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Vom Videowagen Gehetzt?


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Guest Gast_Michael_*
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Hallo,

ich zähle mich nicht zu den sog. "kultivierten Schnellfahren", ich fahre außerhalb geschlossener Ortschaften ungefähr 20 km/h laut Tacho mehr als erlaubt.

 

Wenn ich hier bisher las, daß sich Leute durch die Polizei zum Schnellfahren nötigen ließen hatte ich nicht viel Verständnis für diese.

 

Jetzt hatte ich ein sehr seltsames Erlebnis auf der Autobahn. Ich fuhr auf der A24 vom Horner Kreisel (Hamburg) stadtauswärts. Es war relativ viel los und rechts wurde ungefähr 85- 90 Km/h gefahren. Ich überholte links mit den 100 Km/h hinter mir ein Opel der schneller fahren wollte. (Jetzt werden wahrscheinlich die sog. "kultivierten Schnellfahren" sich aufregen, eure Komentare könnt Ihr euch aber schenken)

Bei der nächstmöglichen größeren Lücke (vielleicht 45-60m nenn überhaupt so groß) fuhr ich rechts rüber, der Opel gab richtig Gas und zog an mir vorbei. Die Lücke war zu Ende und ich fuhr wieder links rüber um weiter zu überholen. Der nachfolgende Audi A6 (schwarz mit zwei männliuchen Personen besetzt und LG Kennzeichen) war noch relativ weit entfernt (er hatte einen anständigen Abstand zum Opel).

 

Der Audi A6 kam beschleunigte extrem, blendete auf und für mir extrem dich und aggressiv auf (ich würde sagen nicht einmal 1m Abstand (die Scheinwerfer waren im Rückspiegel nicht mehr zu sehen).

 

Und Tatsächlich ich ließ mich hetzen. Ich schaute auf den Tacho und hatte nahezu 110 Km/h drauf. Ich reduzierte sofort auf 100 Km/h. Der Audi A6 drängelte weiter fuhr mal ganz links und mal ganz rechts in der Überholspur und die ganze Zeit mit aufgeblendeten Scheinwerfern und dem 1m Abstand. Nach dem ich mich nicht hetzen ließ wurde auf einmal eine blaue Blinklampe eingeschaltet. (sah so aus als wenn diese dort fest an der Windschutzscheibe montiert war) Ich überlegte was ich tun solle. Rechts war dichter Verkehr schließlich beschleunigte ich ein wenig und quetschte mich in eine kleine Lücke.

 

Ich sah wie der Audi beschleunigte und sich wieder an den Opel hängte. Der muß aber von der ganzen Aktion was mitbekommen haben und fuhr jetzt strich 80Km/h. Wir alle, selbst die langsame rechte Spur schlossen auf. Der Audi überholte irgendwann den Opel und fuhr Richtung Lübeck weiter.

 

Um noch mal zu betonen, ich habe keine Angst, daß ich ein Ticket bekomme, selbst wenn, die Auswirkungen wären mehr als überschaubar, ich schreibe den Text, wie ich doch schockiert bin, wie Leute zum richtigen schnell fahren gehetzt werden und das von denen, die eigentlich für Sicherheit im Verkehr sorgen sollen.

 

Wie anfangs erwähnt hatte ich bislang wenig Verständnis für die, die schrieben, daß sie sich gehetzt fühlten und deshalb den Verstoß begingen. Heute weiß ich, daß es so etwas gibt und daß es mir beinahe auch so ergangen wäre.

 

Schöne Grüße

Michael

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Tja, wenn man denn die Herrschaften wg. Nötigung etc. anzeigt, heißt es wieder "Sonderrechte, Einsatz, blablubb"

 

Wenn sie gleich ihre Blinkfunzel anmachen würden, gibt es keine Mißverständnisse!

 

Aber das ist alles nicht zu vergleichen, ein :kopfschuettel: darf drängeln und "rasen", weil er viel schlauer ist als der normale VT...

