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Hallo Miteinander!

 

Da ich seit einiger Zeit viele Seiten in diesem Forum mit dem Lesen verbrachte, bitte ich heute um Eure Mithilfe!

 

Ich bin in Österreich beheimatet und möchte mir den BEL RX65 Pro über ebay.com zusenden lassen. Ist um einiges günstiger als aus D. Hat bitte irgendjemand Erfahrung damit, ob da der Zoll "zuschlägt" ? Werden Pakete kontrolliert etc.?

 

Vielen Dank für die vielen wertvollen Tipps, welche ich schon bisher hier erfahren habe. Hoffe, auf eine geeignete Antwort und bitte um Verzeihung, falls dieses Thema doch schon mal dran war!

 

MfG

Walter

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In Deutschland ist der Erwerb von Radargeräten erlaubt, nur ihr Betrieb während der Fahrt nicht; somit sollte der Zoll nichts dagegen haben. Wie das in Österreich aussieht, ist mir nicht bekannt, aber es gibt hier ja genügend Mitleser von dort. Außerdem finden sich auf den Seiten des ÖAMTC oft nützliche Hinweise.

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Den Zollsatz beim Import in die EU kann man mit der Taric-Datenbank rausfinden. Viel Spass beim finden der richtigen Taric.Nr.

 

. Der Zollsatz wird auf die Gesamtkosten (also gerät+Versandkosten) gerechnet. Auf diesen Betrag wird dann och die Mehrwertsteuer aufgeschlagen.

 

Da der Besitz in Östereich verboten ist "kann" das Gerät vom Zoll beschlagnamt werden wenn es in Österreich in die EU eingeführt wird.

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Wow! Danke für die erste fast speed Reaktion *lach*

Zum Glück werden E-Mails nicht mit der Radarpistole erfaßt!

 

Spaß beiseite, vielen Dank für die erste Antwort!

Tja, ÖAMTC ist vielleicht ein gutes Stichwort! Danke!

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Ich habe da schon von beschlagnahmten Geräten am Zoll in OE gelesen (in den Komentaren bzw bewertungen von Ebay). Ich kann Dir meinen "Dealer" aus Ebay geben (frag mich via Kurzmitteilung), wenn Du möchtest.. Primär vertradet er zwar den V1, aber vllt kann er au dein gewünschtes Gerät liefern.

(Würde aber an deiner Stelle darauf bestehen, dass der Kauf über Ebay läuft, dh dass er es da reinpackt, dass is für dich noch am sichersten(

Er schafft es, das ganze Zollfrei nach DE / CH zu liefern, und nach AT auch (laut bewertungen).

 

Ganz sicher gibt es aber auch hier im Forum leute, die dir weiterhelfen können <_<

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@glückspilz Da der RW bei der Einfuhr beschlagnahmt werden "kann"..........

 

......angeblich wird der RW per Post mit UPS als "Briefsendung" geschickt. Ist ja auch klein dieses Ding. Da sollte es doch keinen "Umweg" über den Zoll geben, oder? Hätten da die Zöllner nicht enorm viel zu tun, sogar jede Briefsendung zu kontrollieren? <_< Tja, keine Ahnung! Vielleicht weiß da jemand hier im Forum weiter?

Danke für jede Auskunft!

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......angeblich wird der RW per Post mit UPS als "Briefsendung" geschickt. Ist ja auch klein dieses Ding. Da sollte es doch keinen "Umweg" über den Zoll geben, oder? 

Auch Briefe und andere kleine Sendungen können vom Zoll kontrolliert werden.

 

Kanst ja versuchen ob die Sendung über den Zoll geht. In schlimsten Fall wird die Sendung beschlagnamt und dir droht die in Österreich übliche belohnung für Radarwarnerbesitzer.

 

Ein Arbeitskollege der so doof war statt den esel zu treten sich das Orginal des Filmes *indiziert* in den USA bestellt hat hatte Pech. Der Film wurde beschlagnamt und ihn drohte eine Verfahren. Das verfahren wurde zu seinen Glück dann eingestellt.

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@glückspilz

 

Ja, klar! Hast ja recht! Aber die Verlockung ist groß 2 grüne Euroscheine (2x100) weniger zu bezahlen.

Gebe Dir aber vollkommen recht, vielleicht den "sichereren" Weg zu wählen .........obwohl für mich als Ösi gibts den ja auch nicht! <_< Per Post von D nach A meine ich.

