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Guten Tag zusammen, Person A ist am 28.04. auf einer Landstraße außerorts im Bereich von zugelassenen 70 km/h mittels einer Laserpistole gemessen worden. Auf einer abfälligen, geraden Straße stand in der nächsten leichten Kurve ein Auto, das Person A anschließend hinterher fuhr und in der nächsten Ortschaft anhielt. Die Laserpistole zeigte 96 km/h an, abzüglich der 3 km/h Toleranz bleiben 23 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung, macht 70 Euro und ein Punkt. Heute bekam Person A den Bußgeldbescheid, in dem ihm zur Last gelegt wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten zu haben. (Inklusive Angabe der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie der Messung nach Toleranzabzug). Neben den offenbar üblichen Verweisen auf die Paragraphen (§ 41 Abs. 1 iVm Anlage2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat) wird aufgeführt: "Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Zeuge: " Im Anschluss daran wird die Geldbuße von 70 Euro plus Gebühr und Auslagen aufgelistet, was zusammen 93,50 € ergibt, ebenso wird der Punkt im Verkehrszentralregister erwähnt (ist somit der zweite für Person A). Ist es zulässig, einen Bußgeldbescheid ohne Nennung eines Zeugen auszustellen? Person A kamen an besagtem Abend etwa zum Zeitpunkt der Messung zwei Autos entgegen, muss hier nicht ein Zeuge angegeben sein, nachdem kein Foto als Beweismittel erstellt wurde? Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe Mit freundlichen Grüßen Tom
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Hallo an Alle Ich wurde mit 21 Kmh/h zu schnell in einer Autobahnbaustelle bei erlaubten 60 Km/h geblitzt (abzüglich Toleranz). Da ich noch in der Probezeit bin würde dies Probezeitverlängerung und Aufbauseminar bedeuten. Das wären dann meine zweite Nachschulung. Vorrangig geht es mir jedoch um die Probezeitverlängerung. Da ich jetzt schon bis 21 Probezeit habe würde ich das nur ungern auf 23 erhöhen. Nun ist der Wagen mit dem ich gefahren bin auf meine Mutter zugelassen. Sie bekahm vom RP in Karlsruhe einen Zeugenbefragungsbogen, da sie , wie auf dem beigelegten Bild zweifelsfrei zu erkennen ist, nicht als Fahrzeugführerin zum Tatzeitpunkt in Frage kommt. Nun habe ich erstmal eine Frage. Eine Ordnungswidrigkeit verjährt doch innerhalb von 3 Monaten wenn man nicht darüber informiert wurde. Heisst das wenn ich als Fahrer erst nach 3 Monaten den Brief bekommen würde, wer die Tat verjährt oder? Meine Mutter könnte ja versuchen das ganze hinaus zuzögern. Von wegen sie brauch eine grosse Kopie des Bildes und die Person sei im Urlaub usw. Dann habe ich mal Kumpels gefragt die schon aus der Probezeit sind, ob ich bzw. meine Mutter nicht einfach sie als Fahrzeugführer angeben kann. Hat das einer schonmal gemacht und wenn ja hat´s geklappt? Ich muss allerdings dazu sagen dass, das beigelegte Foto doch relativ gut ist -.- . Last but noch least würde mir noch einfallen das meine Mutter von ihrem Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen kann da ich ja eine direkter Verwandter bin. Ich bin mir jedoch sicher, dass sich die werten Polizisten auch nicht für dumm verkaufen lassen. Da ich in unserem Haushalt der einzige junge Mann mit Führerschein bin werden die denke ich schnell auf mich kommen. Mein Vater ist Brillenträger der fällt raus. So hoffe ihr habt vielleicht einen guten Rat für mich undzwar nicht nur langsamer zu Fahren Mfg Leon
