author Report Posted May 26, 2008 sicher das der weitere verstoß keine rolle spielt?? weil des is ja nochmal ein A verstoß dann
Guest Mace Posted May 26, 2008 Report Posted May 26, 2008 Ja sicher.Verstöße vor absolvierter Teilnahme an einem ASF (klick) fließen nicht in die "Sammlung" der Probezeitverstöße ein.
manajah21 Posted May 26, 2008 Author Report Posted May 26, 2008 ja ein ASF (Nachschulung) hab ich ja schon hinter mit, danach kam die drogenfahrt mit 4 punkten mit der MPU und danach dann noch ein Geschwindigkeitsübertretung mit 1 punkt
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