 

Da ich ja beruflich viel in Euren Landen unterwegs bin, müßte ich mich halt nach einem Barabholshop umsehen. Danke für die "Aufklärung"

Schönes WE.

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von D nach A sollte kein Problem sein, dank EU kommt das Packerl, ohne Zoll, direkt an.

 

Von USA sollte der Verkäufer das Paket z.B. als. CD-Player oder MP3-Player deklarieren und als gift (Geschenk) versenden.

Dann stehen die Chancen höher, dass es ankommt. Sicher ist es nicht.

Ich hab grad so einen Deal laufen :B): . Wenn man Pech hat, dann setzt man die bezahlten $ in den Sand :( .

Als Geschenk kann einem nicht viel passieren (glaub ich), dann besitze ich es ja noch nicht <_< .

 

lg

Ferdi

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@glückspilz

 

Der Link ist interessant, Danke! Da kommt man gleich wieder ins Grübeln!

 

 

 

@hobbycaptain

 

Ja, würde als "gift" geschickt werden! Auch andere Lieferadresse möglich!

Bitte, teile uns mit, ob Dein Deal ohne Probleme geklappt hat!

 

LG

 

PS.: Bin neu hier, bitte, wie funktioniert das mit dem eingeblendetem Balken ? (für Antworten) Quota-Taste und dann? DANKE!

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Nochmals Hallo, an alle hier!

 

Bitte, wie würde die Situation für einen Deutschen Staatsbürger aussehen, wenn er sich einen RW aus den USA über eBay (als "gift") nach D schicken lassen würde? Soviel ich weiß ist der Besitz ja bei Euch erlaubt? Hat man da trotzdem womöglich Probleme? Eventuell wegen der MWSt? Oder doch auch Zoll?

 

Habe Bekannte in Bayern, wenn die für mich bestellen würde und ich hole mir das Ding dann ab, wäre das eine Möglichkeit? Möchte der Bekannten natürlich keine Schwierigkeiten bereiten! <_<

 

Vielen Dank für die weitere Mithilfe und Auskünfte

MfG aus Österreich

Walter

Guest Trekkerfahrer
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Habe Bekannte in Bayern, wenn die für mich bestellen würde und ich hole mir das Ding dann ab, wäre das eine Möglichkeit?

Das ist die optimalste Lösung. So würde ich es machen.

 

P.S.:

Quote heißt "Zitat". Es gibt 2 Möglichkeiten zu zitieren:

1. In einem geschriebenen Beitrag oben rechts auf "Zitat" klicken. Dann kommt das Zitat mit Quellanangabe

2. Einfach in einer Antwort eine Textangabe markieren und oben mittig auf die "Quote"-Funktion klicken

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2 Fälle bei mir.

 

1. Fall Bestellt auf der Homepage von Radar Roy, geliefert wurde per UPS.

Lieferzeit 1 Woche, könnte schneller gehen, hätte UPS den RW nicht nach Thailand geschickt.

Jedenfalls nachdem es im Hub von Köln angekommen ist, wurde ich von UPS angerufen.

"Sie möchte gerne den Inhalt vom Paket wissen Zwecks Zollgebühren". Sie konnte nur erkennen, das es ein Zubehör fürs Auto ist. Da ich ein ehrlicher Mensch bin :kopfschuettel:, habe ich ihr erklärt das sich in meinem Paket ein Radarwarner befindet, da ich häufig zu schnell unterwegs bin. Laut ihrer Aussage sollten sich dann die Zollgebühren auf ca. 30-40 Euro belaufen. Rechnung kam bis heute nicht....

 

2. Fall

 

Mittlerweile lass ich mir die Pakete aus den USA über die Army Mail kommen, da diese keinen Zoll durchlaufen. Dazu muss man aber einen Armee Angehörigen kennen.

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Habe meinen V1 als "Example" deklariert aus US bekommen.

Natürlich mit entsprechender (niedriger) Wertangabe.

Keine Probleme :kopfschuettel:

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Mein Fall:

 

Hab einen RW bei ebay.com bestellt und per Paypal bezahlt, die Ware wurde als "gift" verschickt. Vom deutschen Zoll kontrolliert. Ich bekam eine Nachricht von unserem Hauptzollamt, ich soll bitte vorbei kommen und mein Paket abholen. Beim Zoll musste ich das Paket öffnen. Der Zollbeamte kannte sich gottseidank nicht wirklich mit dem Gerät aus, da er mir glaubte es sei ein elektronisches Gerät für´s Auto, genauer gesagt eine Alarmanlage. Ich durft ca. 45€ löhnen und damit heim gehen. :-)))

 

Gruss

 

oldie

  • 2 weeks later...
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hier mein Erfahrungsbericht über den Kauf eines RW in USA.

