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Showing results for tags 'Verjährung'.
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Moin, habe vor kurzem einen Bußgeldbescheid über €150 aus Antwerpen erhalten. Ich soll dort im Oktober 2019 rechtswidrig durch eine Umweltzone gefahren sein. Festgestellt worden sei das durch automatische Kennzeichenaufzeichnung und Auswertung. Datum und Uhrzeit stimmen wohl, auf dem Foto ist das Heck meines Autos samt Kennzeichen eindeutig zu erkennen. Abstreiten wäre also sinnlos, wobei sie vermutlich keine Aufzeichnung des Fahrers haben, ich bezweifle aber, mich damit rauswinden zu können, indem ich behaupte, ich wisse nicht mehr, wer gefahren sei. Ich habe herausgefunden: Grundsätzlich hätte ich durchfahren dürfen, jedoch müssen in den belgischen Umweltzonen ausländische Fahrzeuge vorher kostenlos registriert werden. Im Bescheid heißt es, ich könne mich noch nachträglich registrieren und soll dann die Hälfte an Bußgeld zahlen. Ich habe ferner herausgefunden, daß in Belgien Verkehrsvergehen nach einem Jahr ("leichte" Vergehen) bzw. nach 5 Jahren ("schwere" Vergehen) verjähren, konnte aber nicht in Erfahrung bringen, in welche Kategorie mein Vorwurf fällt. Umweltzonen gibt es in Belgien übrigens momentan nur in 3 Städten: Antwerpen, Brüssel und Gent. Die Zonen sind unabhängig voneinander und ausländische Fahrzeuge müssen für alle Zonen einzeln registriert werden. Info Umweltzonen Belgien ADAC Ich hoffe, jemand kann mir Infos geben, wie es tatsächlich mit der Verjährung des Vorwurfs aussieht oder andere Tipps, wie ich um die Zahlung der Buße herumkomme. Die kann ich gerade aufgrund der ganzen Inflationssituation überhaupt nicht gebrauchen. Danke im Voraus, Muffin
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Hallo, Ich wurde im Oktober letzten Jahres mit 21 kmh zu viel (außerorts) geblitzt. Ende Dezember bekam der Fahrzeughalter (mein Vater) ein Anhörungsbogen , jedoch war er zu dieser Zeit im Urlaub und konnte somit darauf nicht antworten. Im AHB wurde ihm die OWI vorgeworfen. Ein BGB hat er aber nicht erhalten. Letzte Woche bekam mein Bruder eine Vorladung bei der Polizei als Betroffener. Diesem leistete er Folge, weil er nicht genau wusste worum es ging. Nun habe ich auch eine Vorladung erhalten nachdem er der Polzei gesagt hat,dass er das nicht sei sondern ich. Sollte ich diesem noch Folge leisten, da sich ja das Thema nach der Aussage meines Bruders erledigt hat. Was sollte ich am besten tun und wie sieht es mit der Verjährung aus ? Ein Kollege meinte, dass das schon verjährt sei und ich nach erhalt des BGB diese nicht mehr zahlen muss, bzw widersprechen kann. Ich weiß nicht ob das stimmt und bitte euch um Rat. Gruß
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Hi Erstmal sorry, falls das das falsche Forum, oder der falsche Teil des Forums ist. Das ist mein erster Beitrag und ich bin dankbar für jede Hilfe So, nun zu meiner Sache. Ich wurde ende November letzten Jahres mit mehr als 21 kmh außerorts geblitzt. Ich weiß nicht genau wie schnell es war, aber ich bin in der Probezeit bis ende Oktober und es waren zu 100% mehr als 21 kmh zu viel. Der Blitzer hat mich alleine schon durch den Schock und den kalten Schweiß belehrt , wodurch ich seitdem viel viel mehr auf meine Geschwindigkeit aufpasse. Nun aber zu meiner Frage. Ist es möglich, dass der Blitzer schon verjährt ist? Es ist bis jetzt rein gar nichts gekommen und es ist schon über 8 Monate her. Ich hab manches von 3 Monaten Frist gelesen, aber auch manches von 2 Jahren. Ich bin mir unsicher und denke zu oft darüber nach. Ich hoffe ihr könnt mir helfen Danke schonmal für jede Hilfe. LG
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Hallo Forum! Jetzt hätte ich auch mal wieder eine Frage. Einem Bekannten ist Folgendes passiert: Er parkte wie gewohnt auf einem Supermarktparkplatz. Als er mit seinen Einkäufen zurückkam, befand sich ein Strafzettel an seiner Windschutzscheibe, ausgestellt von einer privaten Firma. Der Vorwurf ist, daß er keine Parkscheibe ausgelegt hatte. Dafür soll er eine "Ersatzgebühr" nach §858 BGB i.H.v. 15 Euro zahlen. Erstaunt stellte er fest, daß sich neuerdings entsprechende Schilder dieser Firma, die auf die Parkscheibenpflicht hinweisen, auf dem Parkplatz aufgestellt wurden. Ich habe ihm zunächst geraten, das nicht zu bezahlen und auf etwas Schriftliches von der Firma zu warten, die ihn auch als Fahrer identifiziert. Zudem soll er den Supermarkt in Zukunft meiden. Wer so etwas seinen Kunden antut, der hat das Geld des Kunden nicht verdient. Fragen: Ist diese Ersatzgebühr rechtlich durchsetzbar? Aus dem §858 BGB kann ich irgendwie keine "Ersatzgebühr" herleiten Gilt hier in Bezug auf Verfolgungsverjährung das BGB oder das OwiG? Kann sowas an das Ordnungsamt abgegeben werden, sodaß ein Verkehrsverstoß daraus wird? Wer hat Erfahrungen damit?
