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KlausK

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  1. Für Beschlagnahme muss eine deutliche (in diesem Fall höher 30 km/h) Geschwindigkeitsübertretung und eine zweite Voraussetzung vorliegen, die von einem Richter geprüft wird. Die Schweizer werden schon darauf achten, das der Halter sein Ticket bekommt.
  2. Hier ein Zitat aus der Begründung des Richters: "Bei anderen Mordfällen eint die Taten das Motiv, töten zu wollen. Das ist der große Unterschied zu diesem Fall." Auch sei es schwer, die Grenze zu ziehen, ab welchem Punkt der Teilnahme am Straßenverkehr eigentlich Vorsatz vorliegen könne.
  3. Wenn ja, dann hat ab sofort jeder der angetrunken (hier 1,49 Promille) beim Anfahren ins Schleudern kommt ein größeres Problem als bisher.
  4. Nein, den gemeldeten Beitrag hat inzwischen wer entfernt, der wäre jetzt ca. 20 Stunden alt.
  5. Gemeldet
  6. Das ist aber nett ausgedrückt. Stimmt, hatte ich auch nicht vor, Zeit und Energie zu Schade. Ich bleibe weiter ein Befürworter für Bestrafung nach prozentualer Überschreitung.
  7. @rthTicket ist da: netto 131 bei erlaubten 120 auf der BAB 10 am 25.12.25, macht dann 40€, ohne QR-Code oder auch nur Fotos.
  8. Mal sehen, ich werde demnächst mal wieder was aus Brandenburg bekommen, ca. 10 drüber bei erlaubten 120 auf dem dreispurigen Berliner Ring am 1. Weihnachtsfeiertag. Aus Landkreisen in Grenznähe (Schwarzwald, Trier, ...) kenne ich das so, aber im Landesinneren noch nicht.
  9. Es können aber auch netto +16 bei erlaubten 120 auf einer Autobahn innerorts gewesen sein. Immer noch merkbar drüber, aber weniger schlimm.
  10. Modern wäre ja schon , wenn alle Behörden auf das Verwarngeld einen QR-Code für die Banking-App bzw. PayPal drucken würden. Das reduziert meiner Meinung nach auch die Bürokratie, da weniger Tippfehler und bessere Zuordnung der Einzahlungen. ansonsten gerne Anhebung der Grenze, bin da ganz bei Bluey.
  11. Wartung und Reparatur? Ich habe eine Vaillant Erdwärmepumpe, die benötigt weder eine Wartung (doch: ab und an mal Wasser im Heizungskreislauf nachfüllen) noch in den rund 20 Jahren eine Reparatur. Die Anlage funktioniert im Prinzip wie ein Kühlschrank, an dem wartet auch niemand etwas. Vaillant sieht auch keine Wartung vor, nur die Empfehlung: alle paar Jahre mal die eingebauten Sicherungen prüfen.
  12. Völlig richtig. Ich erhebe auch nicht den Anspruch, das mein Leben der Standard ist und Pauschalisierungen kann ich nicht leiden.
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