 

Ein dickes :blink: übrigens für den 80 fahrenden Opel!

 

Grobi

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Wie anfangs erwähnt hatte ich bislang wenig Verständnis für die, die schrieben, daß sie sich gehetzt fühlten und deshalb den Verstoß begingen. Heute weiß ich, daß es so etwas gibt und daß es mir beinahe auch so ergangen wäre.

Vielleicht sollte man hier noch erwähnen, dass es wohl keinesfalls die Absicht der :blink: gewesen sein dürfte, den TE zu einem Geschwindigkeitsverstoß zu hetzen... :kopfschuettel:

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Vielleicht sollte man aber auch erwähnen, dass dies ein solches Verhalten dennoch nicht rechtfertigen würde ?!? :kopfschuettel:

 

Der Vergleich mit Turbo-Rolf wäre jetzt aber wohl zu primitiv :blink:

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Vielleicht sollte man aber auch erwähnen, dass dies ein solches Verhalten dennoch nicht rechtfertigen würde ?!? :kopfschuettel:

Das kann im Einzelfall sehr wohl erforderlich sein (siehe auch hier Vermeidung der Erkennbarkeit) und ist dann durch die Sonderrechte abgedeckt.

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Da bleibt wohl die Frage der Verhältnismäßigkeit.

 

Ist es wichtiger,

  • einen Temposünder zu stellen, auch wenn dabei andere durch dafür notwendige Maßnahmen gefährdet werden können (langsam läuft es auf Turbo-Rolf raus, auch wenn die Fahrerin in diesem Fall sicher eine Mitschuld getragen hat )
  • der Verkehrssicherheit größere Bedeutung als der Verfolgung von Temposündern beizumessen

Mir ist bewusst, dass du gleich argumentieren wirst, die Verfolgung von Temposündern sei auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit...

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Ich sage Dir vor allem, dass jede Fahrt mit Sonderrechten ein erhöhtes Risiko birgt. Das kann die einfache Geschwindigkeitsüberschreitung ebenso sein, wie ein Unterschreiten der zulässigen Abstandswerte.

Die Frage einer Verhältnismäßigkeit wird in dieser Form nicht gestellt. Der Beamte ist für diese Fahrt verantwortlich u. hat im Schadensfall auch die entsprechende Verantwortung zu tragen.

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Ich sage Dir vor allem, dass jede Fahrt mit Sonderrechten ein erhöhtes Risiko birgt.
Stimmt.

 

Der Beamte ist für diese Fahrt verantwortlich u. hat im Schadensfall auch die entsprechende Verantwortung zu tragen.

 

Stimmt auch.........nur mit der Umsetzung der Verantwortung hapert es immer ein bißchen :kopfschuettel:

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Das sehe ich anderst.

 

Verurteilungen wegen Nötigung werden von der Staatsanwaltschaft z.B. beantragt, wenn jemand bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn bis unmittelbar an das Heck eines vorausfahrenden Fahrzeugs heranfährt und Lichthupe und Blinker betätigt, um den Vordermann zum Spurwechsel zu veranlassen.

 

Quelle

 

Das Zitat ist übrigens kein Einzelfall, sondern spiegelt im Allgemeinen die Meinung vieler seriöser Quellen wider.

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@arenk

 

Du magst das anders sehen, die Rechtsprechung tut es nicht. Denn im Gegensatz zum zitierten "jemand", handeln die :kopfschuettel: dabei nicht rechtswidrig.

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Das sehe ich anderst.

 

Verurteilungen wegen Nötigung werden von der Staatsanwaltschaft z.B. beantragt, wenn jemand bei hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn bis unmittelbar an das Heck eines vorausfahrenden Fahrzeugs heranfährt und Lichthupe und Blinker betätigt, um den Vordermann zum Spurwechsel zu veranlassen.

 

Quelle

 

Das Zitat ist übrigens kein Einzelfall, sondern spiegelt im Allgemeinen die Meinung vieler seriöser Quellen wider.

