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  1. Person X reist nach Sardinien und wird dort an einem Dienstag um 18:35 und 18:37 Uhr vom selben Blitzer erwischt. Vergehen maximal 10 KM/h zu schnell. Mietfirmawagen xy verrechnet 62 Europro Busgeldbescheid. Bescheide kosten: 192 Euro + 2*62 Euro = 316 Euro Sind die Bearbeitungsgebühren wirklich zu zahlen? Denn der Vermieter ist als KFZ-Halter verpflichtet Informationen an die Behörde weiterzugeben. [mod] Hab die überflüssigen Links mal entfernt, da sie für die Fragestellung völlig unnötig waren... Gruß, QTreiberin[/mod]
  2. EINE SACHE VORWEG: ich weiss, Fahren ohne Führerschein ist nicht zu empfehlen und in keiner Hinsicht etwas Gutes!!! Und dieser Post soll auch niemanden ermuntern, es zu tun. Aber man muss halt mit den gegebenen Umständen, die man im Moment eh nicht ändern kann, arbeiten.....Also wer hier keine hilfreichen Antworten hat , es gibt hier bestimmt noch andere Beiträge... Die Rolle des stinkstiefeligen Oberlehrers wurde leider scho besetzt... http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/whistling.gif http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/tongue.gif http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/wavey.gif http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/laugh.gif http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/cool.gif kann die spanische polizei - genau so wie die deutsche - per funk überprüfen ob man einen gültigen führerschein hat, wenn man ihn bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen kann, z.B. wegen angeblichen vergessens......???? in wahrheit wurde die fahrerlaubnis entzogen und ich stell mir die Frage was sagt man wann am besten.... in deutschland würde am besten die genauen daten einer freundin /freundes angeben und natürlich auch sonst leider keinen identitätsnachweisen dabei haben.... die beamten lassen diese Daten durch die Zentrale checken und wenn sie einen persönlichen guten eindruck haben von jemanden haben heisst es gute fahrt - Hat schon 2 mal geklappt!!! einmal musste eine freundin ihren lappen auf der nächsten dienststelle vorzeigen die tage danach und einmal war gar nix.... Zurück ins Ausland: können die polizisten in spanien das nun auch abfragen oder kann ich da beruhigt meinen eigenen perso vorzeigen, da sie eh keine infos vom strassenverkehrsamt kriegen ? kommt natürlich besser an, als nur den namen und den ganzen text aufzusagen..... _______________________________________________________________________ Damit is geklärt wie ma sich in dem Land verhält.... jetz noch eine Frage zu dem Weg: Werden aktive kontrollen durchgeführt an der Deutsch/Französich/Spanischen Grenze? Eigentlich sind in der EU ja die Grenzen offen aber Stichwort Flüchtlinge... Und falls ja da wird auch ganz normal Führerschein und Fahrzeugschein verlangt? ,_
  3. Hallo, ich habe mal eine Frage: Ich war letzte Woche in Enschede, Holland und hab am Ende des Tages einen Strafzettel an meinem Auto gefunden. 63,- soll ich bezahlen. Ich hatte wohl keinen Parkschein gezogen... (- ich hatte extra vorher alle anderen Autos durchgeschaut & niemand hatte einen Parkschein drin & auch niemand hatte am Ende des Tages einen Strafzettel...) Das Problem ist, dass ich noch in der Probezeit bin. Was für Auswirkungen kann das jetzt auf mich haben? Wird meine Probezeit dadurch verlängert? Danke für eure Hilfe! LG
  4. Hallo, ich habe jetzt gelsen, dass es laut EU Urteil doch möglich ist ohne MPU den Führerschein zu machen, wenn man nachweisen kann, dass man 185 im EU Land gelebt hat wo man die FS gemacht hat. Kann mir dazu jemand etwas genaueres sagen? Hat es aktuell jemand gemacht? Gab oder gibt es Probleme den Führerschein dann umschreiben zu lassen?
  5. Hallo, ist es überhaupt für eine Bussgeldstelle legal, folgende "Öffentliche Zustellungen" https://www.landkreis-goslar.de/index.phtml?sNavID=1749.151&La=1 ins Internet hochzuladen, da * Geburtsdatum und Geburtsort der / des Betroffenen veröffentlicht werden.