 

hab einen Escort Solo S2 im ebay mit Sofortkauf gekauft (bei einem Händler, bei dem ich vorher angefragt habe, ob er nach Österreich liefert und ev. als "gift" deklariert.

Per BidPay bezahlt und in der Korrespondenz mit dem Verkäufer auf Zollproblem, Deklaration und "gift" hingewiesen.

 

Nach Durchlesen dieses Threads hab ich dann "Fracksausen" bekommen und dem Verkäufer geschrieben, er soll die "Falschdeklaration" sein lassen und den RW ganz normal zu einem Freund nach Deutschland senden, den ich sowieso als 2. Lieferadresse im ebay hinterlegt habe.

Auch auf ein nachfolgendes Mail mit gleichem Inhalt erfolgte keine Reaktion mehr von Seiten des Verkäufers.

2 Tage später dann ein Mail, dass mein Paket versendet wurde (über USPS , als US Postal Services).

Wohin, ob zu mir oder zu meinem Freund nach D ? Ich wusste es zu diesem Zeitpunkt einfach nicht.

 

Ein paar Tage später, Postverständigung im Briefkasten, dass ein Paket aus USA am Postamt abzuholen ist.

Ich hin, 31,97 Euros für Mwst und Zoll bezahlt und jetzt hab ich ihn in Händen. Gott sei Dank ist alles gut gegangen. Hätte aber auch schief gehen können.

Der Verkäufer hat das Paket als "car equipment" deklariert und als Wert nur 100,-- angegeben (war nicht ausgemacht). Von dem Wert wurde auch der Zoll und die Steuer berechnet.

Bei Öffnen des Pakets durch den Zoll hätt ich also den A.... hoch gehabt.

1) ein Gerät, das ich in A nicht besitzen darf

2) falsch deklariert

3) falsche Preisangabe ---> daher Mwst. und Zoll-Hinterziehung

4) was weiss ich noch ......

 

doch, Ende gut, alles gut

 

Conclusio - ich würd mir einen RW nicht mehr dirket nach Österreich liefern lassen, auch wenn's diesmal noch gut gegangen ist.

 

PS: das extra Blöde daran - der Escort Solo S2 ist bei uns eine "taube Nuss" - mehr dazu in einem anderen Beitrag

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Kann einer mal die korrekte Taric-Nummer für Radarwarner posten? Leider bin ich zu blöd die richtigen Suchbegriffe für die Suchmaschiene des Zolls zu finden.

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Servus glückspilz,

 

HS-Code: 85261090 "Funkmeßgeräte für andere als zivile luftfahrzeuge"

 

würde ich sagen.

 

Evtl kann mal ein E-Technik-spezialist seine Meinung dazu geben, ob ein Radarwarner auch dasselbe ist wie ein Funkmeßgerät, da ich mich eher im Exportwesen auskenne.

 

Viele grüße

renegate

  • 4 weeks later...
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Hallo, ich möchte hier mal meine Erfahrung posten:

 

Ich habe Anfang Januar einen RW bei Ebay aus den USA ersteigert und ohne weiteres per PayPal bezahlt.

Bis dato machte ich mir keine Gedanken über die Einfuhr bzw. den Zoll. Zwei Wochen später bekam ich einen

Brief vom zuständigen Zollamt aus der Nähe, in dem mir mitgeteilt wurde das ein Paket aus den USA für mich dort hinterlegt ist.

Ich sollte lediglich zwei Rechungen mitbringen anhanddessen die Zollgebühren berechnet werden sollten.

 

Im Zollamt angekommen zahlte ich also 16% Einfuhrzoll und eine zusätzliche Gebühr von 4% für den RW. Ich hatte den Eindruck

die Beamten waren mir gut gesinnt, denn sie konnten den RW in Ihrer Gebührenliste nicht zuordnen. :heul:

 

Fakt ist: Wenn der Versender aus dem nicht-EU-Land einen Paketschein aussen anbringt, also eine Rechnung anhanddessen die

Gebühren berechnet werden können, wird das Paket auf normalem Postweg mit Zwischenstopp beim Zoll direkt dem Empfänger zugestellt und die Zollgebühr beim Postamt nachträglich eingefordert.