 

Nur solltest Du dabei auch bedenken, daß wenn man im Rückspiegel die Scheinwerfer nicht mehr erkennen kann, je nach Fahrzeugtyp und -variante immer noch ein Abstand von einigen Metern vorhanden ist. Die Aussage, der Videowagen sei bis auf die Stoßstange aufgefahren, dürfte daher eher einem subjektiven Eindruckes entstammen.

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Unglaublich! Dann bin ich ja mal gespannt, wenn dann mal ein Anfänger sein Lenkrad verreißt und am Baum zerschellt, weil die Zivilcops von ihren "Sonderrechten" Gebrauch gemacht haben :cop01::huh:

 

Hat der Videowagen es eilig, kann er sein Blaulicht aufs Dach stellen! ABER SO NICHT!

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Lies mal den ganzen Thread durch. Ich sprach bereits von der Verantwortlichkeit des Beamten, sollte hier ein kausaler Zusammenhang bestehen.

 

Hat der Videowagen es eilig, kann er sein Blaulicht aufs Dach stellen! ABER SO NICHT!

Das kann er aus taktischen Gründen oftmals eben nicht.

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Das ist unerheblich, da ein solches Verhalten im Rahmen der Aufgabenerfüllung der :huh: keine Nötigung darstellt.

 

Nun dann wäre hier wohl das von euch so oft geforderte eigenverantwortliche, moralische Handeln gefragt.

 

Ich erinner mich zu gut an Threads, in welchen ihr moniert habt, dass man alles explizit verbieten müsste, da ein verantwortungsbewusstes Handeln der Autofahrer nicht mehr vorhanden sei...

 

Ist dieses vielleicht an anderer Stelle auch nicht zu finden? Ich weise nur noch mal auf die oben angesprochene Verhältnismäßigkeit, über welche der Beamte zu entscheiden hatte, hin. :cop01:

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Unglaublich! Dann bin ich ja mal gespannt, wenn dann mal ein Anfänger sein Lenkrad verreißt und am Baum zerschellt, weil die Zivilcops von ihren "Sonderrechten" Gebrauch gemacht haben :cop01::huh:

 

Hat der Videowagen es eilig, kann er sein Blaulicht aufs Dach stellen! ABER SO NICHT!

Nein, kann er eben nicht. Bzw. je nach Situation und Anlaß wäre es taktisch mehr als unklug, dieses zu tun. Im vorliegenden Fall könnte er die Verfolgung auch gleich abbrechen. Spätestens mit dem Blaulicht dürfte selbst der dümmste Autofahrer erkennen, wer oder was da hinter ihm herfährt.

 

 

Edit: officer war schneller. :B):

Posted

@arenk

 

Wie bereits gesagt, trifft der Beamte die Entscheidung u. steht damit auch in der (Eigen)Verantwortung. Diese Entscheidung obliegt ihm, da er es auch ist, der im Zweifelsfall die Konsequenzen zu tragen hat.

Es gibt also mehr als genug gute Gründe, von halsbrecherischen Aktionen Abstand zu nehmen. Dennoch bedeutet auch der verantwortungsbewusste Einsatz von Sonderrechten i.d.R. immer einen "Verstoß" gegen die StVO.

Posted

Eben. Und die Verfolgung von Temposündern ist somit also doch wichtiger als die Verkehrssicherheit. Eine solche Rechtfertigung widerspricht aber auch den Forderungen nach erhöhter Verkehrssicherheit, welche ihr an anderer Stelle so gerne anbringt...

 

Wieso sollte man hier mit zweierlei Maß messen?

Posted

Die Verfolgung von Verkehrsverstößen erfordert sehr oft auch ein ähnliches Verhalten unsererseits. Und? Bedeutet das dann etwa, daß man Verkehrsverstöße nicht mehr verfolgen darf? Wohl kaum. Im Einzelfall wird denn auch entschieden, ob ein Abbruch erfolgen sollte oder ob eine Verfolgung aufrecht erhalten wird.

