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  1. Hallo zusammen, mir droht aktuell ein Fahrverbot, weil ich in Gedanken 49 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs war. Das Fahrzeug ist ein Firmenfahrzeug und Halter ist eine befreundete Leasinggesellschaft. Diese hat nun auch schon den Anhörungsbogen bekommen. Ich würde gerne die Strafe bezahlen, aber auf gar keinen Fall das Fahrverbot und die Punkte übernehmen. Meine Überlegung nun: Bekomme ich das hin, indem die Leasinggesellschaft meinen Bekannten als Fahrer für diesen Zeitpunkt angibt, der als britischer Staatsbürger in Shanghai wohnt und arbeitet. Gesetzt den Fall die deutschen Behörden schaffen eine Zustellung nach Shanghai, was kommt da an, schon ein Bußgeldbescheid oder ebenfalls eine Anhörung (relevant, weil durch die Laufzeiten auch Verjährung eintreten kann)? Und werden die Behörden auf das Zusenden und den Vermerk auf dem Führerschein gemäß §25 Abs.3 verzichten, wenn sie Anstandslos das Geld bekommen? Das verschicken seiner License aus China nach D wäre nicht so toll und ignorieren des Vermerks würde vermutlich zum Problem bei einem Urlaub in D §25 Abs. 5 führen oder? Alternativ hätte ich noch die Möglichkeit meinen Großvater als Fahrer anzugeben. Er möchte seinen Führerschein ohnehin im April abgeben. Gibt das Stress, weil jemand sein Führerscheinfoto mit dem Blitzerfoto vergleicht, obwohl er den Verstoß anstandslos zugibt? Er kann also mit Fahrverbot und Punkten gut leben. Sind die anderen Methoden über ErSaFa oder ähnliches besser? Welche Alternative gibt es noch? Danke für eure Hilfe! Viele Grüße opcable
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