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Hallo zusammen, ich wollte mal nachfragen ob sich jemand gut auskennt mit der Rechtslage in der verlängerten Probezeit. Ich habe vor einem halben Jahr ein Aufbauseminar gemacht und bin jetzt in der verlängerten Probezeit. Im Aufbauseminar wurde uns vom Lehrer erklärt (und der war eig. echt nett und ehrlich, hätte jetzt keinen Grund anzunehmen das der uns absichtlich getäuscht hat) das wenn wir in der verlängerten Probezeit, nochmal mit über 21km/h geblitzt werden wir eine Verwarnung bekommen bzw. der Führerschein direkt weg ist. Soweit stimmt das ja auch, allerdings hat er uns außerdem erklärt das wenn wir mehr als einmal mit zwischen 15 und 20 kmh (also z.B. zwei mal 20km/h) geblitzt werden wir auch eine Verwarnung bekommen, bzw. Führerschein entzogen. Wurde jetzt noch zweimal geblitzt, einmal mit nur 6 nach Abzug zu viel, einmal mit ca. 12 zu viel (ist noch nicht angekommen) und hab mir aus Sorge mal das StVG angeschaut, dort steht folgendes bezüglich der verlängerten Probezeit: "[...]ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat[...]" https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html Demnach sollte man ja auch theoretisch 10mal mit 20km/h zu viel geblitzt werden können ohne das was passiert oder nicht? Denn das ist ja weder ein A- noch ein B-Verstoß... Hat mein Fahrlehrer vom ABS sich also vertan oder habe ich irgendwas übersehen, bzw. kann die Stadt in manchen Fällen auch nach ermessen den Füherschein entziehen? Danke und Gruß, Till
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