Hallo in die Runde, ich habe mal eine grundsätzliche Frage als Nicht Betroffener. Gibt es Vorschriften, die das Vorhandensein von Meßbeamten im Fahrzeug während der Geschwindigkeitsüberwachung durch eine außerhalb vom Fahrzeug aufgestellte mobile Geschwindigkeitsüberwachung vorschreiben? Bei einer Fahrt habe ich folgendes festgestellt: Unterhalb der Brücke einer Bundesstraße in Brandenburg stand ein Messfahrzeug des Landes Brandenburg. Auf der Brücke war eine mobile Anlage aufgestellt (Typ mir nicht bekannt, 2 Stative, offenbar eins mit Meßeinheit, eins mit Blitz) der Messbeamte, der offenbar mit der Überwachung betraut war, befand sich jedoch außerhalb dieses Fahrzeuges, ca 100 m davon entfernt, und war mit telefonieren beschäftigt. Ich meine jedoch irgendwo mal gelesen zu haben, und dass ich die Messbeamten während der Messung zur Überwachung im Fahrzeug zu befinden haben, auch wenn die Anlage außerhalb aufgebaut wurde. Deshalb interessehalber meine Frage: weiß jemand, ob es diese Bestimmung gibt? Vielen Dank für Antworten.