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Hiho,

 

Ich hab mich hier durch einiges durchgelesen, aber wage zu bezweifeln, dass davon irgendwas genau auf mich zutrifft. Also stell ich mal meinen Fall dar:

 

- Probezeit, darin um über 20 kph zu schnell innerorts

-> "Maßnahmen für Fahranfänger" o.s.ä., eine Sitze der Maßnahme verpasst, FS-Entzug

-> 2. Mal "Maßnahmen für Fahranfänger", abgelegt,

- Neuerstellung der Fahrerlaubnis, aber Probezeit nicht bis Februar 2006 (was vier Jahre wären), sondern wegen Zeit zwischen 1. und 2. Aufbaurseminar bis Mai 2006 verlängert

- 1 Punkt wg. zu geringer Profiltiefe

- nun ev. Punkt wg. Rotlichtverstoß (unter 1 Sek.) im Mai 2006

 

Folgendes: Ich bin bei zwei kurz aufeinander folgenden Ampeln über die erste beschleunigend gefahren (unter 50), weil sie gelb wurde, bei der zweiten habe ich dann nicht hektisch bremsen wollen um keinen Auffahrunfall zu riskieren.

Mir wurde nun ein AB zugesandt mit dem Vermerk "3. Zustellungsversuch", vermutlich weil ich seit Mai zwei mal umgezogen bin.

 

Frage: Wenn ich zum zweiten Mal einen Punkt in der verlängerten Probezeit kassiere - muss ich zur MPU? oder was. . ?

 

Und wenn ja: Wie ließe sich die ganze Sache irgendwie verschleppen. . ? Wie sähe in meinem Falle die berüchtigte Alberto-Methode aus? Ich hab ums Verrecken keine deutliche Erklärung derselben gefunden.

 

Allen die bis hier durchgehalten haben schon mal vielen Dank, ich wäre für einen Rat wirklich extra-dankbar, mir kreist der Hut nach dem was ich hier zuletzt alles gelesen hab. . .

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Mal auseinander pfrimel

 

Probezeitende Mai 2006 Tag unbekannt

 

Zweiter Probezeitverstoß wann war der. Hast Du da schon eine Aufforderung zur Beratung bekommen oder nicht.

 

dritter Probezeitverstoß Mai 2006

 

 

Probezeit

post-14-1143976890.gif

 

 

MfG.

 

hartmut

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Beim ersten A-Verstoß nach der Neuerteilung ist eine MPU fällig.

 

War der Rotlichtverstoß noch innerhalb der Probezeit? Genaue Daten bitte!

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Sicher, sonst würd ich mir ja nicht so in die Hose machen. . . Ordnungsbuße über die zu geringe Profiltiefe hab ich bekommen, nicht aber eine Empfehlung zum Psycho-Seminar.

Dann hab ich jetzt wohl einen B- und einen A-Verstoß, in der Reihenfolge.

 

Bin ich jetzt eigentlich in der normalen Probezeit nach Erteilung der Fahrerlaubnis (ist ja neu ausgestellt worden) oder in der verlängerten?

Müsste also j e t z t eine Aufforderung zur psych. Beratung bekommen, weil ja der einzelne B-Verstoß noch nicht maßgeblich war?

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Da du die Nachschulung nicht rechtzeitig absolviert hast, gelten die üblichen Probezeitregeln nicht mehr. Es kommt keine Aufforderung zur psych. Beratung.

 

Für den erneuten A-Verstoß (den Rotlichtverstoß) ist jetzt eine MPU fällig, egal wie lange du die Rechtskraft hinauszögerst. Entscheidend ist nur der Tattag.

Um die MPU zu umgehen, bliebe wirklich nur Alberto.

 

Dazu habe ich hier was geschrieben.

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dann erstmal mille grazie. . . Wie könnte man rausfinden, wieviel auf dem Bild zu erkennen ist? Anwalt mit Akteneinsicht?

Ich hab von einer Erhöhung des Bußgelds auf Kosten der Punkte (also dann kein Punkt) gehört, gibts sowas?

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Aha. Ich war heute bei der FS-Stelle, wollte meinen Ersatz für vor zwei MOnaten verloren gemeldeten FS abholen.

Aber in der Tat wurde mir der FS schon im März entzogen, aufgrund eines Rotlichtverstoßes mit MPU-Anweisung im letzten Oktober. Was ich aber alles nicht mitbekommen hab. Weil ich mein Fahrzeug damals noch im alten Wohnort angemeldet hatte.

Habe ich mich nun des

- Verstoßes gegens Meldegesetz?

- Fahrens ohne Führerschein?

strafbar gemacht?

Und wie komm ich möglichst hurtig wieder an einen Schein?

 

Grüße, danke. . .

Posted

Ja

Ja, allerdings würde ich den Vorsatz nicht bejahen.

Aber du bist doch sicherlich wegen Unlust sowieso nicht gefahren.

 

Ich denke da eine Nachschulung ansteht wurde wegen nicht Erbringen die FE entzogen, diese nachholen.

Posted
Ja

Ja, allerdings würde ich den Vorsatz nicht bejahen.

 

Hm? Also kein knastwürdiges Vergehen?

 

Aber du bist doch sicherlich wegen Unlust sowieso nicht gefahren.

Nuja, bis Juni bin ich noch regelmäßig Auto gefahren und hab das jetzt baldestmöglich wieder vor. . .

 

Ich denke da eine Nachschulung ansteht wurde wegen nicht Erbringen die FE entzogen, diese nachholen.

 

Ähm, das war vor dem zweiten Aufbauseminar der Fall (was ich dann abgelegt hab und die FE demzufolge wieder erhalten hab).

Jetzt noch ein Aufbauseminar?

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Da muß man wohl doch weiter ausholen.

 

Wann

Erster Verstoß

Nachschulung

 

Zweiter Verstoß?

Aufforderung freiwillige Teilnahme Seminar

 

Dritter Verstoß?

 

Ansonsten verstehe ich nicht die Aufforderung zur MPU.

So einfach nach einen Rotlichtverstoß kommt es nicht zur Aufforderung eine MPU zu erbringen.

  • 2 weeks later...
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Ansonsten verstehe ich nicht die Aufforderung zur MPU.

So einfach nach einen Rotlichtverstoß kommt es nicht zur Aufforderung eine MPU zu erbringen.

Ich schon. Die Probezeitregelungen sind bei ihm außer Kraft.

 

Prinzipiell gilt: Entzug der FE in der Probezeit. Nach Neuerteilung führt jeder A-Verstoß zur MPU Anordnung.

Dazu reicht prinzipiell auch die Reifengeschichte. Nachschulung ist nicht mehr.

 

mfg

brightstar :lol:

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