mitfahrer Posted November 22, 2007 Report Posted November 22, 2007 Habe eine ganz ganz große Bitte an Euch User: Mich haben sie geblitzt (klar, sonst würd ich hier nicht schreiben) und zwar auf der B4 bei "HEIDLAND" (am 22.10.07, Anhörungsbogen kam heute am 22.11.)... Folgender Sachverhalt, der aber nicht diskutiert werden muss: 1. Fahrzeug: LKW über 3,5 to, 2. erlaubte Höchstgeschwindigkeit an dem Starenkasten: 100km/h (laut radarfalle.de und nach meiner Erinnerung auch)3. "angeblich" erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Kfz über 3,5 to: 60 km/h4. geblitzt hat der Starenkasten mich mit 82, da ist die Toleranz schon runtergerechnet, ergo 22 zu viel, da ja "angeblich" dort 60 für LKW ist... Meine Frage / riesengroße BITTE an Euch: Wer kennt die B4 an der besagten Stelle?? Ich bin mir sicher, dass dort eine "Mittelleitplanke" ist, alsowie es so schön heisst "eine bauliche Trennung der Fahrspuren" existiert. Kennt jemand diesen Starenkasten an der Stelle, und wenn ja, gibts dort eine Mittelleitplanke/bauliche Trennung??? Es wäre mir sehr sehr wichtig zu erfahren, da ich in letzter Zeit etwas zu viel zu schnell unterwegs war.. ;-) und ich aber als Kraftfahrer meinen Lappen brauche...:-( LG mitfahrer
McStraße Posted November 22, 2007 Report Posted November 22, 2007 Kennt jemand diesen Starenkasten an der Stelle, und wenn ja, gibts dort eine Mittelleitplanke/bauliche Trennung???es gibt dort eine Trennung, kannst auch auf googleearth sehen.3. "angeblich" erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Kfz über 3,5 to: 60 km/hwenn die es sagen wird es wahrscheinlich auch stimmen.
mitfahrer Posted November 22, 2007 Author Report Posted November 22, 2007 Kennt jemand diesen Starenkasten an der Stelle, und wenn ja, gibts dort eine Mittelleitplanke/bauliche Trennung???es gibt dort eine Trennung, kannst auch auf googleearth sehen.3. "angeblich" erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Kfz über 3,5 to: 60 km/hwenn die es sagen wird es wahrscheinlich auch stimmen. @McStraße: Danke für die schnelle Antwort..Aber laut $18 Abs5 gilt: Außerhalb geschlossener Ortschaften ...blabla... auf Fahrbahnen ..., die durch Mittelstreifen oder sonstige baulicheEinrichtungen getrennt sind, beträgt die zul. Höchstgeschw. ..... für Kfz >3,5 to ... 80 km/h. Mir geht es einzig und allein um die BAULICHE TRENNUNG... Und da hattets Du ja gesagt, dass dort eine Mittelleitplanke vorhanden ist...Könnte das sonst noch ein User hier bestätigen?? Und zu googleEarth: leider sieht man dort eine Mittelleitplanke NICHT eindeutig. Nur, dass es dort 4 Fahrspuren gibt, die (zumindest) durch zwei durchgezogene Linien getrennt sind... was allerdings nicht automatisch eine bauliche Trennung bedeuten würde. Danke Dir schon mal. LG mitfahrer
Gast225 Posted November 23, 2007 Report Posted November 23, 2007 Was für ein Lkw war es denn? Denn der Absatz sollte auch genau und bis zu Ende lesen. (5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,Ist die B 4 eine Kraftfahrstraße (eine Autobahn ist es sicherlich nicht?Was für ein Lkw war es denn?
mitfahrer Posted November 24, 2007 Author Report Posted November 24, 2007 Hallo Gast225, es ist /war ein LKW mit zul. GesGew. von 40 to.Da ich "Springer" bin, fahre ich jede Woche einen anderen LKW, nur anhand meiner eigenen Aufzeichnungen (Zuordnung Datum->Kennzeichen) weiss ich leider nicht mehr, ob es ein SATTELZUG oder ein LKW mit ANHÄNGER war. Ist aber auch unerheblich, da in jedem Fall das zGG =40 Tonnen beträgt.Ebenso das Leergewicht entsprechend größer als 7,5 to.. Witzig ist auch, dass das FOTO nicht wirklich Aussagekraft besitzt.. Da scheint der Starenkasten überhaupt nicht auf das Blitzen von LKW ausgelegt zu sein... Das Gesicht / der Kopf ist durch die Kameradaten VERDECKT... Hat jemand vielleicht Erfahrungen, wie es in einem solchen Fall überhaupt steht mit der "Verurteilbarkeit" eines Verkehrsteilnehmers?
Gast225 Posted November 24, 2007 Report Posted November 24, 2007 Im Normalfall würde ich sagen das die Polizei keine Chance hätte, allerdings gibt es beim Lkw aber die Tachoscheibe anhand derer man den Fahrer überführen könnte. Sind die in der Firma Personen oder Fahrzeugbezogen abgelegt? Ich würde erst einmal darum bitten ein besseres Foto zu schicken, da man eben den Fahrer so nicht erkennen kann und der Lkw von x Personen genutzt wird, so daß eine Identifizierung aufgrund des Bildes nicht möglich ist.
Mlip Posted November 26, 2024 Report Posted November 26, 2024 Mir ist leider genau das gleiche im selben Abschnitt passiert und die Frau in der Bußgeldstelle erklärte mir dort würde ein Schild stehen was die Geschwindigkeit für lkw über 7.5t auf 60km begrenzt. Ich habe dieses Schild auch nicht gesehen und muss somit die Strafe und den Punkt wohl in Kauf nehmen...
Heintz Posted November 26, 2024 Report Posted November 26, 2024 Ein offizielles ist eh nicht nötig. Die SB wird das großzügige Sonderschild etwa 2km vor der Mausefalle meinen: https://maps.app.goo.gl/seuavqKQWcMsEAod8 1
Sobbel Posted November 28, 2024 Report Posted November 28, 2024 Am 26.11.2024 um 17:01 schrieb Heintz: Die SB wird das großzügige Sonderschild etwa 2km vor der Mausefalle meinen: https://maps.app.goo.gl/seuavqKQWcMsEAod8 Dieses Schild wird die SB'in meinen, aber es ordnet nichts an. Das ist maximal eine Gedächtnishilfe. 1
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