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Hallo, Ich bin neu hier und benötige dringend Hilfe. Am 19.08.2016 würde ich mit 130 in der 70er Zone geblitzt. Sprich 60kmh nach Abzug der Toleranz Zuviel. Das Auto war nicht auf mich angemeldet sondern auf meine Mutter, diese bekam den Zeugefragebogen und hat auf diesem die Aussage verweigert bzw. Keine Angaben zur Sache gemacht. Also wurde die Verjährung nicht unterbrochen, und ist somit am 18.11.2016 nach 3 Monaten verjährt, wenn ich nicht falsch liege. Heute am 21.11.2016 haben sie scheinbar herausgefunden das ich gefahren bin und ich hatte im Briefkasten einen anhörungsbogen in dem ich natürlich beschuldigt werde. Frage , ist die Sache verjährt ? Oder zählt es ab dort wo sie es losgeschickt haben, allerdings ist der Postweg eigentlich nur 1-2 Tage. Das heißt der 18. war ein Freitag, eigentlich wäre es Samstag da ansonsten Montag ,und dort war es ja auch da. Wie sieht es nun aus ? Bräuchte eure Hilfe. Besten Dank im Voraus
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Hallo zusammen, ich hätte mal eine Frage an die Experten unter euch. Hier kurz der Sachverhalt: * Am 26.04.2016 wurde ich mit 38km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt (zulässig waren 130km/h) * Das Auto ist auf meinen Schwiegervater angemeldet * Am 19.05.2016 erhält mein Schwiegervater einen Anhörungsbogen, auf den er jedoch nicht antwortet, weil er im Urlaub ist * Zwei Wochen später stehen die Cops bei meinem Schwiegervater mit einem hochaufgelösten Foto vor der Tür, woraufhin er mich identifiziert und meine Anschrift weitergibt * Da die Anschrift nicht ganz korrekt war (alter Wohnort, aber neue Straße --> Versehen), melden sich die Cops zwei Tage später noch mal und der Fehler wird korrigiert * Am 29.07.2016 erhalte nun ich einen Anhörungsbogen (d.h. erster Kontakt mit mir später als 3 Monate nach der Tat) Jetzt zu meiner Frage: * Ist hier bereits eine Verjährung eingetreten oder wurde diese durch die Identifizierung meiner Person durch meinen Schwiegervater unterbrochen? * Falls bereits verjährt: Wie würdet ihr darauf reagieren? Jetzt schon zurückweisen oder erst, wenn der Bußgeldbescheid gekommen ist? Gibt es Vorlagen für sowas? Vielen Dank für eure Infos!
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Hallo, ich würde am 20.3.15 mit dem Firmenwagen meines Vaters geblitzt. Erheblich zu schnell. Die Strafe wären 2 Monate Fahrverbot und ca 500 Bußgeld. Die Sachlage gestaltet sich nun wie folgt: Die Firma meines Vaters ist der Halter des Fahrzeugs und wurde natürlich angeschrieben. Diese hat dann meinen Vater als Fahrzeugführer angegeben. Ein Anhörungsbogen (kein Bußgeldbescheid) kam zu meinem Vater nach Hause. Auf dieses Schreiben reagierte mein Vater nie. Bis heute weiß die Behörde nicht, dass mein Vater nicht der Fahrer war. Das heißt sie gehen davon aus, dass er gefahren ist. Es liegt also keine Fahrerermittlung vor, da sie gar nicht wissen, dass ich gefahren bin. Besuche von der Polizei waren erfolglos in der Ermittlung. Am Sonntag den 21.6. sind nun die 3 Monate der Frist um (Datum der Tat bis jetzt). Da ja eigentlich keine Fahrerermittlung vorliegt wurde ja auch die Frist nicht unterbrochen (also gegen mich!). Die Verjährungsfrist gegen meinen Vater endet natürlich nie, aber bis heute würde ich weder ermittelt noch habe ich irgendetwas bekommen. Niemand weiß, dass ich gefahren bin bzw., was wahrscheinlich wichtiger ist, niemand weiß dass mein Vater nicht gefahren ist! Kann ich mich denn nun freuen oder sehe ich etwas falsch? LG thehaunted
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Hallo, ich bin vor ein paar Wochen gebiltzt worden. Leider bin ich wirklich zu schnell gefahren, da ich einfach nicht auf das Schild geachtete habe Ich habe nun auf einen Bescheid gewartet, aber noch hatte ich nichts in der Post. Könnte ich jetzt vielleicht Glück haben und um die Strafe rum kommen? Weiß jemand, wann eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr bestraft wird, also verjährt ist? Gibt es da irgendwelche Regelungen?
