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Aha. Und woher weißt Du, daß Du in dem Moment, wo Du mit 76 gemessen wurdest, tatsächlich 74 gefahren bist?

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Moin Moin

 

wenn ich mit 74 auf der Landstraße fotografiert werde werden regelmäßig 76 draus€

Etwas an deiner Formulierung liest sich komisch - komisch im Sinne von seltsam.

Lass mich nochmal lesen - ah ich habs.

Es ist das Wort "regelmäßig".

 

Wenn ich es nochmal überdenke, mein ich komisch doch im Sinne von lustig.

 

Gruß

  • Like 1
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@f1f2: Schon älter und bekannt, aber immer gut. Auch optimal für hiesige Murksfreiheit-Traumtänzer. Und gleich noch eine Packung für die Durchleuchtung-Bringt-nix-Fraktion @qtreiberin&Co:

A: Falscher Tatvorwurf (Falsche Messwerte, fehlerhafte Messwert-Zuordnungen, fehlende Beweismittel.) ACHT PROZENT (1183 Fälle) waren nachweislich technisch fehlerhaft!

B: Beweisführung in der Bußgeldakte mangelhaft (Die Mängel waren in einem Maße erheblich, dass das Messergebnis aus technischer Sicht nicht nachvollziehbar war. Ein Bußgeldbescheid hätte nicht erlassen werden dürfen.) 25 PROZENT (3696 Fälle).

C: Geringe Mängel (Sind erfahrungsgemäß zu beheben. Etwa fehlende Schulungsbescheinigungen, Eichscheine oder fehlende Bearbeitungshinweise.) 23 PROZENT (3399 Fälle).

Und schließlich D: Keine Mängel (Keine Schwachstellen zu finden.) NUR 44 PROZENT (6505 Fälle)!

 

Aus "RADARFALLEN UND BEDIENUNG VOLLER MÄNGEL - Jede zweite Tempomessung ist falsch!"/BILD 14.10.13: http://www.bild.de/a...63740.bild.html

 

Guten Morgen @biber&taxi42 :P .

:nolimit:

  • Like 1
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@bluey: Dein übliches kleinkindliches Abwehrverhalten. Du mußt Dir die Primärquelle auch anschauen. Dir ist nun entgangen, dass ich nur die Fakten von Gutachter Grün zitiert habe, welcher ja eine aktuelle Statistik bis Jan. 2013 abgeliefert hat.

:nolimit:

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Interessant zu wissen wäre, in wie vielen Fällen von den 56% der Messungen mit Mängeln der Betroffene Schuldig gesprochen wurde oder den Einspruch zurück genommen hat.

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Interessant zu wissen wäre, in wie vielen Fällen von den 56% der Messungen mit Mängeln der Betroffene Schuldig gesprochen wurde oder den Einspruch zurück genommen hat.
Du erwartest doch nicht ernsthaft, daß die Herren von diesem Blatt sich ihre schöne Geschichte durch sowas kaputtrecherchieren?
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Tja, eine Überschrift wie

"Verkehrüberwachung ist besser als ihr Ruf. Nur 8% aller verhandelten Fälle weisen technische Fehler auf" würde ja keiner hören wollen.

Das die BLÖD-Überschrift natürlich mit voller Absicht eine wesentlichen Punkt der Statistik verschweigt ist Dir @m3 hoffentlich aufgefallen ...

Es ist müßig das zu erwähnen ...

 

 

Gruß,

AnReRa

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Zu den 8% "falscher Tatvorwurf" gehören z.B. fehlende Beweismittel. Wenn sich im Laufe der Zeit herausstellt das immer mehr Gericht z.B. die Bedienungsanleitung als Beweismittel ansehen und man diesen Mangel -falls noch nicht geschehen- auf die Fälle zurückdatieren würde als das noch nicht so populär publik war, könnte man die 8% bestimmt auch noch wesentlich erhöhen.

  • Like 1
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*Beedo;Beedo* Breaking News:

 

Messbeamte sind nicht unfehlbar!

:schreck:

 

 

 

 

Interessant wäre es mal zu wissen, ob die Messbeamten hier in unserem Forum auch so fehlerbehaftet sind oder ob die eine reine Weste haben.

 

 

LG f1f2

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Weiter wäre interessant zu wissen, wieviele Messgeräte die labormäßige eichamtliche Prüfung im ersten Anlauf nicht bestanden haben und dabei Messwerte außerhalb der üblichen Verkehrsfehlergrenze ermittelt haben.

