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Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und brauche euren Rat zu ein paar Verkehrsstrafen, mit denen ich konfrontiert bin. Erstens wurde ich im August außerorts mit 23 km/h über dem Limit in einer 100er Zone geblitzt. Ich habe den Anhörungsbogen nicht ausgefüllt und das Bußgeldbescheid erst spät erhalten. Kann ich das anfechten? Im Oktober wurde ich mit dem Handy am Steuer von zwei Polizisten erwischt. Ich habe die Tat bestritten, wurde jedoch mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert. Gibt es hier Chancen auf Einspruch? Ein weiterer Vorfall: Ende September wurde ich auf einer Autobahn mit 125 km/h durch eine mit 40 km/h begrenzte Brücke von Zivilpolizisten erfasst. Ich habe weder das Video gesehen noch darauf reagiert. Jetzt erhielt ich das Bußgeldbescheid: 85 km/h zu schnell, 3 Monate Fahrverbot und insgesamt knapp 1700€, fast 1800€ inklusive Gebühren und Auslagen. Kann mir jemand Rat geben, ob und wie ich gegen diese Strafen vorgehen kann? Bin für jede Hilfe dankbar!
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Hallo Forum, Ich wurde in diesem 2 mal außerorts geblitzt diesen Monat: 1x habe ich schon bescheid: 38kmh zu schnell (50er Zone außerhalb geschlossener Ortschaften) Strafe laut Internet: 120 euro 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot 1x warte ich noch auf bescheid: ca über 51km zu schnell (120er Zone Autobahn) Strafe laut Internet :240 euro 2Punkte 1 Monat Fahrverbot Nun meine Frage : Addieren sich die Fahrverbote ? Der erste Bescheid ist mit Foto könnte ich das evtl. auf meine Schwester schreiben? Rechtsschutz habe ich keinen kann ich jetzt noch einen abschließen der mir hilft ? Habt ihr sonst noch tipps ? Habe ich evtl. falsch recheriert und komme mit 1 Monat Verbot davon ? Weil das wäre noch in Ordnung für mich. Danke im vorraus für eure Hilfe !!
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- Gescwindigkeitsüberscheitung
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Hallo liebes Forum, Thomas K. mein Name, werde dieses Jahr 23, habe meinen Führerschein Klasse B bereits seit dem 26.11.08, Klasse A kam am 04.06.09 dazu, also bereits aus der (bzw beiden?) Probezeit raus. Zum heutigen Geburtstag meines Vaters erreichte mich, nachdem er zur Mittagsschicht fuhr, ein schönes Geschenk vom Staat, was jedoch an mich gerichtet ist: Ein leicht großer Schock. Ich erinnere mich geraum an den Tag, bzw. die Fahrt. Es ist eine Hauptstraße im Ort, die angebliche Stelle war ca. 600m vor Ortsende, ab welchem man auch nur 70 km/h fahren dürfte, dazwischen ist noch eine Kreuzung mit Ampel. Ich bin zwar mit dem Motorrad meist nicht genau mit 50 km/h in der Ortschaft unterwegs, aber ich halte mich normalerweise an ein Maximum von 20 km/h darüber, überwiegend steht die Tachonadel nicht über 60 km/h; ich wüsste auch keinen Grund, warum ich mich mit satten 33 km/h (und laut Toleranz ja anscheinend noch mehr) mit also ca. 90 km/h auf dem Tacho auf der Straße fortbewegen sollte. Zwar ist sie an der Stelle wenig bewohnt, eher von größeren Geschäften und Tankstellen umgeben, aber das ändert das Ganze nicht wirklich. Was kann ich jetzt tun? Laut Bußgeldkatalog drohen mir anscheinend 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld von 160€ + Gebühren, womit ich ja noch 'leben' könnte; jedoch kommt dazu noch das einmonatige Fahrverbot, was sich ja wohl nicht nur auf das Motorrad beziehen wird (?)