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Showing results for tags 'lasermessung'.
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Moin, kann mit jemand sagen ob das ein mobiler Abstandsblitzer ist und ob er auch während der Fahrt misst? Welche Spur wird gemessen? Laut google stellt Riegl Laserabstandsmesser her. Habe sowas noch nie gesehen. Heute morgen A6 Richtung Mannheim. Gruß, Luca https://www.directupload.eu/file/d/8547/vxxujjrt_jpg.htm
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Guten Tag, Am 28.12.2018 fuhr ein Firmen wagen von uns auf der BAB und wurde gelasert mit 62 Km/h zu viel. Nun der Fahrer wurde aber nicht angehalten nach genau 1 Monat kam ein Anhörungsbogen zu uns direkt nach Hause auf mein Namen Adressiert ich bin der Firmen Inhaber aber normale weise kommen immer direkt Zeugenfragebogen zu uns in die Firma und nicht zu mir nach Hause naja jetzt brauche ich eure Hilfe ! Was soll ich antworten ? kam erst am 29.12.18 vom Urlaub aus der Türkei nach Deutschland ich war es also nicht wir wissen aber auch wer es war nur der Fahrer hat keine lust auf 2 Monate Fahrverbot. Und die letzte frage warum direkt ein Anhörungsbogen auf mein Namen ? Achso als beweismittel steht dort Riegel Laser Messung ! Mit freundlichen Grüßen Hakan
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Hallo. Ich habe eine kleine Frage und bin über die Suche leider nicht fündig geworden. Ich kam eben an einer Lasermessung vorbei und sah einen Beamten an einer Riegl FG-21P wie sie üblicherweise in NRW verwendet werden. Der Messbeamte stand alleine am Gerät und war auch derjenige, der das Fahrzeug dann rausgewunken hat. Die Fahrzeugführer wurden dann gebeten, zu einem Polizeibus zu gehen und dort die Formalitäten abzuwickeln. Ich habe kürzlich gehört, das am Messgerät immer zwei Beamte stehen müssten. Ein sogenannter Messbeamter, der das Gerät bedient und die Messung durchführt und ein Protokollbeamter, der als Zeuge und Protokollant daneben steht. Stimmt das? Denn wenn ja, dann wäre die gesamte Messung ungültig und anfechtbar, da der Beamte alleine am Gerät stand. MfG !Xabbu
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Guten Tag zusammen, Person A ist am 28.04. auf einer Landstraße außerorts im Bereich von zugelassenen 70 km/h mittels einer Laserpistole gemessen worden. Auf einer abfälligen, geraden Straße stand in der nächsten leichten Kurve ein Auto, das Person A anschließend hinterher fuhr und in der nächsten Ortschaft anhielt. Die Laserpistole zeigte 96 km/h an, abzüglich der 3 km/h Toleranz bleiben 23 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung, macht 70 Euro und ein Punkt. Heute bekam Person A den Bußgeldbescheid, in dem ihm zur Last gelegt wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten zu haben. (Inklusive Angabe der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie der Messung nach Toleranzabzug). Neben den offenbar üblichen Verweisen auf die Paragraphen (§ 41 Abs. 1 iVm Anlage2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat) wird aufgeführt: "Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Zeuge: " Im Anschluss daran wird die Geldbuße von 70 Euro plus Gebühr und Auslagen aufgelistet, was zusammen 93,50 € ergibt, ebenso wird der Punkt im Verkehrszentralregister erwähnt (ist somit der zweite für Person A). Ist es zulässig, einen Bußgeldbescheid ohne Nennung eines Zeugen auszustellen? Person A kamen an besagtem Abend etwa zum Zeitpunkt der Messung zwei Autos entgegen, muss hier nicht ein Zeuge angegeben sein, nachdem kein Foto als Beweismittel erstellt wurde? Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe Mit freundlichen Grüßen Tom
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