stang66 Posted December 22, 2005 Report Posted December 22, 2005 Hallo zusammen, Wie ist eigentlich folgender (Fiktiver) Fall rechtlich (nicht moralisch, das duerfte klar sein)zu bewerten? Auto auf Supermarktparkplatz geparkt. Motor aus; Mitfahrer ist beim Aussteigen unachtsam und knallt die Tuer gegen ein daneben parkendes Auto. An diesem ist nun ein Schaden (kleine Delle, ggf. Lackabrieb). Was ist zu tun? a) abhauen (macht man nicht aus verschiedenen Gruenden). Falls doch: Waere das Fahrerflucht? Das Auto ist ja nicht gefahren, der Fahrer/Halter auch nicht. b) Zettel dranmachen (riskant, koennte verlorengehen) und ueber die Versicherung regeln. Welche eigentlich? Privat- oder Kfz-Haftpflicht? c) Polizei rufen? Und fuer den Fall, dass der Verursacher ein Kind ist? Hab mal gehoert dass die Versicherungen erst ab einem gewissen Alter zahlen.
Findom Posted December 22, 2005 Report Posted December 22, 2005 Afair Fahrerflucht. Warten, Zeugenanschriften und -namen notierten, ggf. Polizei informieren. Sicher ist sicher. Und die Kindersache, Kinder sind erst ab einem bestimmten Alter soweit, dass sie das Unrecht ihrer Tat begreifen. Deshalb bis 4 (?) grundsätzlich nicht zur Verantwortung zu ziehen.
Goose Posted December 22, 2005 Report Posted December 22, 2005 Das Ein- und Aussteigen ist den "ursächlichen Gefahren des Straßenverkehrs" zuzuordnen, wird hierbei ein anderer geschädigt, so liegt ein Verkehrsunfall vor (öffentlichen Verkehrsraum vorausgesetzt) Entfernt man sich nach einem Verkehrsunfall, ohne die Schadensregulierung einzuleiten, so begeht man eine Straftat nach § 142 StGB, die ja nicht nur der Verursacher des Unfalls, sondern jeder Beteiligte an diesem Unfall begehen kann. GrußGoose
Goose Posted December 22, 2005 Report Posted December 22, 2005 Afair Fahrerflucht. Warten, Zeugenanschriften und -namen notierten, ggf. Polizei informieren. Sicher ist sicher. Und die Kindersache, Kinder sind erst ab einem bestimmten Alter soweit, dass sie das Unrecht ihrer Tat begreifen. Deshalb bis 4 (?) grundsätzlich nicht zur Verantwortung zu ziehen. Kinder sind bis zum 14 Lebensjahr strafrechtlich nicht zur Verantwortung zu ziehen, zivilrechtlich müssen sie (bzw ihre Eltern) schon deutlich früher einspringen. Wenn ein 4-jähriges Kind beim Aussteigen die Tür gegen ein anderes Auto knallt, wäre in jedem Fall zu prüfen, ob die Eltern ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzt haben. GrußGoose
Quastenflosser Posted December 22, 2005 Report Posted December 22, 2005 @stang66 zu a) siehe Goose zu b) Zettel dranmachen ist eigentlich überflüssig, weil man eh vor Ort bleiben muß um auf den Geschädigten zu warten. Dann kann man ihm den Zettel auch selbst in die Hand drücken. Im Gesetz gibt es in Paragraphen gefaßt keine genau, bezifferte Wartezeit. Im Absatz 1 Nr. 2 steht lediglich "angemessene Wartezeit". Diese angemessenen Wartezeiten orientieren sich am entstandenen Schaden. Da gibt es diverse Urteile drüber. Die reichen von 10 Minuten bis 45 Minuten zu den unterschiedlichsten Tag und Nachtzeiten in abgelegenen und innerstädtischen Bereichen. Fakt ist, daß Du warten mußt bis die sog. "Feststellung deiner Person ermöglicht" wurde. Zettel reicht nicht!!!!!!! Also vor Ort (am beschädigten Auto) bleiben und über Handy die Polizei rufen, oder rufen lassen. Irgendeiner auf dem Parkplatz hat bestimmt ein Handy. 110 kostet auch nix. zu c) siehe b) Gruß - Quaste
Gast225 Posted December 22, 2005 Report Posted December 22, 2005 Also 10 Minuten halte ich für zu kurz. Auch in der Wildnis. Lieber gleich bei der Polizei anrufen und dann wegfahren, wenn mit niemanden zu rechnen ist der sich am Unfallort einfinden könnte. Die Haftpflicht muß den Schaden ersetzen, weil der Schaden bei Betrieb des Wagens entstanden ist. Genauso wie beim einladen-Einkaufskorb (strittig).
nudel Posted December 23, 2005 Report Posted December 23, 2005 Auf einem Supermarktplatz können solchen Schäden auch sehr leicht durch Einkaufswagen entstehen. Verursacht man einen Schaden mit dem Einkaufswagen, zahlt die Privathaftplicht, der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung bleibt bestehen.
Gast225 Posted December 23, 2005 Report Posted December 23, 2005 Das stimmt nur bedingt wie ich oben bereits angedeutet habe. Auch bei solchen Remmplern kann die PkwHaftpflicht eintreten. Gibt dann immer den herlichsten Zank zwischen den Versicherungen, da ja bei der Pkw die Höherstufung droht. Siehe auch die auf die schnelle gefundenen Links. Link 1 Link 2
Tasko Posted December 26, 2005 Report Posted December 26, 2005 Da mein blaues Auto auch schon etliche rote Lackreste an der Seite hatte und kein Schädiger in Sicht war, wird sowas wohl als Kavaliersdelikt gesehen.Lohnt sich bei Lackspuren und einem eingeschränkten Täterkreis (3 oder 4 rote Autos, die regelmäßig in der Nähe parken, davon 2 dringend "tatverdächtig") das Einschalten der Polizei? Machen die dann wirklich eine große Untersuchung mit Labor etc.?
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