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  1. Guten Abend Zusammen, Lange ist es her. Background: JUL-16 Waldweg mit dem Motorrad befahren (Ich bin der Halter) - MA des Forstamts verfolgt mich ohne Anhalten - Zurück auf der Straße fahr' ich weg - Bußgeldbescheid kommt über 35 EUR wegen Verstoß §29 Abs.1Nr.9 in Verbindung mit §15 Abs. 5 Nr. 1 - Ich kreuze an, daß ich es nicht war (Standardkreuz ohne jedwede Einlassung) - NOV-16 Bußgeldbescheid mit zusätzlichen 28,50 (25+3,50) über dann 63,50 EUR. Könnt Ihr mir mit folgenden Infos helfen? Diese habe ich nach normaler Google Suche und kurzer Forums Suche nicht eindeutig finden können. Was sind die nächsten (Kosten)Schwellen beim Einspruch? (Normaler Fragerahmen, Erzwingunshaft oder Auswandern interessieren nicht) Ein Beweis wer gefahren ist, kann vom Zeugen nicht erbracht werden. Gibt es beim Verstoß gegen das Waldgesetzt die Möglichkeit eine Fahrtenbuch zu verhängen? (Wird mich stören)Sinngemäß wird mir geschrieben, daß ich mich bezüglich '[...] Tatsachen und Beweismittel [...] zu Ihrer Entlastung [...]' äußern kann. Ich bin doch Beschuldigter und es wird (zu Recht) angenommen - Wie wurde mir bewiesen, daß ich gefahren bin? Mit freundlichen Grüßen Pizza
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