... allerdings habe ich nächste Woche ein Praktikum zu einer neuen Stelle, die bei positivem Ergebnis (was beim Probetag schon sehr gut rüberkam) hoffentlich im Juni dann zur Vollzeitstelle wird; die Stelle ist wiederum ca. 30km von mir entfernt, ich komme aus einem ca. 7.000-Seelendorf, nicht weit ist eine kleine Großstadt zwischen der Stelle. Bevor ich mir erst einmal eine Busverbindung mit etlichem Umsteigen planen müsste, wollte ich doch lieber mit meinem kleinen Corsa, oder natürlich wetterbedingt auch mit der Suzi dorthin fahren, aber der Brief hat dann doch ordentlich reingehauen... Wie kann/soll ich mich diesbezogen verhalten? Verjährung ist ja nicht, der Brief liegt seit heute hier; lustigerweise ist die "Tat" ja am XX.XX.2013 begangen worden, der Brief zum 17.05.2013 geschrieben/ausgestellt, und heute erst bei mir angekommen, wobei ich eine Rekationszeit von nur einer Woche habe. Muss ich das heutige Datum, bzw. "den Zugang dieses Schreibens" zu heutigem Tag noch irgendwie nachweisen? Mein erster Blitzer mit Punkten, davor hatte ich nur einmal was mit 12 km/h zu viel, da musste ich mich aber auch wirklich beeilen... Ausreden hin oder her, aber das mit den 33 km/h, besonders in der Ortschaft sehe ich überhaupt nicht ein... Meine Mutter hat mir eben (fast schon kriminell) geraten, dass ich mich damit verteidigen soll, indem ich sage, dass sie vor/hinter mir quasi als Zeugin hergefahren ist, und auf ihrem Tacho höchstens 60 km/h angezeigt wurden, weshalb sie das ganze auch nicht verstehen könnte. Wie sieht es dann mit der Beweislage aus? Hilfe, Hilfe... das wäre echt besch***en, wenn ich zur neuen Arbeit direkt über solche (auch noch teureren) Umwege anfangen müsste... Freue mich um Hilfe und Vorschläge allerlei, nächste Woche geht das Praktikum los, der Stress kommt mir dazu extra ungelegen... Gruß, Thomas P.S.: Habe mal das Blitzerfoto im Anhang dazugetan, habe natürlich ein klares Visier und ausgerechnet keine Brille aufgehabt, dass man da noch was in die andere Richtung drehen könnte... Oder wie seht ihr das?
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Hallo, mir ist ein blödes Ding passiert. Zu schnell gefahren, und jetzt soll ich 1 Monat meinen Führerschein abgegeben. Im Internet habe ich jetzt so ein Angebot gefunden, dass gegen Bezahlung die Bennnung eines anderen Fahrers diese Sache geregelt werden kann. Hat bislang Jemand Erfahrung mit X-X-X gemacht? Wenn Ja bitte hier posten. [mod] Namen gelöscht. Fettschrift entfernt, Lies dich bitte im Forum ein, da sind die entsprechenden Varianten zigfach beschrieben. Da braucht es keinen Anbieter von wo anders her. Edit: noch die Überschrift angepasst. [/mod]
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Liebe Radarforumfreunde, Es wäre toll, wenn jemand mir sagen kann worauf ich mich einstellen soll... Heulrunde ist vorüber, jetzt muss ich mich wohl abfinden. Ich fahre seit 15 Jahren ordentlich, ohne größere Geschwindigkeitsüberschreitungen, ohne Punkte. In den letzten 12 Monaten habe ich so ein Pech! Folgender Sachverhalt: Im Februar 2014 wurde ich auf der Autobahn mit 142kmh in 100-Bereich geblitzt. Bußgeld + 1Monat Fahrverbot. Im September 2014 wurde ich wieder auf der Autobahn geblitzt mit 102kmh im 80-Bereich. Hatte das Schild sogar gesehen und war in der Bremsphase, aber einfach nicht schnell genug reduziert... Wieder 1 Monat Fahrverbot + Bußgeld + Neubeginn der 1Jahresfrist. Heute wurde ich innerorts 50-Zone mit warscheinlich ca. 10-15 kmh geblitzt. Was sreht mir jetzt bevor? Nur das Bußgeld für 10-15 kmh zuviel oder muss ich mit schlimmere Konsequenzen rechnen? Heule schon wieder... sorry! schon mal ganz lieben Dank für eure Meinungen!