 

Ist aber äusserlich kein Schein angebracht muss man mit der Rechnung das Paket beim Zoll auslösen.

 

Daher sollte man den Versender darauf hinweisen da es sonst unnötige Umstände bereitet.

 

Noch etwas: Solche Pakete werden nicht generell geöffnet und kontrolliert, nur stichprobenartig. Trotzdem sollte man korrekt verzollen denn

die späteren folgen stehen in keiner Rellation zum Kaufpreis, da zur Zeit die Kontrollen erheblich verstärkt wurden.

  • 6 months later...
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*update*

 

Ich habe einen BEL RX 65 über Ebay.com bestellt, per paypal bezahlt und bekomme heute die Aufforderung vom Zoll die Sendung unter Beifügung einer Rechnung beim Zoll auszulösen/abzuholen.

 

Habe mich natürlich durch die Threads durchgelesen und mich entschlossen, den ehrlichen Weg zu wählen und dem Zoll sagen, dass es sich um einen Radarwarner handelt.

 

Das Gerät wurde als "Gift" deklariert. Der angegebene Wert liegt unter dem des eigentlichen Verkaufspreises.

 

Eine Rechnung habe ich noch nicht erhalten. Wahrscheinlich liegt diese der Sendung bei.

 

Ich werde also das Gerät abholen, ein ehrlicher Bürger sein und hier posten, ob und wenn ja, welche Probleme es gegeben hat. Hoffen wir, dass Ehrlichkeit belohnt wird.

 

*to be continued*

 

Edit: Ich pinne den Thread mal, weil solche Fragen bereits des öfteren aufgetaucht sind und der Import aus den USA etwas Erfahrung voraussetzt.

Posted

Habe soeben das Gerät beim Zoll abgeholt.

 

Wie zu erwarten, wurde ich nach der Rechnung gefragt. Ich teilte der (netten) Beamtin mit, dass die Rechnung normalerweise bei der Ware beiliegen müsste und das es sich hier um eine Ebay Transaktion handelt.

 

Aufgrund der Tatsache, dass Rechnungen der Versender (in Bezug auf Ebay) gerne gefälscht sind, bat man mich darum die Auktion offen zu legen, damit man auf rechtsgültige Unterlagen zugreifen könne.

 

Ich habe mich also vor Ort bei Ebay eingeloggt und die Auktion ausgedruckt. Parallel suchte die Beamtin die Zollnummer für Radarwarner heraus und trug diese in die Einzelzollanmeldung ein. Außerdem musste ich das Paket zu Prüfzwecken öffnen.

 

Auf Radarwarner wird ein Zoll von 2,7 % fällig, zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer).

 

Den Betrag habe ich entsprechend bezahlt und konnte den Raum dann mit Quittung und Einzelzollabfertigungskopie verlassen.

 

Das war es auch schon.

 

Fazit: Es gibt KEINERLEI Probleme beim deutschen Zoll. Voraussetzung ist natürlich, dass man nicht verheimlicht, dass es sich um einen Radarwarner handelt. Hierfür gibt es allerdings auch KEINEN Grund. Die Einfuhr von Radarwarnern bereitet wirklich keine Proleme. :angry:

 

Gruß

  • 3 weeks later...
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Habe letzte Woche meinen Bel RX 75 mit "Pro Pack" aus Kanada bekommen (für umgerechnet 362 € :mecker: inkl Versand). der Versand hat ca. 4 Wochen gedauert (wg Seefracht), aber um zum Thema zu kommen:

Auf meinem Päckchen war ein schöner grüner Stempel "Von zollamtlicher Behandlung befreit". Wie ihr auch schon bemängelt habt, es wurde (ohne Wunsche meinerseits) als Geschenk mit Warenwert <100 $ deklariert. Aber gut es hat mir noch Geld gespart :-)

 

Eingebaut ist sie bereits, Feindkontakt leider noch nicht gehabt :-( , Feedback dazu gibts asap

  • 3 months later...
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Wie sieht das ganze denn aus wenn man einen Radarwarner nach einer USA-Reise im Gepäck hat?

 

Muss man den angeben? Gibt es immer Kontrollen? Worauf muss man achten?

