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Ich brauche BITTE Eure Hilfe.........


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Guest smokeypete
Posted

Hallo an alle,

 

ich habe folgendes Problem. Ich bin mit meinem Dienstwagen am 17.06.2002 außerhalb geschlossener Ortschaften mit 30km/h zu schnell geblitzt worden. Ergebnis: 68,12€ Strafe und 3 Punkte.

Jetzt ist mir das Missgeschick passiert, daß ich am 02.06.2003 wieder außerhalb geschlossener Ortschaften mit 27 km/h zu schnell geblitzt wurde. Ich habe heute die "Anhörung im Bußgeldverfahren" bekommen.

 

Jetzt meine Frage: Wie soll ich vorgehen? Ich habe gelesen, daß jetzt mein Führerschein in Gefahr ist. Ich bin aber im Aussendienst und darauf angewiesen. Was habe ich für Möglichkeiten? Soll ich mir Rat bei einem Anwalt holen? Geht eventuell eine höhere Geldstrafe und KEIN Fahrverbot?

 

Was muss ich jetzt mit diesem Anhörungsbogen machen? SOll ich den Verstoß zugeben? Kann ich nicht sagen, ich gebe zu, aber ich bin nur 90 anstatt 97 gefahren?

 

Bitte HELFT MIR!!!!

 

Schöne Grüße

Guest nochnGast
Posted

So leid es mir für dich tut, aber du wußtest doch schon vorher das du deinen Führerschein brauchst.

An deiner Stelle würd ich erst mal abwarten was kommt und dann fragen wie es weitergeht.

Vielleicht war dir dieser Schuß vor den Bug ja eine Warnung.

Guest smokeypete
Posted

Danke für Deine Antwort. Sicherlich muss mir das bewußt sein wenn man auf den Führerschein angewiesen ist. Aber zeig mit mal jemanden der bei 60.000km pro Jahr fehlerfrei fährt. Ich versuche jeden Tag 9 Stunden lang aufzupassen aber nun ist es eben passiert.

Wenn ich ja wenigstens wüßte, ob ich auf dem Anhörungsbogen die Schuld zugeben soll oder nicht. Ich weiß nicht was ich tun soll.

 

Schönen Gruß

Peter

Guest nochnGast
Posted

Zuerst natürlich erst mal ruhig bleiben.

Dann natürlich nichts zugeben.

Und auch bei "nur" 30000km im Jahr macht man Fehler, ist ja auch normal denn wir sind Menschen.

Also, erst mal bruhigen, dann mal sehen was kommt, und dann reagieren.

Wird schon werden....

Posted

Lese das Forum mal durch und schaue nach Threads wo Leute aehnliche Probleme wie du haben. Wenn das wirklich ein grosses Problem fuer dich darstellt, kann ein bisschen Arbeit nicht schaden....

 

Wieviel solche Hilfeschreie hoeren wir hier taeglich, denkst du? Nein, es sind mehr :lesen:

Guest Hein
Posted

Dummerweise war der Dienstwagen grün/weiß . . . :lesen:

Guest rennfahrer²
Posted

Hast du den ersten BuGeBe schon bezahlt ??

 

Wenn nicht hast du eine Chance (vorerst) um das 1-monatige Fahrverbot rumzukommen.

 

Da die Bußgeldstelle immer in Flensburg anfragt, was die Punkte machen und welche Verstöße wann begangen wurden, ist, sofern du den ersten BuGeBe noch nicht bezahlt hast dieser dort noch nicht eingetragen, also kommt als Auskunft "weiße Weste".

 

Hast du allerdings schon gezahlt wirst du um das Fahrverbot nicht herumkommen.

Posted

Der Bußgeldbescheid wird in Flensburg gespeichert, sobald er rechtskräftig geworden ist. Ob der bezahlt wurde oder nicht, hat damit gar nix zu tun. (Sonst könnte man damit ja klasse alle Punkte verhinder :lesen: )

Guest rennfahrer²
Posted

@Chiko

 

Mann, kannst du nicht vorm Posten überlegen, was du da gerade hinschmierst ??

 

Es ist allgemein bekannt, wenn ein BuGeBe bezahlt wird, ist der Verstoß rechtskräftig.

 

Nichts anderes hatte ich gemeint, solange der BuGeBe noch nicht bezahlt (rechtskräftig) ist, wird in Flensburg auch nichts gespeichert...

Posted

@rennfahrer

mit dem falschen Fuß aufgestanden, oder was ?

Ich habe im gegensatz zu Dir überlegt, bevor ich was "geschrieben" habe.

Und es ist nunmal ein himmelweiter Unterschied, ob ein Bußgeldbescheid bezahlt ist oder rechtskräftig ist.

Ob rechtskräftig oder nicht, er kann bezahlt sein.

Ob bezahlt oder nicht, er kann rechtskräftig sein, es kann auch beides sein, ABER:

nur wenn er RECHTSKRÄFTIG ist, wird er in Flensburg eingetragen.

Was glaubst Du, wieviele Entscheidung in Flensburg eingetragen sind, die nicht bezahlt sind. Das sind eine ganze Menge.

Guest Guest
Posted

Der Bußgeldbescheid wir automatisch nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Da ist es vollkommen egal, ob er bezahlt ist oder nicht.

 

Wenn das Bußgeld vor Ablauf der Einspruchfrist gezahlt wird, wird der Bescheid zu dem früheren Zeitpunkt schon rechtskräftig, weil man mit dem Bezahlen den Bußgeldbescheid aktzeptiert hat.

 

Wenn man nicht bezahlt, ändert das an der Rechtskraft gar nichts. Man hat lediglich noch mehr Ärger mit Mahnungen, Mahnbescheiden und somit auch mit noch höheren Kosten.

 

Gruß, Siegfried

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