  6. Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier im Forum und mir ist folgendes passiert. am 22.August bin ich auf einer Landstraße bei strömenden Regen geblitzt worden, außerhalb der Ortschaft und nach Abzug mit 101km/h. Nun der Verlauf bis heute: Nachdem ich geblizt worden bin, war ich nicht mehr in meiner Wohnung, da ich mich zur Zeit im Ausland befinde (Spanien), jedoch nicht abgemeldet bin bei meiner Adresse. Meine Freundin hat, sobald Sie wieder in unserer Wohnung war den Brief (Bogen zur Stellungnahme) geöffnet und zurückgeschrieben, dass ich mich zur Zeit im Ausland in Spanien befinde. 2 Tage später kam dann die Aufforderung, dass ich als Halter den Beitrag zu zahlen hätte. Da der andere Brief zu dieser Zeit gerade auf dem Weg war, haben wir nicht weiter reagiert. Jetzt ist am 1. Dezember eine Mahung gekommen, dass ich bezahlen sollte. Daraufhin hat meine Freundin dort angerufen, dass das Schreiben nicht an die Person übermittelt wurden konnte, an welche es versendet worden ist und dass diese Info dort auch schon schriftlich vorliegen müsste. Daraufhin entgegnete die Frau, dass es jetzt zu spät sei Einspruch einzulegen und das dort ein Ergebnis über eine erfolgreiche Zustellung der Briefe zu mir vorliegen würde (ohne Einschreiben möglich?) Habt ihr Tipps für mich, wie ich das Problem lösen könnte. Eigentlich gibt es doch die 3 monatige Verjährungsfrist, die ich durch den Auslandsaufenthalt nutzen wollte. Außerdem befindet sich auch der Scheibenwischer halb in meinem Gesicht. Vielen Dank für eure Mithilfe.
  7. Hallo, ich habe einen ganz spezielen Fall. Also ich bin mit einem PKW mit deutschen Kennzeichen in Österreich auf einer Autobahn geblitzt worden (mit 19kmh zu viel laut dem Brief). Nun zu erst war nicht ich, sondern meine Frau am Steuer (das Auto war aber auf mich gemeldet) und zweitens haben wir beide nichts von einer Geschwindigkeitsbegrenzeung bemerkt, gingen also davon aus dass man 130kmh fahren darf (sind aber tatsächlich ja sogar brav langsamer gefahren da wir beide eher stressfreie Fahrer sind). Die Strafe beläuft sich auf 60€ mit der Androhung im Falle des Nichtzahlens auf eine Ersatzfreiheitsstrafe von 24h. Nun der Clou. Diese Fahrt war unsere "letzte" Auswanderungsfahrt in unsere neue Heimat, Bulgarien. Bedeutet, dass wir beide in Deutschland nicht mehr gemeldet sind und auch das Fahrzeug mit dem erfassten Kennzeichen längst abgemeldet ist, ich fahre längst mit neuen bulgarischen Kennzeichen. Der Brief kam auch nur deswegen bei mir an, weil wir bei der Deutschen Post eine Adressumleitung für ein halbes Jahr eingerichtet haben und mein Vater mir die Briefe einscannt. Das bedeztet, ich werde nie wieder mit den erfassten Kennzeichen durch Österreich fahren. Da ich aber ab und zu doch noch nach Deutschland durch Österreich fahren werde, interessiert es mich, was im schlimmsten Fall passieren könnte, zb. bei einer Verkehrskontrolle. Hat Österreich für sowas ein Zentralregister? Laut Briefkopf sah das ganze sehr provinziell aus. Versuchen die mich in Deutschland irgendwie ausfindig zu machen und es einzutreiben? Im schlimmsten Fall bestehe ich darauf die Freiheitsstrafe antreten zu dürfen, dann spare ich mir das Hotel für die Übernachtung während der langen Fahrt Und bitte keine Tipps wie "Zahl und ruhe ist...". Mir gehts tatsächlich ums Prinzip und Neugier. Ich bin ausgewandert nicht weil ich Dreck am Stecken habe, sondern weil ich genau von diesem Raubrittertum und solch dreisten Abzocken die Schnauze voll hab. Vielen Dank im Voraus für eure Meinung!
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