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  1. Hi Leute, ich bin neu hier und habe folgendes Problem: Heute Mittag fuhr ich mit meiner Mutter (habe einen BF 17 Schein) Richtungg Bietigheim-Bissingen Bahnhof. Dabei kamen wir an der Kreuzung, die sich im Anhang befindet, vorbei. Die Ampel schaltet sehr rasch auf rot und ich musste eine Vollbremsung hinlegen. Leider etwas zu spät: Das Fahrzeug fuhr ca. 1,5-2m über die Haltelinie drüber. Folglich wurde ich geblitzt, und zwar zweimal. Ich setzte zurück um wieder hinter die Haltelinie zu gelangen. Hierbei bin ich mir nicht sicher, ob der zweite Blitz durch das Zurücksetzen ausgelöst wurde, oder ob (wie häufig erwähnt wird) der zweite Blitz ausgelöst wurde, damit die Beamter später sehen können, ob man tatsächlich auf über die Kreuzung gefahren ist, oder ob sich im geschützten Bereich der Kreuzung eine zweite Kontaktschlaufe befindet, die den zweiten Blitz ausgelöst hat. Glücklicher Weise hat mir ein anderer Verkehrteilnehmer seinen Namen und seine Telefonnummer hinterlassen und gemeint, dass, falls was kommen würde, was er jedoch bezweifle, er als Zeuge aussage. Eine kurze Erklärung zum Bild: Ich fuhr auf der Spur des roten Pkws. Wie man sehen kann ich kein Fußgängerüberweg vorhanden, wodurch der geschützte Bereich etwas weiter hinten sein müsste... Ich habe nun zwei Fragen: 1.) Ich habe gelesen, dass es nur als Rotlicht-Verstoß gelte, wenn man in den geschützen Bereich gelangen würde. Meine Frage hierzu ist, ob ich, wenn ich (gehen wir mal vom maximalen Übertritt aus) 2m über der Haltelinie stand, schon im geschützten Bereich stand oder nicht? 2.) Wenn eines Tages der Briefträger tatsächlich einen Brief vom landratsamt bringe würde, hätte ich dann noch eine Chance über den Zeugen mich aus der Klemme zu ziehen? Ich freue mich über rasche Antworten, liege Grüße Yannik
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