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Showing results for tags 'Einspruch'.
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Hallo, ich wurde vor einem Monat auf der Autobahn geblitzt. Angeblich sollen es 132 kmh(wo 100 erlaubt sind, mit Toleranz abgezogen sind es dann 128) gewesen sein, aber ich bin sehr sicher, dass das nicht stimmt. Ich habe gemerkt das ich geblitzt wurde und mein Tacho sagte mir ~120kmh und dabei war ich noch am bremsen da ein Auto vor mir auch stark gebremst hat. Ich weiß jetzt nicht genau ob er auch geblitzt wurde, denn er war auch offensichtlich zu schnell. Es geschah um 12 Uhr Nachts. Ich kam gerade von einer unbegrentzten Strecke und als ich das Schild bemerkt habe war es dann auch schon zu spät. Hatte kaum Zeit meine Geschwindigkeit zu reduzieren. Als wäre das Schild genau hinter dem Begrenzungsschild gewesen. Es war ein gemietetes Auto, das auf meinen Namen läuft. Meine Frage ist jetzt: Wie könnte man denn am besten dagegen vorgehen? Ich gebe zu dass ich zu schnell war, aber kann man da irgendwas machen, denn 132 kmh fuhr ich wirklich nicht, in dem Moment und in diesem Fall macht es halt den Unterschied, ob ich 80, oder 45 zahle und ob ich in die Nachschulung muss, da Probezeit. Wie gesagt war ich in dem Moment auch am bremsen. Dazu war noch ein Auto vor mir. Kann mir irgendjemand Tipps geben, wie man da am besten Einspruch erheben könnte? Für die die es interessiert, das Blitzlicht war rot. Unter Beweismittel: Zeuge, ES 3.0, Filmnr: ..... , Bildnr: ... . Unter Zeuge: PTF Hoffmann, VD Koblenz. Was bedeutet denn "Zeuge". Waren da Polizisten am blitzen oder wie? Was würde passieren wenn ich den Verstoß zugebe, jedoch widerspreche, mit der Begrünung: Nach dem Schild sofort gebremst, beim Bremsen geblitzt, vor mir war ein Auto, dass auch zu schnell fuhr und gebremst hat(das erwähne ich hier, da ja vielleicht er vor mir geblitzt wurde und ich dann auf dem Foto gelandet bin oder sowas in der Art) und das der Blitzer einem gar keine Reaktionszeit gelassen hat überhaupt zu bremsen. Wie genau würden die denn dann gegen meinen Einspruch vorgehen? Geht das direkt vor Gericht? Denn das könnte ich mir überhaupt nicht leisten. Ich danke für jede Hilfe. lg Kostros
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Guten Abend Zusammen, Lange ist es her. Background: JUL-16 Waldweg mit dem Motorrad befahren (Ich bin der Halter) - MA des Forstamts verfolgt mich ohne Anhalten - Zurück auf der Straße fahr' ich weg - Bußgeldbescheid kommt über 35 EUR wegen Verstoß §29 Abs.1Nr.9 in Verbindung mit §15 Abs. 5 Nr. 1 - Ich kreuze an, daß ich es nicht war (Standardkreuz ohne jedwede Einlassung) - NOV-16 Bußgeldbescheid mit zusätzlichen 28,50 (25+3,50) über dann 63,50 EUR. Könnt Ihr mir mit folgenden Infos helfen? Diese habe ich nach normaler Google Suche und kurzer Forums Suche nicht eindeutig finden können. Was sind die nächsten (Kosten)Schwellen beim Einspruch? (Normaler Fragerahmen, Erzwingunshaft oder Auswandern interessieren nicht) Ein Beweis wer gefahren ist, kann vom Zeugen nicht erbracht werden. Gibt es beim Verstoß gegen das Waldgesetzt die Möglichkeit eine Fahrtenbuch zu verhängen? (Wird mich stören)Sinngemäß wird mir geschrieben, daß ich mich bezüglich '[...] Tatsachen und Beweismittel [...] zu Ihrer Entlastung [...]' äußern kann. Ich bin doch Beschuldigter und es wird (zu Recht) angenommen - Wie wurde mir bewiesen, daß ich gefahren bin? Mit freundlichen Grüßen Pizza
