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Gast225

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  1. Na ja die Vorratsdatenspeicherung und zig andere Gesetze nach denen die Polizei und andere Behörden gearbeitet haben, wurden vom BVerfG dann auch für verfassungswidrig erklärt. Der Rückschluss ist rechtlicher Schwachsinn.
  2. Moin, habe ich was verpasst. Laut kurzer Meldung hier auf dem Handy sollen zum Januar 2025 die Bußgelder für Geschwindigkeit und Rotlicht angepasst worden sein. Viel findet man dazu auf die Schnelle nicht.
  3. [mod] Nun ist hier aber mal gut, sonst gibt es von mir persönlich eine Sperre für die Direktveröffentlichung deiner Beiträge und du musst warten bis ein Moderator diese freigibt. PS: Und wenn der Name eines Forenmitglieds noch einmal verändert wird, ist hier Schluß für dich. [/mod]
  4. Fehlt nur noch die Darstellung, das man ein Kleinkind, diese unschuldigen armen Wesen*, mit X km/h umnietet, wenn man die 6 km/h in der 30er-Zone zu schnell fährt, während man bei 30 km/h noch einen Zentimeter vorher anhält. * Es sind wie alle Menschen, es ist egal ob es ein Kleinkind, Jugendlicher, Erwachsener oder Rentner ist. Das Beispiel wird nur gerne dazu genutzt es zu dramatisieren.
  5. Das stationäre PSS steht ab sofort nicht mehr unbedingt auf der Erde, sondern wie bei den alten Kästen in bis zu 3 Meter Höhe https://vicwebsite2019.cdn.prismic.io/vicwebsite2019/077dab34-f548-489c-a1af-124f00724941_2023-Produktblatt_CompactCityHousing-RZ-DE-web.pdf#msdynttrid=xyrzc5eyUZpOfJ4kzxWzo_Afw-gDbmZeARE5_ap6hks (pdf)
  6. Na hoffentlich, gibt es denn die Videoaufnahme nicht mehr. DIe sollte ja alles klären, zumindest den Umstand der Verursachung.
  7. Vielleicht noch Aufbau zur Visualisierung der Fotolonie/Messlinie. Ist ja vorgeschrieben.
  8. Bei der Leivtec XV 3 war die PtB auch felsenfest überzeugt, dass es keine Fehler gibt. Irgendwann musste man dann doch die Fehler einräumen.
  9. Nachdem extra das Gesetz geändert wurde, um eine Kontrolle mit Section Controll zu ermöglichen, kann das System in Sachsen-Anhalt dennoch nicht genutzt werden. Es gibt schlicht keinen Hersteller welcher eine entsprechende Anlage für Deutschland liefern kann. https://www.heise.de/news/Streckenradar-kann-derzeit-nirgends-in-Deutschland-eingefuehrt-werden-9831438.html
  10. Der steht da gefühlt auch ständig. Und schon mit zusätzlichen Warnbaken getarnt.
  11. Nachdem die Änderungen wegen fehlender Daten vor geraumer Zeit noch abgelehnt wurde, trommeln, wohl auf Initiative des Landes Brandenburg, die Bundesländer in den Städten und Landkreisen um Zuarbeit in welche Höhen die Beträge für die Verwarngeldgrenze und die Halterhaftung angehoben werden sollen. Es erfolgen diverse Abfragen, um noch mehr Einnahmen zu erzielen. Schon die Überschrift ist an Polemik nicht zu überbieten. Wie kann man damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Da kann man später ja mal im Rahmen Frag den Staat nachfragen was die Kosten sind. Sollten ja ermittelt sein.
  12. Kaum zu glauben was da offensichtlich teilweise in den Handel gelangt.
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  13. Nennt man wohl freudscher Versprecher. Obwohl so falsch ist es ja nicht, denn schließlich hat es der Parlarmentarische Rat 1949 in Bonn verkündet und auch dort wurde es ausgehandelt. Nein erst waren die Münzen weil die GEZ Geld wollte was jedoch rechtswidrig gewesen ist, was schlussendlich das BVerfG bestätigte. Da ich dann zufällig richtig Bock hatte zu erfahren was alles über mich bei den Behörden gespeichert ist, habe ich drei Antrräge gestellt die trotz Erinnerung und Hinweis auf Durchsetzug mit Anwalt igoriert worden. Also habe ich den Anwalt eingeschaltet und der hat nochmals höflich gebeten die Anträge zu bescheiden. Trotz mehrfacher Aufforderung kamen sie dem nicht nach, so dass Klage erhoben werden musste. Da sie dem nun nachgekommen sind, konnte das Verfahren jeweils beendet werden. Ok in einer Sache wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben weil der Richter eine falsche Kostenentscheidung getroffen hat. Was solls. Was erstaunlich ist, die Speichern von mir Daten elektronisch aus dem Jahre 1980 (Umzug). Das heißt irgendjemand hat die Daten in ein elektronisches Format überführt. Und sicherlich nicht nur von mir. Wozu an slch alte Daten benötigt werden, wird dann Gegenstand eines neuen Antrages sein, falls die Stadt mich mal wieder ärgern sollte. Edit: Heute gibt es ja sogar noch die Datenschutzgrundverordnung. Da ist alles einfacher und vor allem hätte es sicherlich noch Schadenersatz gegeben.
  14. Nein nur Umsetzung von dem was sie fordern, denn das würde eintreten wenn man es für diesen Zeitraum fordert. Das eine Umstellung/Änderung erfolgen muss, ist ja ok, aber das geht aufgrund der Politik der letzten 20 Jahre nicht in 5 Jahren.
  15. Du sagst also die Durchsetzung meiner Rechte die Politiker in Bonn oder in meinem Bundesland beschlossen haben ist Pipifax? Diese Rechte und deren Durchsetzung werden durch das Grundgesetz geschützt. Des weiteren wären die Kosten nicht entstanden, wenn die Stadt dem Antrag mittels Verwaltungsakt nachgekommen wären. Da diese aber voraussehbar gehandelt haben und es aussitzen wollten, musste eben geklagt werden.
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