 

Diese Diskussion hatten wir z.B. auch schon die Thematik von Verfolgungsfahrten betreffend. Man wird da wohl kaum auf einen Nenner kommen. Fakt ist, daß es uns erlaubt ist, in einem gewissen Rahmen Verstöße zu begehen und damit auch eine gewisse Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit in Kauf zu nehmen.

Posted

@arenk

 

Da ist kein Widerspruch, denn hier wird durch dafür ausgebildete Personen ein kalkulierbares Risiko eingegangen, um unkalkulierbaren weiteren Verstößen durch den Betroffenen zu begegnen.

 

Wieso sollte man hier mit zweierlei Maß messen?

Das ist albern. Die Beamten erfüllen hier ihre Aufgabe. Verstöße gegen die StVO sind, im Gegensatz zum Verhalten der Betroffenen, kein Selbstzweck.

Posted

Bis zu einem bestimmten Grad gebe ich dir hier vollkommen recht. Und über diesen Grad kann man natürlich trefflich streiten. In meinen Augen ist er in diesem Fall eben überschritten worden.

 

Dabei macht es für mich keinen Unterschied, wie die gesetzliche Lage hierzu aussieht...

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Bis zu einem bestimmten Grad gebe ich dir hier vollkommen recht. Und über diesen Grad kann man natürlich trefflich streiten. In meinen Augen ist er in diesem Fall eben überschritten worden.

 

Dabei macht es für mich keinen Unterschied, wie die gesetzliche Lage hierzu aussieht...

Sorry, aber um es mal auf den Punkt zu bringen: DEINE persönliche Ansicht ist diesbzgl. völlig irrelevant. Entscheidend ist und bleibt, was rechtlich abgesichert ist. Einzelne subjektive Empfindungen sind dabei zweitrangig.

Posted
@arenk

 

Da ist kein Widerspruch, denn hier wird durch dafür ausgebildete Personen ein kalkulierbares Risiko eingegangen, um unkalkulierbaren weiteren Verstößen durch den Betroffenen zu begegnen.

 

Problem: Der Fahrer, welcher hier nach bürgerlichem Recht "genötigt" wird, ist für solche Situationen höchstwahrscheinlich nicht ausgebildet. Bei Fällen wie dem des Mercedes-Testfahrers habt ihr ein Großteil der Schuld auch bei dem Auffahrenden gesehen.

 

Und was spielt die Ausbildung des Hintermanns hier für eine Rolle? Ein Testfahrer hat sein Fahrzeug sicherlich nicht schlechter unter Kontrolle als ein Polizist...

 

Das dichte Auffahren hat doch den Polizisten keinerlei Vorteil verschafft. Der Fahrer hat doch so oder so bei nächster Gelegenheit Platz gemacht...

 

 

Sorry, aber um es mal auf den Punkt zu bringen: DEINE persönliche Ansicht ist diesbzgl. völlig irrelevant. Entscheidend ist und bleibt, was rechtlich abgesichert ist. Einzelne subjektive Empfindungen sind dabei zweitrangig.

 

Die Diskussion befindet sich eigentlich schon lange auf moralischem Niveau. Insofern halte ich das eigentlich nicht für irrelevant. Bei äquivalenten Themen erklären wir eure moralischen Forderungen auch nicht für überflüssig...

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Problem: Der Fahrer, welcher hier nach bürgerlichem Recht "genötigt" wird, ist für solche Situationen höchstwahrscheinlich nicht ausgebildet. Bei Fällen wie dem des Mercedes-Testfahrers habt ihr ein Großteil der Schuld auch bei dem Auffahrenden gesehen.

Wir drehen uns hier im Kreis, denn niemand bestreitet, dass sich die Beamten so zu verhalten haben, dass eben kein Schaden aufgrund ihres Verhaltens eintritt. Passiert es doch, haben sie sich zu verantworten.

