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  1. Hallo Forum! Jetzt hätte ich auch mal wieder eine Frage. Einem Bekannten ist Folgendes passiert: Er parkte wie gewohnt auf einem Supermarktparkplatz. Als er mit seinen Einkäufen zurückkam, befand sich ein Strafzettel an seiner Windschutzscheibe, ausgestellt von einer privaten Firma. Der Vorwurf ist, daß er keine Parkscheibe ausgelegt hatte. Dafür soll er eine "Ersatzgebühr" nach §858 BGB i.H.v. 15 Euro zahlen. Erstaunt stellte er fest, daß sich neuerdings entsprechende Schilder dieser Firma, die auf die Parkscheibenpflicht hinweisen, auf dem Parkplatz aufgestellt wurden. Ich habe ihm zunächst geraten, das nicht zu bezahlen und auf etwas Schriftliches von der Firma zu warten, die ihn auch als Fahrer identifiziert. Zudem soll er den Supermarkt in Zukunft meiden. Wer so etwas seinen Kunden antut, der hat das Geld des Kunden nicht verdient. Fragen: Ist diese Ersatzgebühr rechtlich durchsetzbar? Aus dem §858 BGB kann ich irgendwie keine "Ersatzgebühr" herleiten Gilt hier in Bezug auf Verfolgungsverjährung das BGB oder das OwiG? Kann sowas an das Ordnungsamt abgegeben werden, sodaß ein Verkehrsverstoß daraus wird? Wer hat Erfahrungen damit?
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