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Klaus_F

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  1. @Bo48: Hmmm, ich denke schon, dass das jeweils Abstandsmessungen waren. Hier nochmal im Detail: - erlaubte Höchstgeschwindigkeit 130 km/h - die Tachonadel klebte direkt rechts neben der 130 - die Typen vor mir mit gleicher Geschwindigkeit wurden nicht geblitzt - mein Abstand war definitiv zu gering und es blitzte Mal sehen, ob überhaupt etwas passieren wird. Ich habe irgendwo hier im Forum gelesen, dass da jemand schon mehrmals in Frankreich geblitzt wurde aber noch nie ein Ticket nach Hause nach Deutschland bekam. Vielleicht kommt es ja auch auf die Schwere des jeweiligen Falles an?! Gruß, Klaus
  2. @Pefgan: Sorry, aber ich kapier Deinen Beitrag nicht ... kopfkratz ... Gruß, Klaus
  3. @AutobahnDriver: Besten Dank !!! Erstmal Erleichterung !!! Sollen die "Franzmänner" ruhig ein Fahrverbot aussprechen; ich muss da nicht unbedingt wieder hin - jedenfalls nicht geschäftlich, und Urlaub kann ich auch anderswo machen. An einen Testblitzer glaube ich nicht so ganz. Es war jeweils ein fest installiertes Gerät zwischen den Mittelleitplanken. Gruß, Klaus
  4. @Pefgan: Besten Dank. Habe einen interessanten Link des ADAC bzgl. Frankreich gefunden (erster der beiden Links); demnach dürfte eigentlich nichts weiter passieren. Schlimmstenfalls könnte eine saftige Geldbuße bzw. ein Fahrverbot für Frankreich gegen den Halter bzw. gegen mich verhängt werden; Geld kann jedenfalls nicht eingetrieben werden. Im übrigen kann bei besonders schweren Verstößen auch die deutsche Staatsanwaltschaft gebeten werden, den Halter bzw. Fahrer zu einer Anhörung zu laden. Dies geschieht aber nur im Rahmen der Rechtshilfe, vollstreckt werden kann in Deutschland nicht. http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrss...ageID=10280%230 Dieser Link des ADAC ist auch noch sehr interessant: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrss...ageID=10279%230 Gruß, Klaus
  5. Hallo zusammen, ich habe ja an anderer Stelle bereits geschrieben, dass ich in den vergangenen 2 Wochen gleich zweimal in Frankreich geblitzt worden bin (Autobahn, Überholspur, jeweils Blitzer von der Mittelleitplanke aus). Der Abstand zum Vordermann war nicht sehr groß und eine Geschwindigkeitsübertretung kommt meiner Meinung nach nicht in Frage. Weiß jemand, ob und inwieweit Abstandsverstöße aus dem Ausland hierzulande geahndet werden? Kann man schlimmstenfalls (Nötigung???) sogar den Führerschein abgeben müssen? Gruß, Klaus
  6. Hallo zusammen, eine Frage noch, da der Wagen auf meine Frau zugelassen ist: Wenn auf dem Foto ganz klar ein "männliches Wesen" zu erkennen ist, kommt dann auch bei Verstößen im Ausland ein Anhörungsbogen oder nur das Ticket? Gruß, Klaus
  7. Ich habe zufällig unter der Rubrik "Geschwindigkeitsverstoß" ein Thema mit genau dem gleichen Titel eröffnet. Ich wurde in den vergangenen 2 Wochen gleich zweimal an verschiedenen Tagen in Frankreich auf der Autobahn geblitzt. Da ich aber laut Tacho nur ganz knapp über den erlaubten 130 km/h lag, fürchte ich eher eine Abstandsmessung. Der Blitzer kam aus einem Kasten von der Mittelleitplanke her. Mich würde interessieren, ob Abstandsmessungen im Dunklen überhaupt möglich sind und ob die Verfahrensweise bei Abstandsverstößen evtl. anders sind als bei Geschwindigkeitsverstößen, d.h. dass Abstandsverstößen auf alle Fälle schärfer nachgegangen wird als Geschwindigkeitsverstößen?! Gruß, Klaus
  8. Hallo zusammen, vor ein paar Tagen wurde ich in Frankreich innerhalb weniger Tage gleich zweimal im Dunklen geblitzt. Ich befand mich jeweils auf der Autobahn auf der Überholspur und der Blitzer kam aus einem Kasten von der Mittelleitplanke heraus. Da ich laut Tacho jeweils nur ganz knapp über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h lag (ca. 132 km/h) könnte es auch eine Abstandsmessung gewesen sein, denn der Abstand zum Vordermann war schätzungsweise ein wenig geringer als vorgeschrieben, der war genauso schnell wie ich und bei ihm hat es nicht geblitzt. Was ich schon herausgefunden habe: Ein Ticket aus Frankreich kann nicht eingetrieben werden. Wenn man nicht zahlt, hat man höchstens ein Problem, wenn man das nächste mal direkt vor Ort in dem entsprechenden Land angehalten wird. Wie sieht das aber bei zu geringem Abstand zum Vordermann aus? Ist das schlimmer als eine Ordnungswidrigkeit und ist da mit schlimmerem (Anhörung oder so?) zu rechnen? Gruß, Klaus
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