 

Das dichte Auffahren hat doch den Polizisten keinerlei Vorteil verschafft. Der Fahrer hat doch so oder so bei nächster Gelegenheit Platz gemacht...

Eben das konnten die Beamten ja nicht wissen. Es hätte sich ja auch um einen vielgescholtenen Linksschleicher handeln können.

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Die Diskussion befindet sich eigentlich schon lange auf moralischem Niveau. Insofern halte ich das eigentlich nicht für irrelevant. Bei äquivalenten Themen erklären wir eure moralischen Forderungen auch nicht für überflüssig...

OK. Ich befand mich noch eher auf der Sachebene. Allerdings halte ich das Vorgehen auch aus moralischer Sicht für vertretbar.

Posted

Genau dieses Verhalten legten übrigens auch die Cops in meinem Thread "Zollkontrolle" an den Tag. Von hinten näherte sich mit hoher Geschwindigkeit ein zweites Fz, welches sich durch dichtes Auffahren und Dauerlichthupe Platz verschaffte. Sowas entgeht auch einem Vorausfahrenden nicht, ich habe das Verhalten schon misstrauisch im Innenspiegel beobachtet. Wenn da so ein "Irrer" ankommt, braucht der auch kein Blaulicht mehr auf dem Dach, da fahr ich vorsichtshalber lieber gleich "ordentlich".

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Wenn da so ein "Irrer" ankommt, braucht der auch kein Blaulicht mehr auf dem Dach, da fahr ich vorsichtshalber lieber gleich "ordentlich".

Dennoch ist dies unzweifelhaft ein längst nicht so deutliches Signal wie das Blaulicht, sondern ein Verhalten, dass leider ein paar mehr VT an den Tag legen.

Posted

Also habe ich es richtig verstanden, dass die :D ´s weniger Sicherheitsabstand brauchen als der

"normale" Kraftfahrzeugführer, da diese mit Ihren Sonderrechten einen kürzeren Anhalteweg haben und

keine Nötigung begehen ( können). ?? :cop01:

 

Und.... auch wenn man die Scheinwerfer nicht mehr im Rückspiegel sehen kann, der Abstand weit über

einen Meter liegt(mindestens zwei), und dies völlig ausreichend ist ?? :huh:

 

Und.... die gleichen Member einem "Abstandssünder" bei 120km/h und 28 Meter Abstand hier erklären

Sie gefährden andere und sich selbst ganz erheblich ?? :B):

 

 

Wird hier mit zweierlei Maß gemessen ?? Sicher nicht...

 

Grübelnder Gruß BiBa

Posted
Also habe ich es richtig verstanden, dass die :huh: ´s weniger Sicherheitsabstand brauchen als der

"normale" Kraftfahrzeugführer, da diese mit Ihren Sonderrechten einen kürzeren Anhalteweg haben und

keine Nötigung begehen ( können). ?? :cop01:

Nein. Probier's nochmal... :B):

Posted

O.K.

 

Habe ich es richtig verstanden, dass Ihr die Leute hier für Dumm verkaufen wollt mit euren Begründungen,

die das Handeln der :huh: ´s rechtfertigen ?? :cop01:

 

Immer noch grübelnder BiBa

Posted

Könnte es sein, dass die Antworten der :cop01: ´s hier bewußt ironisch verfasst sind ??

 

Denn ernst können diese Aussagen ja wohl nicht gemeint sein.

 

Schmunzelnder Gruß von BiBa

Posted

Hallo und guten Abend

§ 35 StVO Sonderrechte

Abs. 1

"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind ....die Polizei .. befreit, soweit das zur Erfüllung

hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

und nicht vergessen den

Abs.8:

"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit

und Ordnung ausgeübt werden."

Also liebe :cop01: so einfach.. wir dürfen das halt...

ist es denn doch nicht!

Posted

Das hat auch keiner behauptet. Einfach erstmal lesen u. dann posten. Zum Thema Verantwortung in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Sonderrechte steht hier nämlich schon eine Menge drin...