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http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/frank-rosin/rosin-vor-gericht-36098670.bild.html , www.bild.de, 23.05.2014 Also man könnte fast meinen, auf dem Blitzfoto hält ein Basecap-Träger eine "Maske" mit Hals (1:1-Foto oder Oberteil vom Werbepappkameraden) hoch.
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- 22.05.2104
- BILD
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Hallo, Mich hat es letzens auf der autobahn in einer 100er zone mit 146 km/h erwischt. Ich habe noch keine punkte oder eintäge in flensburg und nach meiner aktenlage habe ich gute Chancen mit einen erhöhen davon zu kommen wenn ich es richtig anstelle. Ich fange 1.4.2014 einen neuen job an mit halben jahr probezeit, weckselschicht, Bereitschaft ect. . Meine frage: ich habe freitag das anhörungsbogen zum bußgeldbescheid bekommen. Soll ich gleich in wiederspruch gehen oder auf den bußgeldbescheid warten. das foto ist gut zu erkennen und kam auch recht flot.
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Hallo zusammen, leider bin ich innerhalb eines Jahres 2 mal durch eine feststehende Radarstelle gefahren. Das erste mal ausserhalb geschlossener Ortschaft bei 70km/h mit 41 km/h zu schnell. Strafe 3 Punkte, einige Euros und 1 Monat Fahrverbot . Jetzt das 2te mal nach Abzug aller Tolleranzen 27km/h innerorts zu schnell würde aber eigentlich kein Fahrverbot nach sich ziehen. Ich habe gelesen das wenn innerhalb eines Jahres man zweimal mehr als 26km/h zu schnell unterwegs war würde automatisch beim 2te mal ein Fahrverbot erteilt. Gilt dies auch wenn schon beim erstenmal ein Fahrverbot erteilt wurde oder nur dann, wenn ich beim ertsenmal unter der 41km/h Grenze (ausserhalb geschlossener Ortschaft) und kein Fahrverbot von 1 Monat erhalten hätte? Vielen Dank für die Info´s und eine Radarfreie Zeit. Gruß aus Aachen
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Hallo zusammen, mir droht aktuell ein Fahrverbot, weil ich in Gedanken 49 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs war. Das Fahrzeug ist ein Firmenfahrzeug und Halter ist eine befreundete Leasinggesellschaft. Diese hat nun auch schon den Anhörungsbogen bekommen. Ich würde gerne die Strafe bezahlen, aber auf gar keinen Fall das Fahrverbot und die Punkte übernehmen. Meine Überlegung nun: Bekomme ich das hin, indem die Leasinggesellschaft meinen Bekannten als Fahrer für diesen Zeitpunkt angibt, der als britischer Staatsbürger in Shanghai wohnt und arbeitet. Gesetzt den Fall die deutschen Behörden schaffen eine Zustellung nach Shanghai, was kommt da an, schon ein Bußgeldbescheid oder ebenfalls eine Anhörung (relevant, weil durch die Laufzeiten auch Verjährung eintreten kann)? Und werden die Behörden auf das Zusenden und den Vermerk auf dem Führerschein gemäß §25 Abs.3 verzichten, wenn sie Anstandslos das Geld bekommen? Das verschicken seiner License aus China nach D wäre nicht so toll und ignorieren des Vermerks würde vermutlich zum Problem bei einem Urlaub in D §25 Abs. 5 führen oder? Alternativ hätte ich noch die Möglichkeit meinen Großvater als Fahrer anzugeben. Er möchte seinen Führerschein ohnehin im April abgeben. Gibt das Stress, weil jemand sein Führerscheinfoto mit dem Blitzerfoto vergleicht, obwohl er den Verstoß anstandslos zugibt? Er kann also mit Fahrverbot und Punkten gut leben. Sind die anderen Methoden über ErSaFa oder ähnliches besser? Welche Alternative gibt es noch? Danke für eure Hilfe! Viele Grüße opcable