  • Like 1
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Leider wird dies wohl ein Geheimnis bleiben, denn Transparenz ist nicht gewünscht und somit wird auch keine Liste geführt. Alles was negativ sein könnte wird verheimlicht, so wird zum Beispiel auf dem Agrar- und Fischereikongress acta beschlossen oder eine genaue Zahl von wohl zu unrecht verurteilten Bürgern existiert erst garnicht. Das ist ein riesiges Manko das sich durch die ganzen Geflechte des Staates zieht und es fängt schon ganz unten auf der Ortsebene an...traurig, dass sich soetwas als demokratischer Rechtsstaat bezeichnen darf...

 

Lg f1f2

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eine genaue Zahl von wohl zu unrecht verurteilten Bürgern existiert erst garnicht.

Lg f1f2

 

Ach komm, irgendwann werden die schon zu schnell gewesen sein, oder? :ninja:

 

dete

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...

Interessant wäre es mal zu wissen, ob die Messbeamten hier in unserem Forum auch so fehlerbehaftet sind oder ob die eine reine Weste haben.

...

Interessant zu wissen wäre, in wie vielen Fällen von den 56% der Messungen mit Mängeln der Betroffene Schuldig gesprochen wurde oder den Einspruch zurück genommen hat.

@f1f2: @bluey propagierte sich früher hier als Nullprozent-Mann, sprich er hatte null (Laser-)Gerichtsverfahren verloren.

 

@bambam: Interessant wäre auch zu wissen, wieviel Amtsgerichte "gleich eingestellt" haben, damit den Murksmeßbeamten das Hornberger Schießen erspart bleibt :lol: .

:nolimit:

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Guten Morgen taxi42

Und?

@taxi42: Und was :doofwinkt: ? Bist Du sprach- und inhaltslos geworden? Träum schön weiter von Murksfreiheit :doofwinkt: .

 

 

Tja, eine Überschrift wie

"Verkehrüberwachung ist besser als ihr Ruf. Nur 8% aller verhandelten Fälle weisen technische Fehler auf" würde ja keiner hören wollen.

Doch @anrera, die würde man auch gerne höre, denn auch 8% sind schon der Super-GAU. Mit so einer Murksquote gehst Du in der freien Marktwirtschaft / Industrie sofort unter.

Die Verkehrsüberwachung hat übrigens zurecht einen schlechten Ruf, geben ja auch Behörden selbst zu.

 

Ach komm, irgendwann werden die schon zu schnell gewesen sein, oder? :ninja:

@dete: Ganz genau, irgendwann wird das Meßpersonal schon mal richtig messen, oder :fool: ?

:nolimit:

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off-topic

@eribaer: Mit der F1-Kolbengeschwindigkeit sollte es doch klar gewesen sein, welche Emmie...

:nolimit:

 

Ok, danke, alles klar, welche Emmie Du meinst. Feines Gerät!

  • 1 year later...
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Hallo,

Fahrverbot tritt erst bei hohen Überschreitungen ein. Und wenn es jemand gemessen mit 84km/h statt wissenschaftlich korrekt mit 79km/h statt zulässigen 50km/h erwischt, dann trifft es keinen Falschen.

 

Ein Fehler der bei korrekter Fahrweise einen Fahrverbotsmeßwert erzeugt steht wohl nicht an.

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Hallo,

Fahrverbot tritt erst bei hohen Überschreitungen ein. Und wenn es jemand gemessen mit 84km/h statt wissenschaftlich korrekt mit 79km/h statt zulässigen 50km/h erwischt, dann trifft es keinen Falschen.

 

Ein Fehler der bei korrekter Fahrweise einen Fahrverbotsmeßwert erzeugt steht wohl nicht an.

Das war dem TE sicher wichtig, dass Du Deinen Senf nahezu 8 Jahre später ablässt.

Nun ist sicher jedem klar, dass Du der Zeit hinterher hinkst. Aber beachte: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben".

  • 3 years later...
Guest 44bilal
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Da würde ich jedenfalls mal Einspruch einlegen

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[off topic]Vielleicht sollte man neu registrierte Mitglieder auf Moderatorenvorschau bei alten Threads setzen. @44bilal nervt da heute schon den ganzen Tag.[/off topic]

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[off topic]Vielleicht sollte man neu registrierte Mitglieder auf Moderatorenvorschau bei alten Threads setzen. @44bilal nervt da heute schon den ganzen Tag.[/off topic]

Nö!

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Doch... und genau das ist heute morgen auch geschehen.. allerdings musste ich vorher noch einen Werbelink von ihm eliminieren.

 

Grundsätzlich werden Neumitglieder aber nicht unter Generalverdacht gestellt.

  • Like 1
  • 4 years later...
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"Wrongly flashed" typically refers to a situation where a driver has mistakenly used their vehicle's headlights or high beams to signal another driver. "Driver wrongly cashed" might indicate that a driver received or accepted payment incorrectly, possibly due to a mistake or error in a financial transaction.


 

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