Vorab, Danke allen Antwortenden für die Beteiligung. Joa wie bereits erwähnt, habe ich auch nicht die Absicht (gehabt) einen der beiden Ortsverhüter zu fotografieren, wenn sich dann einer provokant in den weg stellt und rumquarkt, kann ich nichts dafür, letztlich wie man sieht, sind die Gesichter verpixelt und die Namen nicht auf den Bildern zu lesen, somit safe. Ist ja auch nie meine Absicht gewesen irgendwem auf den Schlips zu treten.
Habe mal gelernt, wie es in den Wald reinschallt, schallt es raus. Bei vielen Ortnungshütern, muss jedoch die fehlende Knarre kompensiert werden, anderen verleiht der angehängte Ballermann, die fehlenden Zentimeter zwischen den Beinen. Leider so meine Erfahrung, weiß Gott nicht alle Beamten, aber oft so erlebt. Naja diese Damen und Herren, wissen ja um ihr kleines Ego, sei es drum.
So sieht es aus, ohne ein Guten Tag, rumplöken, da weiß man was die Uhr geschlagen hat.
Zu 1: Ja das war auch der Grund für die Fotos, fehlt eigentlich nur noch, dass ne Wand davor hoch gemauert wurde, um es mal überspitzt zu sagen, deshalb dachte ich das halte ich mal bildlich fest.
Zu 2: Die Beschilderung war äußerst dillentantisch aufgebaut, habe zum Glück im Fahrzeug eine Dashcam laufen, da ist die Beschilderung ersichtlich. (Ist im Zweitwagen, werde das aber auch vorab online nicht einstellen) Es steht dort kein 50er Schild, Baustellenende Schild kommt NACH dem Blitzer. Wird also sollte es vor Gericht gehen interessant, wie bereits erwähnt, wo wir wieder beim Thema Schulung der Rennleitung sind, ist seine u.g. Aussage auch falsch! Wäre im ersten moment nachteilig für mich, da 30 nicht 50, aber letztlich stimmt dann das ganze Messverfahren nicht und wird (von mir) angezweifelt.
"Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet also grundsätzlich erst mit dem Aufhebungszeichen (Zeichen 278) oder innerorts am Ortsausgangsschild. Das Gerücht, dass ein Tempolimit auf der Autobahn automatisch an der nächsten Auffahrt aufgehoben ist, stimmt nicht."
Quelle: ADAC
Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung enden nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Das gilt auch dann, wenn die Verbotszeichen danach nicht wiederholt werden.
Quelle: ADAC
Zu 1: mangelnde Lesekompetenz, kann ich schlecht kompensieren. Wenn du etwas nicht verstehst, konkretisiere es. "Geschreibsel" wurde scheinbar von allen Beteiligten verstanden.
Zu 2: Äpfel, Birnen. Du vergleichst eine (berechtigte) Personenkontrolle mit dem Fotografieren einer bloßen Hardware.
Wäre ich vor Ort gewesen und mir sicher, dass ich nichts zu verbergen habe, wäre ich nicht bei 0 Grad aus meinem beheizten T5 Bus gestiegen, über eine viel befahrene, schlecht ausgeleuchtete Straße gelaufen um mich aufzublasen. Habe die Anlage nicht berührt und aus genügend Entfernung fotografiert.
Somit vergleichst du einen Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht mit einer legalen Fotografie.
Aber stell dir die Frage, wenn du beim nächsten Flughafenbesuch einen Finger in den A. bekommen sollst, weil dein Kollege der Meinung ist, er wird fündig.
Zu 3: Nur weil dort 50 gemessen wird, heißt dass nicht, dass dort auch nach geltendem Recht 50 erlaubt sind, bzw. die Beschilderung stimmt. Wie erwähnt, ist per Dashcam dokumentiert und wirft Fragen auf. Die Stimmungsmache von der du sprichst, entsteht durch fehlerhafte Aussagen der im Dienst befindlichen Person. Seine Aussage ist schlicht falsch. Die Km/h Beschilderung wird nicht zwingend an der nächsten Kreuzung aufgehoben!
Zu 4: Auch das ist wieder eine bloße Mutmaßung von Dir, da mein Ziel eine realistische Abwägung ist, würde ich mich selbst belügen, wenn ich hier falsche Tatsachen schildere. Der Vorfall ereignete sich genau so, wie beschrieben.
Die Verstöße sind oben aufgeführt: Parken im Halteverbot - was sie mir selbst vorwerfen. Durchqueren eines nicht erlaubten Fußgängerüberweges, möglicherweise fehlerhafte Messung. Nebenbei eine Falschaussage und grundloses unfreundliches Verhalten (werde ich aber nicht belegen können, da eine Krähe der anderen kein Auge aushakt)