... also, ich muss doch etwas weiter ausholen:
vor vielen Jahren wurde mein LG auf dem Motorrad geblitzt, er Fahrer und auch Halter.
Also bekam er Post (ich denke Anhörungsbogen) mit einem ähnlich schlechten Bild wie in aktuellem Fall.
Der hinzugezogene Anwalt meinte, er solle ihm den Anhörungsbogen zuschicken, er würde sich um alles weitere kümmern. Nach ein paar Wochen bekamen wir Post dass die Sache eingestellt wurde.
Wie der Anwalt damals vorgegangen ist und was er geschrieben hat wissen wir leider nicht. Aber der Fall war doch eigentlich klarer, da Fahrer und Halter identisch waren ... gemeinsam ist beiden Fällen das miserable Blitzerbild.
Wenn es schon damals möglich war, sich aus der Sache mit der Argumentation "schlechtes Bild" herauszumanövrieren, so müsste es in dem aktuellen Fall doch erst recht möglich sein