Guest Chris11
Posted

Werde in so einer Situation mal testen, ob so drängelnde VideoCops auch reaktionsmässig ihren gewählten Abständen gewachsen sind. Die Kiste verzögert mit 1.1g.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

Posted
Das hat auch keiner behauptet. Einfach erstmal lesen u. dann posten. Zum Thema Verantwortung in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Sonderrechte steht hier nämlich schon eine Menge drin...

 

 

Genau, wie das hier z.B.:

 

Nur solltest Du dabei auch bedenken, daß wenn man im Rückspiegel die Scheinwerfer nicht mehr erkennen kann, je nach Fahrzeugtyp und -variante immer noch ein Abstand von einigen Metern vorhanden ist. Die Aussage, der Videowagen sei bis auf die Stoßstange aufgefahren, dürfte daher eher einem subjektiven Eindruckes entstammen.

 

Kann nur heißen: Der Abstand hier ist "Suboptimal"

 

Gruß BiBa

Guest Chris11
Posted

Nö gar nicht. Aber wer mit dem Feuer spielt, sollte es können. Hab da so meine Zweifel.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

Posted

@biba1016

 

Die zitierte Aussage von Bluey ist sachlich völlig korrekt. Weiterhin bezog sie sich auf das subjektive Empfinden eines VT, welches durchaus von der Realität abweichen kann.

Einen Widerspruch zum Thema Verantwortung kann ich in diesem (nicht in diesem Kontext verwendeten) Zitat nicht erkennen.

Posted

Also meiner Meinung nach lassen die Aussagen der Polizei in diesem thread mal wieder nur auf eins schließen, nämlich:

§1. Die Polizei hat immer Recht

§2. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, tritt automatisch §1. in Kraft!!!

 

 

 

mfg

f u

Guest Chris11
Posted

Bei mir hat auch schon ein Videowagen versucht mich "anzuschieben". Auf mittlerer Spur, linke frei. Hatte Tempomat drin und nicht reagiert. Verständnis für solche Aktionen liegen nun bei Null.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

Posted
Also meiner Meinung nach lassen die Aussagen der Polizei in diesem thread mal wieder nur auf eins schließen, nämlich:

§1. Die Polizei hat immer Recht

§2. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, tritt automatisch §1. in Kraft!!!

 

 

 

mfg

f u

 

Man man man.... endlich hat's wenigstens EINER begriffen! :huh::B)::cop01:

Posted

@bluey&officer: wenn eine Videocopbesatzung auf 1 m einem ihren Ablauf störenden VT auffährt, um den vermeintlichen Fisch (Opel) zu beobachten, dann ist es einfach unverhältnismäßig :B): .

Dann liegen bei den Videocops wegen längerer Erfolgslosigkeit die Nerven blank und/oder sie fühlen sich als absolute Autobahnkönige (Herrscher über Sonderrechte ->Mißbrauch von Sonderrechte :cop01: ).

Die Aktion war verwerflich :D . Wenn der TE nicht ein besonnener VT gewesen wäre, sondern möglichweise eine Fahranfängerin mit Kind an Board in einem koreanischen Kleinwagen auf erster Autobahnfahrt und hätte sich plötzlich wegen dem Videowagen erschreckt, daß Lenkrad verrissen und die Autobahn hätte keine Leitplanke und dafür Bäume, was wäre dann gewesen :o ?

 

:huh:

Posted

@m3

 

Genau dies habe ich in den letzten 10 Beiträgen zu verdeutlichen versucht. Scheinbar erfolglos. Interessant ist aber, dass sämtliche in diesem Thread aktive Polizisten ein solches Verhalten rechtfertigen, während der ansonsten so verantwortungslose Bürger die Gefahr erkannt hat...

 

--> Vertausch der Rollen? Also doch zweierlei Maß?

 

Na ja, ich beende das hier am besten :cop01:

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