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  1. Hallo zusammen! Ich wurde vor 2 Monaten auf der Autobahn bei mehr als 130 km/h (160 km/h - 80m Soll) mit 23m Abstand zum Vordermann gemessen (< 1/3) und heute kam der Brief an. Nun "drohen" mir 240 € Bussgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Die Frage ist nun die Folgende: Mir würde bereits ein Meter mehr einiges ersparen, da ich da nur noch bei 1/4 des Abstand wäre. Da die Situation nun auch länger her ist kann ich mich nicht mehr genau daran erinnern, aber weil ich normalerweise nicht lebensmüde bin bezweifle ich, dass ich dem Vordermann auf längerer Strecke so nahe im Kofferraum hing. Anhand des Bildes scheint es auch legitim, dass er in meinen Sicherheitsabstand ausscherte um seinen Vordermann zu überholen und ich ihm dadurch zu nahe war. Die Messung wurde mit VIDIT VKS 131315 gemacht, näheres im Bild dazu. Nun habe ich aber keine KFZ Rechtschutzversicherung und will kein unnötiges Risiko eingehen die Verfahrenskosten zu tragen, daher frage ich hier: Lohnt es sich, den Verstoß nicht zuzugeben? Vielen Dank im Voraus an euch! der platschi
  2. Hallo zusammen, ich soll laut einer VKS 3.1 angeblich auf der A7 Richtung Süden bei km 189,33 zu schnell gewesen sein und würde mich gerne kurz mit Euch zu folgenden Punkten austauschen: 1. Ich gehe davon aus, dass es sich um die Brücke von der B6 handelt? Ist Euch das bekannt? Angeblich soll dort Tempo 80 sein. Ist Euch bekannt, ob (und ggf. wie oft) hierauf seit der Raststätte Hildesheimer Börde hingewiesen wird? Ist Euch ferner bekannt, weshalb dort auf einer zweispurigen, gut ausgebauten Autobahn Tempo 80 sein soll und damit von der vorgegebenen Richtgeschwindigkeit von 130 unter Umständen unverhältnismäßig abgewichen wird? Ließe sich hiergegen im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorgehen? 2. Das VKS 3.1 erstellt bekanntlich Filmaufnahmen. Die technischen Erläuterungen hier im Forum habe ich mir bereits durchgelesen. Haltet Ihr es für aussichtsreich, hier noch mit einem Verstoß gegen § 100h StPO zu argumentieren? Ist Euch aktuelle Rechtsprechung bekannt? Selbst wenn das ganze codiert wird, wird doch durchgehend gefilmt? Gibt es andere stichhaltige Argumente gegen dieses Messgerät? Insbesondere steht die Kamera doch schlicht auf der Brücke, so dass der Standort nicht fest und jederzeit, schon durch einen Windstoß veränderbar ist. Auch lassen sich bei der Verschiebung der Messbalken am Monitor doch durchaus einige Millimeter "verrutschen". 3. Selbst nach dem angeblichen Abzug der Toleranz (wie hoch wird hier abgezogen?) wäre die Geschwindigkeit noch über dem, was - wenn überhaupt - meines Erachtens tatsächlich auf dem Tacho stand. Dies lässt sich wohl kaum belegen? 4. Wieso ist eine Landesbehörde zur Kontrolle der Bundesautobahn zuständig? Wieso wird als Zeuge ein Polizist der Landespolizei angeführt, wenn sich eigentlich das Landratsamt für zuständig hält? Ich freue mich auf Eure Beiträge, wobei Ihr natürlich auch gerne noch weitere Punkte anbringen dürft. Viele Grüße Bienemaja
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