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Hallo an die Runde, ich wurde heute geblitzt und da ich sehr viel zu schnell war, würde ich vorab gerne schon mal ein paar Fragen beantwortet haben. Zum Sachverhalt: -Ich fuhr innerorts auf einer 2 spurigen, gegenläufigen Fahrbahn -Ich habe innerorts mehrer Autos überholt (da ich viel zu spät dran war und diese durch den Ziehharmonikaeffekt, an einem Bahnübergang, im Schneckentempo, losfuhren) -Ich bin komplett auf der Gegenfahrspur (links) gefahren, als es blitzte. -Ob in dem Moment ein Auto (rechts) auf meiner Höhe war, kann ich nicht sagen (bei meinem "Glück" wohl nicht!!) -Der Blitzer war ein mobiler Blitzer, welcher sehr weit weg rechts von der rechten Fahrbahn, in der "Prärie", stand und wohl von "Privat" betrieben wurde. Nun meine Fragen: 1.-Gibt es Blitzer die bei einer normalen 2spurigen Straße nur auf eine Fahrbahn eingemessen/eingestellt sind, als auf die zu messende und ist somit die Messung in meinem Fall unzulässig? (mir war so, als wenn bei einer 2spurigen Straße nicht in den Gegenverkehr gemessen wird, um Fehlmessungen zu verhinder und der Winkel wäre ja auch ein ganz andere) 2.-Wie kann man beurteilen, ob der Blitzer überhaut richtig aufgestellt/eingestellt war, wenn er sich so weit vom Straßenrand befunden hat (hatte mal gelesen, das wenn der Blitzer in einem Auto ist, das dann beide Räder des Fahrzeuges genau den selben Abstand zum Straßenrand haben müssen. 3.-Wenn sich doch ein überholtes Fahrzeug mit auf dem Foto befindet, ist die Messung dann generell ungültig(?), so wie z.B. bei Lasermessungen, wo es heißt: Messung unzulässig wenn sich 2 Fahrzeuge im Zielerfassungskreis befinden 4.-wird beim Übrholen eine andere Toleranz berechnet, da man ja beim Überholen schneller sein muß? 5.-wie findet man einen guten Verkehrsanwalt, der sich auch wirklich mit der Materie auskennt? 6.-Macht es überhaupt Sinn, bei der Konstellation einen Anwalt einzuschalten? 7.-Da das Auto auf eine andere Person zugelassen ist, macht es heutzutage noch Sinn, das der Halter einen Widerspruch schreibt, er ist (nachweislich) nicht gefahren (und er muß ja keine Aussage machen, als Beschuldigter und wenn er z.B. damit Angehörige belasten würde) Sorry für die vielen Fragen, aber ich war noch nie in so einer Situation! Aber das wird einem ja nicht angerechnet, wenn man 20Jahre sich hat nichts zu Schulden kommen lassen! Danke schonmal im voraus
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