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Einfuhr ist legal! Halte die Papiere evtl. griffbereit, also die Rechnung. Solltest du vom dt. Zoll am Flughafen gebeten werden zu erklären, um was es sich handelt, sag einfach die Wahrheit. Evtl. wird noch Zoll fällig. Die Mehrwertsteuer hast du ja bereits in Amiland abgedrückt, die kannst du also vergessen.

 

Ich denke aber, das wird keine Sau interessieren, es sei denn die halten das für waffenfähiges Plutonium oder so :unsure:

 

Gruß und mach mal ne seriöse Quelle zum regelmäßigem Import der Teile auf!

 

:)

Posted
Einfuhr ist legal! Halte die Papiere evtl. griffbereit, also die Rechnung. Solltest du vom dt. Zoll am Flughafen gebeten werden zu erklären, um was es sich handelt, sag einfach die Wahrheit. Evtl. wird noch Zoll fällig. Die Mehrwertsteuer hast du ja bereits in Amiland abgedrückt, die kannst du also vergessen.

 

Ich denke aber, das wird keine Sau interessieren, es sei denn die halten das für waffenfähiges Plutonium oder so :unsure:

 

Gruß und mach mal ne seriöse Quelle zum regelmäßigem Import der Teile auf!

 

:)

 

nein, nein - ich kenn ja die Importbestiummungen nach D nicht genau, aber bei allem, was eingeführt wird, das über die Freibetragsgrenze hinausgeht, und in A war das früher ATS 1000,--, werden wohl jetzt auch nciht mehr als € 100,-- sein, wird Zoll und Mwst. fällig.

Gibst Du es beim Zoll bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land nicht an, dann ist das Zoll- und Mwst.-Hinterziehung.

Nur im EU-Raum gilt, dass ein Kauf in einem andeen EU-Land endbesteuert ist (Ausnahmen sind z.B: KFZ ).

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Richtig, diese Wertgrenze liegt bei 175€. In der Folge müsste ich also 13,5% des Warenwertes als Zoll abdrücken. Dies würde ich natürlich ganz gerne vermeiden...

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Richtig, diese Wertgrenze liegt bei 175€. In der Folge müsste ich also 13,5% des Warenwertes als Zoll abdrücken. Dies würde ich natürlich ganz gerne vermeiden...

 

Wenn Du ein Zollvergehen begehen willst, ist es Dein Risiko.

 

Normal und legal wäre es, ein Radarsuchgerät der Warengruppe 8526 (100 90 0) anzumelden, und einen Abgabensatz von 3,7% plus 16% Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.

 

Limbo

  • 3 weeks later...
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Also mal ehrlich, ich kann es noch verstehen wenn in einem Land der Besitz strafbar ist, dass man dann versucht den Zoll durch falsche Deklaration zu umgehen.

Aber in Ländern in den die Einfuhr kein Problem darstellt, sollte man sich wegen der paar Euro extra keinen Ärger einhandeln.

 

Meine Meinung :blink:

  • 2 weeks later...
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Wann verjähren eigentlich diese Zollvergehen? :D:lol:
3 Jahre. (§ 78 Abs. 3 StGB)

 

Man sollte das Thema ins FAQ aufnehmen. Allerdings sollte man auch die negativen Folgen eines Zollbetrug/Steuerhinterziehung und EMVG (CE-Zeichen) erwähnen.

 

Wenn man die Preisersparnis in vergleich zu einigen deutschen Händlern berücksichtigt spart man trotz korrekter Verzollung gewaltig.

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Nicht ganz richtig, es sind fünf Jahre.

der hier greifende Straftatbestand findet sich in § 370 Abgabenordnung, wo eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen ist, wodurch die Verjährungsfrist gemäß § 78 (3) Punkt 4 StGB ebenfalls fünf Jahre beträgt.

 

Gruß

Goose

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Nicht ganz richtig, es sind fünf Jahre.

der hier greifende Straftatbestand findet sich in § 370 Abgabenordnung, wo eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen ist, wodurch die Verjährungsfrist gemäß § 78 (3) Punkt 4 StGB ebenfalls fünf Jahre beträgt.

Stimmt, habe irgendwie nicht gerechnet das man für Steuerhinterziehung länger als 1 Jahr 'Urlaub mit Vollpension' gewinnen kann.

 

---

 

Beim Import eines Valentine One besteht theoretisch die Möglichkeit das der Markeninhaber in Deutschland (zufälligerweise ein Händler von Radarwarnern) diesen beschlagnahmen+vernichten lassen kann. § 18 MarkenG

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HS-Code: 85261090 "Funkmeßgeräte für andere als zivile luftfahrzeuge"

würde ich sagen.

