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Showing results for tags 'Rotlichtverstoß'.
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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Abgabe einer Stellungnahme bezüglich der Androhung zum führen eines Fahrtenbuches. Ich habe heute ein Schreiben erhalten in dem ich bzgl. eines Rotlichtverstoßes vom 15.08.2017 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 15.01.18 aufgefordert werde. Ansonsten wird nach Aktenlage über die Verhängung entschieden. Ich kann mich ehrlich gesagt nicht mehr exakt daran erinnern ob und wann mir das Schreiben zuging. Im Nachgang (ich meine Anfang November) war eine Polizistin bei mir Zuhause die von meiner Freundin hereingelassen wurde. Sie hatte ein Foto dabei auf dem ich klar zu erkennen war, Sie sagte "das sind sie offensichtlich nicht..." ob ich Angabe machen möchte, ich sagte, "ich möchte mich dazu nicht äußern ..." Kann ich das in der Stellungnahme verwenden um damit "mangelnde Ermittlungstätigkeit ..." zu begründen? (ich meine, Sie waren bei mir zu Hause und ich habe die Tür geöffnet - die Möglichkeit der Ermittlung war da) Bzw. sollte ich überhaupt eine Stellungnahme abgeben oder mit einen Anwalt nehmen? Vielen Dank für Eure Beiträge VG
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Guten Abend die Damen & Herren Also zuerst hoffe ich das dieses Thema irgendwie hier reinpasst. Und zwar, heute passierte mir das ich durch Rot gegangen/gelaufen bin. (An einer kleinen Kreuzung, die ich schon seit 17 Jahren kenne & fast jeden Tag diese Kreuzung benutze.) Dabei habe ich keinen gefährdet bin auch schnell drüber gelaufen, doch nach einem BMW war auch ein Streifenwagen. Der hat mich dann gesehen, mich angehalten Ausweis verlangt meine Adresse notiert, hat sich irgendwas noch aufgeschrieben & meinte so das wärs. Ich fragte dann wie viel dies kosten wird, er meinte zwischen 200-260 € (??) Ich wollte nicht Diskutieren, aber es kann doch nicht sein das eine Strafe mit dem Auto durch Rot fahren 90 € Kostet & als fußgänger max. 260€? Bitte bedenken für Österreich. Ich weiß in Deutschland kostet es 5 €. Aber da ja Österreich alles nachmacht was Deutschland macht, sollte es hier auch nicht 5 € kosten? (Ich hab nach 45 min suche absolut kein Bußgeldkatalog für Rotlicht fußgänger gefunden für Ö. Lg
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Oberlandesgericht lässt Dashcam als Beweismittel zuDashcam-Aufnahmen können ein Beweismittel sein. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. In einem Bußgeldverfahren sei es in schwerwiegenden Fällen grundsätzlich zulässig, auf solche Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer zurückzugreifen, hieß es in einem am 18. Mai 2016 veröffentlichten Beschluss (4 Ss 543/15). Bei schwerwiegenden Verkehrsordnungswidrigkeiten wie dem Überfahren einer seit sechs Sekunden rot zeigenden Ampel ist es nach Ansicht des Gerichts "grundsätzlich zulässig", Aufnahmen der Dashcam eines anderen Verkehrsteilnehmers zu verwerten. weiter bei golem.de: http://www.golem.de/news/rote-ampel-oberlandesgericht-laesst-dashcam-als-beweismittel-zu-1605-120974.html
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Hallo. Ich glaube, ich bin von einer Blitzersäule geblitzt worden. Auf der Spur links neben mir (aber leicht vor mir) fuhr jedoch noch ein anders Fahrzeug. Allerdings hat es nur 1x geblitzt. Ich meine, dass es noch gelb war als die Ampel mein Sichtfeld verließ. Möglicherweise hat meine Hinterachse ausgelöst??? Nun die Frage: Ist es erheblich, ob ich mit der Vorderachse noch bei gelb in die Kreuzung einfuhr oder ist das total irrelevant? Sprich: Ist es nur ein zu "bestrafender" Vorfall, wenn es blitzt, wenn ich mit der Vorderachse den Blitzer auslöse oder auch, wenn nur die Hinterachse auslöst?
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Hallo liebes Radarforum, ich bitte um Eure Einschätzung folgenden Geschehnisses: Zur Personenkonstellation: Person A = Fahrzeughalter Person B = Frau des Fahrzeughalters, Fahrzeugführer Person C = Sohn von Person B, Verkehrssünder Person D = Sohn von Person B, möchte Schuld auf sich nehmen Wohnsitze: Person A,B & C wohnen in Bundesland 1, wobei Person A in Landkreis I wohnt und Person B&C noch in Landkreis II. Person B zieht in 1 Monat in Landkreis III und Person C gleichzeitig in Landkreis IV. Person D wohnt in Stadtstaat 2. Tathergang: Der Rotlichtverstoß ereignete sich fahrlässig in Stadtstaat 2. Aussagen von Person C zufolge überquerte ein anderes Auto, etwa eine halbe Wagenlänge voraus, auch die Ampel, könnte also auch geblitzt worden sein. Es ereigneten sich wohl 2 Blitze mit einem Abstand von etwa 1-2 Sekunden. Die Rotphase der Ampel scheint weniger als 1 Sekunde vor Überquerung der Haltelinie begonnen zu haben. These: Es wird angenommen, Person A beschuldigt Person C. Frage: Wie kann man als Person B,C oder inbesondere D reagieren, wenn man als Person D die Schuld von Person C auf sich nehmen möchte? Der Altersunterschied liegt bei 14 Jahren, Aussehen ist ähnlich. Trägt die Vielfalt an Wohnsitzen (=verschiedene Behörden) zu Verwirrungen/Verzögerungen bei den Ermittlungen bei? Hintergrund: Person D hat kein Auto und fürchtet daher keine Punkte oder gar Führerscheinentzug. Person C ist noch 1 Monat lang in der Probezeit, könnte selbstständig als Schüler in finanzieller Hinsicht schwer für die Nachschulung aufkommen. Über Eure Hilfe/Tipps/Anregungen wäre ich sehr erfreut!
