Hallo. Ich habe eine kleine Frage und bin über die Suche leider nicht fündig geworden. Ich kam eben an einer Lasermessung vorbei und sah einen Beamten an einer Riegl FG-21P wie sie üblicherweise in NRW verwendet werden. Der Messbeamte stand alleine am Gerät und war auch derjenige, der das Fahrzeug dann rausgewunken hat. Die Fahrzeugführer wurden dann gebeten, zu einem Polizeibus zu gehen und dort die Formalitäten abzuwickeln. Ich habe kürzlich gehört, das am Messgerät immer zwei Beamte stehen müssten. Ein sogenannter Messbeamter, der das Gerät bedient und die Messung durchführt und ein Protokollbeamter, der als Zeuge und Protokollant daneben steht. Stimmt das? Denn wenn ja, dann wäre die gesamte Messung ungültig und anfechtbar, da der Beamte alleine am Gerät stand. MfG !Xabbu