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  1. Aus "Der umgekippte Radar muss neu geeicht werden, bevor er wieder Raser blitzt", www.luzernerzeitung.ch, 20.01.22 https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/zug-der-umgekippte-radar-muss-neu-geeicht-werden-bevor-er-wieder-raser-blitzt-ld.2240805 Nette Bildchen inside . @: Welche Unfallursache würdet Ihr eintragen?
  2. Hallo liebe Mitglieder Ich bin nachts über den Autbahnzoll Rheinfelden (Schweiz --> Deutschland) gefahren. Bei der Fahrt über den Zoll wurde ein Geschwindigkeitstrichter eingesetzt, zunächst waren 60 km/h erlaubt anschließend 40 km/h, 20 km/h und zuletzt unmittelbar am Zollhäuschen bzw an der Grenze 10 km/h. Nachdem ich das Zollhäuschen passiert habe an dem normalerweise die netten Damen und Herren stehen und nach dem Rechten sehen, habe ich angefangen zu beschleunigen da unmittelbar vor mir (circa 5-10 Meter vor mir) die Geschwindigkeit von 10 km/h auf 80 km/h hochgesetzt wurde (Zu diesem Zeitpunkt befand sich kein Zöllner beim Grenzübergang). Das 10 km/h Schild und das 80 km/h Schild waren circa 50-60m voneinander entfernt. In den ersten Sekunden nachdem ich beschleunigt habe habe ich ein Blitzlicht wahrgenommen, ob ich mich zu diesem Zeitpunkt bereits in der 80 km/h Zone befand kann ich leider nicht mehr sagen. Meine Frage an euch wäre nun ob jemand bisher schon erlebt hat dass unmittelbar an einem Grenzübergang (im Optimalfall ebenfalls bei 10km/h und darauffolgender Geschwindigkeitserhöhung) geblitzt wurde. Außerdem habe ich mich bereits im Internet erkundigt wie weit ein Blitzer von einer anschließenden Geschwindigkeitserhöhung entfernt sein muss, dies sollte in Baden-Württemberg 150m betragen. Außerdem bin ich auf den Hinweis gestoßen dass dieser Mindestabstand in besonderen Fällen aufgehoben werden kann, beispielsweise wenn der Ort eine gewisse Gefahr aufweist, Personen gefährdert werden könnten etc, dies wäre hier der Fall oder was meint ihr? Ich würde mich freuen falls mir jemand helfen könnte oder seine Gedanken diesbezüglich mit mir teilen möchte.
  3. Hallo, ich bin deutsche Staatsbürgerin und lebe in der Schweiz. Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, laut dem mein Pkw (mit CH-Kennzeichen) auf der BAB 81 Singen-Stuttgart (bei km 704,884) geblitzt worden ist. Statt max. 80 km/h wurde nach Toleranzabzug mit 133 km/h gefahren, also 53 km/h zu schnell. Messung mit Lasergerät Poliscan Speed PS laut Anhörungsbogen. Auf dem Foto kann ich nicht sicher erkennen, wer am Steuer sitzt. Ein Bußgeld in D wäre für mich nicht tragisch, ebenso ein Punkte und ein Fahrverbot, das nur in D. gilt. Ich möchte aber unbedingt in der Schweiz weiterhin fahren können. Wie sollte ich vorgehen, wenn ich Maßnahmen der Schweizer Behördern vermeiden möchte? Danke und nette Grüße ans Forum, Sabine
  4. Guten Tag, ich habe eine "Übertretungsanzeige" aus der Schweiz bekommen, dass mein Fahrzeug eine rote Ampel überfahren haben soll und dabei geblitzt wurde. Ich selbst als Halter bin aber nicht gefahren, das Auto hatte ich an einen Bekannten für den Urlaub verliehen, da ich bereits eine Autobahnvignette für die Schweiz am Auto hatte und man sich das sparen wollte. Nun soll ich, wenn ich selbst nicht gefahren bin, gegenüber den Schweizer Behörden nennen, wer das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt gefahren ist. Da aber mehrere Personen mitgefahren sind und sich beim Fahren abgewechselt haben, kann ich leider nicht sagen, wer genau zu diesem Zeitpunkt gefahren ist. Niemand kann sich daran erinnern, über eine rote Ampel gefahren und geblitzt worden zu sein und wer wann genau gefahren ist, ist auch nicht mehr bekannt. Einigen will man sich auch nicht. Auf dem Brief steht ja einerseits, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine nichtschuldige Person als Fahrer angebe. Andererseits steht auch dabei, dass ich keine Akteneinsicht nehmen darf und somit auch das Beweisfoto nicht sehen kann. Wie soll ich dann aber den Fahrer identifizieren? Ist doch völlig widersprüchlich. Ich selber will die Strafe natürlich auch nicht zahlen, was soll ich also am besten machen?