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Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier im Forum und mir ist folgendes passiert. am 22.August bin ich auf einer Landstraße bei strömenden Regen geblitzt worden, außerhalb der Ortschaft und nach Abzug mit 101km/h. Nun der Verlauf bis heute: Nachdem ich geblizt worden bin, war ich nicht mehr in meiner Wohnung, da ich mich zur Zeit im Ausland befinde (Spanien), jedoch nicht abgemeldet bin bei meiner Adresse. Meine Freundin hat, sobald Sie wieder in unserer Wohnung war den Brief (Bogen zur Stellungnahme) geöffnet und zurückgeschrieben, dass ich mich zur Zeit im Ausland in Spanien befinde. 2 Tage später kam dann die Aufforderung, dass ich als Halter den Beitrag zu zahlen hätte. Da der andere Brief zu dieser Zeit gerade auf dem Weg war, haben wir nicht weiter reagiert. Jetzt ist am 1. Dezember eine Mahung gekommen, dass ich bezahlen sollte. Daraufhin hat meine Freundin dort angerufen, dass das Schreiben nicht an die Person übermittelt wurden konnte, an welche es versendet worden ist und dass diese Info dort auch schon schriftlich vorliegen müsste. Daraufhin entgegnete die Frau, dass es jetzt zu spät sei Einspruch einzulegen und das dort ein Ergebnis über eine erfolgreiche Zustellung der Briefe zu mir vorliegen würde (ohne Einschreiben möglich?) Habt ihr Tipps für mich, wie ich das Problem lösen könnte. Eigentlich gibt es doch die 3 monatige Verjährungsfrist, die ich durch den Auslandsaufenthalt nutzen wollte. Außerdem befindet sich auch der Scheibenwischer halb in meinem Gesicht. Vielen Dank für eure Mithilfe.
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Hallo zusammen, zu meinem Fall: Halter--> Vater , Fahrer --> Sohn 1.) Geblitzt auf Autobahn > 50 KM/H zu schnell am 10.02.2014 2.) Schreiben von der zuständigen Bußgeldstelle vom 03.03.2014 Inhalt: Anhörung des Betroffen nach §55 OWiG + ein Fragebogen Der Betroffene ist laut schreiben der Halter --> Vater Antwort auf Schreiben: Keine Angaben zur Sache, nur Name und neue Adresse angegeben. 3.) Schreiben von der Polizei an den Halter 11.04.2014, Einladung zur Dienstelle --> Termin wurde von uns auf den 02. Mai verschoben wegen Beratung vom "Anwalt" Zu meinen Fragen: 1.) Hat in diesem Fall eine Verjährungsunterbrechung stattgefunden? Wenn ja für wen? Halter und Betroffenen? oder nur Halter? 2.) Wann ist dieser Fall für den Betroffenen verjährt? 3.) Wie sollten wir weiter vorgehen? 4.) Gibt es für den Halter eine Fahrtenbuchauflage beim ersten Fall? Viele Dank für Eure antworten im Voraus JeyJey
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Hallo Zusammen, ich habe eine "Rechnung" einer Wachfirma erhalten die im Namen eines Parkplatzbetreibers handelt. Nun meine Frage, laut dem Schreiben soll ich im Dezember 2013 ohne gültigen Parkschein mein Auto auf dem besagten Parkplatz abgestellt haben. Ein Foto von meinem Kennzeichen und meiner Windschutzscheibe an welcher ein Zettel hängt ist dabei. Das Schreiben kam nun also 5 Monate nach der besagten "Tat" bei mir an. Kann ich dieser Forderung widersprechen und mich auf die 3-Monatige Verjährungsfrist laut STvG beziehen? Viele Grüße
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