Viele grüße

renegate

 

Kleine aktuelle Korrektur nach meinem Einfuhrabgabenbescheid:

Warennummer 8526 1000 90 0

 

Limbo

  • 2 weeks later...
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hallo ! zoll ist in der regel kein thema ! hab ne tante in usa die schickt mir 4-5 mal im jahr kleidung und jagtzubehör . in den letzten paar jahren keine probleme gehabt ! vor uhrzeiten mal wegen tannenzapfen von redwood bäumen.....wollten aber eher wissen was das ist als das die steuern wollten . vieleicht waren das auch perverse ???egal! um zurück zum thema zu kommen : bestellen und abwarten ! notfalls mal 90 euro auf 450 euro sachwert steuern zahlen ...der staat braucht doch geld!!!!daher doch die blitzer!!!! <_<

gute fahrt und einfach mal testen 97 %ig klappt das .

gott zum grusse maik

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...und das mit dem vernichten ist bullshit ! das gillt für plaggiate ! mal was davon gehört das sogar die amerikanische garantie über einen deutschen vertragshändler gillt ( das wissen die meisten händler nicht , mal in die verträge schaun!!) ! vögel und händler die das behaupten !panikmache ! zudem gelten die besagten vernichtungsgeschichten nur für wiederverkäufer die mehr als nur ein gerät ordern und DANN gegen exklusiv-verkaufsrechte verstoßen. kämpfen hier um jeden kunden !!peinlich

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was soll vernichtet werden? Kapier ich nicht. Kleidung aus den USA? Radarwarner?

 

und bitte den Thread nicht mit off-topic zumüllen. Themenbezogene Antworten sind willkommen.

 

Gruß

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uiuiui ! sorry ! nicht ganz nüchtern ! hatte da was verpeilt ! einfach nicht ernst nehmen....war ein anderes forum in dem einer behauptete das der zoll die warner vernichtet (speziel die von valentine ) wegen handelsverträgen usw. gehört hier nicht hin ! bin internetanfänger ....verzeihung

  • 1 month later...
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Hallo ! Grosser NOTFALL !

leider hat der zoll in siegen meinen RW beschlagnamt !!!!die EINFUHR nach BRD ist angeblich verboten !!!ich muss morgen antreten und denen den paragraphen nennen , in dem der import bzw. der besitz genbauer beschrieben ist ! ICH BITTE UM EURE MITHILFE !!!! :70:

 

und nicht lachen!!!

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Der Besitz ist nicht verboten, du darfst ihn nur nicht im Auto mitführen.

Kann sein, dass sie dir etwas Zollgebühren berechnen.

Besser nicht offensichtlich mit dem Auto kommen, du darfst ihn ja nicht darin mitführen, wenn du mit dem Ding vom Zoll wegfährst. :70:

Posted
Der Besitz ist nicht verboten, du darfst ihn nur nicht im Auto mitführen.

Kann sein, dass sie dir etwas Zollgebühren berechnen.

Besser nicht offensichtlich mit dem Auto kommen, du darfst ihn ja nicht darin mitführen, wenn du mit dem Ding vom Zoll wegfährst. :70:

 

 

im auto darfst es schon haben nur nicht im betriebsbereiten zustand meines wissens nach

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Beim Valentine One wäre eine beschlagnahme nach Markenrecht möglich wie es Sony derzeit bei der Playstation3 praktiziert da ein Händler der den ValentineOne in Deutschland für 799€ verkauft die Markenrechte für den Namen Valentine im Bereich Radarwarner besitzt. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen das man bei sittenwidrigen Produkten das Markenrecht anwenden kann.

 

Wenn kein CE-Zeichen vorhanden ist könnte man evtl. das EMVG (§12) anwenden.

 

Ansonsten wüsste ich nicht wieso der Warner beschlagnahmt werden sollte. Daher sollte man in erwägung ziehen einen Anwalt zu fragen.

Posted

habe alles geklärt ! mein freund und anwalt (jedem von euch wünsche ich so nen kumpel) hat alles erledigt .....was nicht verboten ist ist erlaubt !!!somit gilt in brd nur die einschränkung :§23 Abs. 1 b stvo ( nicht betriebsbereit im auto etc.)

er schätzt es als schikane ein....zollfo**en ! danke trotzdem !jetzt lachen , jetzt lache ich mit !

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