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  1. Hallo, bin am 4.09. in eine Abstandsmessung geraten, habe rein gar nichts bemerkt und kann mich auch nicht an die Situation erinnern. Entsprechend war ich äußerst negativ überrascht, als am 18.09. der Brief bezüglich der Zeugenbefragung kam. Ich habe offenbar bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h nur 15,27 Meter zum Vordermann eingehalten, das ganze auf der A8 München-Salzburg. Das entspricht weniger als 3/10 des halben Tachowerts von 62,5 Meter. Ich habe im Juni bereits ein Aufbauseminar besucht nachdem ich ausserorts mit 21 km/h zu schnell in der 60-er Zone geblitzt wurde. Dieser Verstoss hat meine eigentlich bereits abgelaufene Probezeit um 2 Jahre verlängert und deswegen bin ich jetzt wieder in der Bredouille! Halter des Fahrzeugs ist die Firma meines selbstständigen Vaters und es wird bereits ein Fahrtenbuch geführt. Was mir die Möglichkeit des ER SA FA verwehrt, oder? Im Endeffekt ist meine Frage einfach, was genau auf mich zukommt. Ich habe mich bereits erkundigt und gehe davon aus, dass mich folgendes erwartet: 1. Empfehlung zur Teilnahme an einer psychologischen Beratung 2. 3 Punkte in der schönsten Stadt DeutschlandsGeldstrafe in Höhe von 160€ 3. Geldstrafe in Höhe von 160€ 4. 1 Monat Fahrverbot Bitte um Bestätigung oder Richtigstellung! Danke und Viele Grüße!
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