  5. Hallo Leute! Ich bin neu hier und brauche scheinbar Eure Hilfe! Vergangene Woche (am25.06.) erhielt ich ein Schreiben des Strassenverkehrsamtes in Zürich. Darin wird geschrieben, dass sie Akten vorliegen hätten die sie dazu veranlassen würden, eine Administrativverfahren einzuleiten (Fahrverbot auf Schweizergebiet)! Begründung: Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahn A1 am Anfang Dez 2012 (mehr steht da nicht!!!) Sie schreiben weiter, ich könne mich nun binnen 10 Tagen dazu äussern und sagen, wann ich denn den Führerausweis abgeben will, sofern dieser wirklich entzogen wird. Es ist noch einen "Erklärung betreffend den vorzeitigen Antritt des Fahrverbotes auf Schweizergebiet" angehängt. daraus geht hervor,d ass man mir den Führerschein für 12 Monate wegnehmen will. Ferner der Hinweis, dass zum AdminVerfahren parallel wohl noch ein Strafverfahren läuft und ich solle mich doch dort verteidigen, weil sonst eine Bindungswirkung ausgehe für das Adminsitrativverfahren. Ich verstehe die Welt nicht mehr! Zum einen kann ich mich gar nicht entsinnen geblitzt worden zu sein. War zwar zu der Zeit - soweit ich mich entsinnen kann - mit dem Auto eines Kollegen schon in der Schweiz aber an eine Blitzer kann ich mich nicht erinnern; wirklich nicht und ich bin mir auch keiner schuld bewusst. Es sind auch keine Fotos oder so dabei. Fragen: 1.) wann läuft denn diese Frist eigentlich genau ab, wenn ich den Brief am 25.06. im Briefkasten hatte (10 Tage später ist doch Wochenende!) 2.) soll ich darauf reagieren? und wenn ja wie? (wie gesagt, ich kann mich an nichts erinnern und was die da schreiben ist n bisschen dünn, oder?) 3.) wie kommen die denn überhaupt auf mich? 4.) was denn bitte für ein Strafverfahren? 5.) wie soll ich vorgehen Wäre toll, wenn mir schnell jemand helfen könnte. denn ich bin auf meinen Lappen angewiesen und muss auch beruflich und privat oft in die Schweiz! Danke!
  6. Hallo liebe Mitglieder, ich war Samstag abend in Baden (Schweiz) im Casino. Um ca. 23:45 sind wir aus dem Casino raus und wollten wieder Richtung Deutschland fahren. Da ich nicht ortskundig bin wollte ich so schnell wie möglich auf die Schiefe Brücke gefahren (http://www.scdb.info/de/karte/26452) und da machte es BLING und wir alle sahen einen hellen Blitz von hinten. Ich war völlig geschockt weil ich gedacht hatte ich wäre zu schnell gefahren (hatte ca. 30 km/h drauf und die Brücke führt in eine 20er Zone). In meiner Weißheit bin ich dann umgedreht um nach Schildern zu suchen auf dem Rückweg wieder BLING und sie haben mich von vorne geblitzt. Vor der Brücke steht ein Schild, dass hier ein Durchfahrtsverbot von 20:00 - 06:00 Uhr gilt. Wie hoch wird die Strafe sein, die mir jetzt droht und werden mir da 2 Vergehen angerechnet? Danke wenn sich jemand kurz die Zeit nimmt.
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