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Showing results for tags 'Bußgeldbescheid'.
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Hallo, Ich wurde im Oktober letzten Jahres mit 21 kmh zu viel (außerorts) geblitzt. Ende Dezember bekam der Fahrzeughalter (mein Vater) ein Anhörungsbogen , jedoch war er zu dieser Zeit im Urlaub und konnte somit darauf nicht antworten. Im AHB wurde ihm die OWI vorgeworfen. Ein BGB hat er aber nicht erhalten. Letzte Woche bekam mein Bruder eine Vorladung bei der Polizei als Betroffener. Diesem leistete er Folge, weil er nicht genau wusste worum es ging. Nun habe ich auch eine Vorladung erhalten nachdem er der Polzei gesagt hat,dass er das nicht sei sondern ich. Sollte ich diesem noch Folge leisten, da sich ja das Thema nach der Aussage meines Bruders erledigt hat. Was sollte ich am besten tun und wie sieht es mit der Verjährung aus ? Ein Kollege meinte, dass das schon verjährt sei und ich nach erhalt des BGB diese nicht mehr zahlen muss, bzw widersprechen kann. Ich weiß nicht ob das stimmt und bitte euch um Rat. Gruß
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Guten Abend Zusammen, Lange ist es her. Background: JUL-16 Waldweg mit dem Motorrad befahren (Ich bin der Halter) - MA des Forstamts verfolgt mich ohne Anhalten - Zurück auf der Straße fahr' ich weg - Bußgeldbescheid kommt über 35 EUR wegen Verstoß §29 Abs.1Nr.9 in Verbindung mit §15 Abs. 5 Nr. 1 - Ich kreuze an, daß ich es nicht war (Standardkreuz ohne jedwede Einlassung) - NOV-16 Bußgeldbescheid mit zusätzlichen 28,50 (25+3,50) über dann 63,50 EUR. Könnt Ihr mir mit folgenden Infos helfen? Diese habe ich nach normaler Google Suche und kurzer Forums Suche nicht eindeutig finden können. Was sind die nächsten (Kosten)Schwellen beim Einspruch? (Normaler Fragerahmen, Erzwingunshaft oder Auswandern interessieren nicht) Ein Beweis wer gefahren ist, kann vom Zeugen nicht erbracht werden. Gibt es beim Verstoß gegen das Waldgesetzt die Möglichkeit eine Fahrtenbuch zu verhängen? (Wird mich stören)Sinngemäß wird mir geschrieben, daß ich mich bezüglich '[...] Tatsachen und Beweismittel [...] zu Ihrer Entlastung [...]' äußern kann. Ich bin doch Beschuldigter und es wird (zu Recht) angenommen - Wie wurde mir bewiesen, daß ich gefahren bin? Mit freundlichen Grüßen Pizza
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Moin, bin neu hier und stelle schon mal eine Frage (ganz unverschämt ) Auf der AB hat mich ein ProVida Fahrzeug verfolgt und angehalten. Habe nichts ausser person. gesagt und nichts unterschrieben und wollte das Video auch nicht sehen als man mir sagte 19km/h Überschreitung. Dann kam Anhörungsbogen, wo auch 19km/h Überschreitung stand. Ich wusste das außerhalb geschl. Ortschaften ab 21km/h ernst wird (Punkt). So habe ich den Bogen unterschrieben und Tat zugegeben und zurückgesendet. Dann kam der Bussgeldbescheid Übertretung: 26km/h ==> 1Punkt Als schriftlichen Beweis habe ich noch die Kopie des Anhörungsbogens sonst nichts mehr. Mein Anwalt hat Akteneinsicht angefordert, das Video kam und dort ist leider 26km/h Übertretung incl. 5% Abzug sichtbar. Wat Nu ?
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Hallo Ihr erfahrenen Straßennutzer. ^^ Ich bin auch seid gut 7 Jahren im Besitz der Fleppe und hab eben auch schon einiges hinter mir. Mein Beruf bringt eben auch Fotos mit sich. Anfänglich in der Rpobezeit innerorts einen Punkt und ein Aufbauseminar gesammelt. Alles alte Kamellen.... Im Jahr 2012 gleich 2 Dicke Dinger. Einmal 28km/h ausserorts und rote Ampel nach 0,89 sek. gut aus Fehlern lernt man. Seid jeher war bis 24.02.2014 Ruhe. Sprich knapp 2,5 Monate vor Tilgung der bestehenden 6 Punkte musste ich doch tatsächlich innerorts mein erstes Foto mit dem Skoda und 28 km/h zu schnell sammeln... -.- Nun wollen die weitere 3 punkte aufs Konto hauen. Meine Frage also: Kann ich irgendwie abwehren, dass weitere Punkte auf mein Konto kommen? Ich habe echt 22 Monate nicht einen Punkt kassiert und war zur Tatzeit "jetzt ohne Scheiß" benommen, da meine Oma am Tag zuvor starb. Ich finds echt blöde wenn ich jetzt noch 2 Jahre die Punkte mit mir rum tragen muss... -.- Eure Meinungen und Erfahrungen sind sicherlich hlfreich Vielen Dank
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Guten Tag zusammen, Person A ist am 28.04. auf einer Landstraße außerorts im Bereich von zugelassenen 70 km/h mittels einer Laserpistole gemessen worden. Auf einer abfälligen, geraden Straße stand in der nächsten leichten Kurve ein Auto, das Person A anschließend hinterher fuhr und in der nächsten Ortschaft anhielt. Die Laserpistole zeigte 96 km/h an, abzüglich der 3 km/h Toleranz bleiben 23 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung, macht 70 Euro und ein Punkt. Heute bekam Person A den Bußgeldbescheid, in dem ihm zur Last gelegt wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten zu haben. (Inklusive Angabe der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie der Messung nach Toleranzabzug). Neben den offenbar üblichen Verweisen auf die Paragraphen (§ 41 Abs. 1 iVm Anlage2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat) wird aufgeführt: "Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Zeuge: " Im Anschluss daran wird die Geldbuße von 70 Euro plus Gebühr und Auslagen aufgelistet, was zusammen 93,50 € ergibt, ebenso wird der Punkt im Verkehrszentralregister erwähnt (ist somit der zweite für Person A). Ist es zulässig, einen Bußgeldbescheid ohne Nennung eines Zeugen auszustellen? Person A kamen an besagtem Abend etwa zum Zeitpunkt der Messung zwei Autos entgegen, muss hier nicht ein Zeuge angegeben sein, nachdem kein Foto als Beweismittel erstellt wurde? Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe Mit freundlichen Grüßen Tom
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