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Hallo Zusammen, folgendes hat sich zugetragen: Heute hab ich mit meinem Kumpel ein Auto gekauft, das Auto war noch auf den Verkäufer angemeldet und mein Kumpel war als Fahrer mit dabei, er sollte das gekaufte Fahrzeug von A nach B fahren, der Kaufvertrag des Fahrzeugs wurde auf mich ausgestellt, er war "nur"der Fahrer. Plötzlich wurde er mit dem "neuen" Fahrzeug innerorts (erlauben 50 Kmh) mit ca. 75 - 80 Kmh geblitzt. Was man wissen sollte: Mein Kumpel hatte bis Dezember 2012 für 11 Monate seinen Führerschein weg (Alkohol am Steuer). Nun meine Frage: - nehmen wir mal an, er ist schneller als 25 kmh gefahren, was passiert dann? bekommt er erneut den Führerschein weg, da wiederholungstäter? > Tat 1: Alkohol am Steuer, > Tat 2: über 25 kmh geblitzt innerhalb von 1 Jahr??? - er wurde ja weder auf dem Kaufvertrag Namentlich benannt, noch wurden wir von der Polizei angehalten, kann Ihm überhaupt irgendetwas passieren??? Denn zuerst bekommt ja der Verkäufer von dem Fahrzeug die Strafe zugeschickt, dann kann er aufgrund des Kaufvertrags nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Verstosses nicht mehr der Besitzer des Fahrzeugs war, also bekomme ich Post, ich war es ja auch nicht, das sieht man ja auch auf dem Foto, sondern mein Kumpel > den ich aber nicht nennen möchte... - Muss ich meinen Kumpel verraten? - kann ich mich blöd stellen um auf Verjährung von 3 Monaten abzuziehlen? Was meint Ihr? Wie sollen wir uns verhalten? Ich freue mich auf zahlreiche Antworten :-) Gruß RS
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Hallo, ich habe ein Riesenproblem. Ich wurde in der letzten April Woche 2012 auf der AB geblitzt. Ich war lt Anhörungsbogen 34 kmh zu schnell, bei erlaubten 80. Ich bin also mit 114 kmh geblitzt worden. Ich wurde gelasert und ein Foto war auch dabei. Ich habe den AHB (lt Alberto Methode) an einen Bekannten weitergegeben, der an die Bußgeldstelle schrieb, dass er dafür in Frage kam. Er hat von dieser nichts gehört bzw. meinte (ich bin mir nicht mehr ganz sicher..und checke das während ich schreibe..) er hat ein Schreiben bekommen, wo er dann das Bußgeldbescheid erhalten wird..jedoch nie etwas wirklich erhalten hat. Nun habe ich am 12.7 einen Bußgeldbescheid inkl. 2 Monate Fahrverbot (weil ich in den letzten 2 Jahren schon mal zu schnell war..) der Bußgeldstelle bekommen das ich 500€ zu bezahlen habe und die besagten 2 Monate laufen kann. Kann mir irgendjemand einen Tip geben was hier noch zu retten ist, machbar wäre? Mein Bekannter hat wie gesagt den Fall zugegeben..einmal Post bekommen...danach war aber Sendepause...und heute halte ich den Brief von der Bußgeldstelle in Händen... Ich habe eine PKW Rechtsschutzversicherung...Anwalt einschalten??? Danke für etwaige konstruktive Meinungen...und ja..ich weiß..das es nicht in Ordnung war..doch ich fahre 90.000km pro Jahr..und an diesem morgen war ich geistig umnachtet...
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Hallo, bedingt durch einen Umzug habe ich den Bescheid nicht erhalten, konnte mir auch keinen Termin aussuchen . . . Nun erhalte ich Post der Führerscheinstelle, welche mit mitteilt das mein Fahrverbot bereits vor einem Monat begonnen hat und ich den Führerschein abgeben solle (oder er durch die Polizei beschlagnahmt würde). Ab wann beginnt denn dann un eigentlich das Fahrverbot ? Mit Beginn der "Verhängung" oder mit Eingang des Führerscheins ? In dem Brief der Bussgeldstelle steht das es bereits begonnen hat (und zwar vor einem Monat).
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