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Iri

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  1. Ja es Stand in dem Schreiben, dass man das Führerschein bei dem Staatsanwaltschaft abgeben sollte. Das Schreiben kam auch von der Staatsanwaltschaft. Der telefonische Service meinte das gleiche und dass es nicht möglich vorbeizukommen wäre und das Führerschein abzugeben. Bei der Polizei würde auch gehen meinte man am Telefon, aber dann wird es weiter geschickt an die Staatsanwaltschaft und es dauert länger. Es gibt in Berlin kein Zimmer, wo man deshalb hingehen kann. Ich war schon 3 mal da und wurde nur einmal in eine Abteilung geschickt, welche seit Jahren nicht mehr existiert. Der Brief wurde per Post mit Tracking Nummer verschickt und zugestellt. Die Post hat keine Auskunft wer diesen Brief angenommen hat und ob der Führerschein drin war. Meine Anwaltsversicherung meinte Sie übernimmt solche Fälle nicht. Es werden richtige Fälle übernommen also z.B. Wenn ich einen Wiederspruch gegen den einmonatigen Fahrverbot einlegen wollte.
  2. Hallo, ich habe einen Fahrverbot für einen Monat bekommen wegen der Beteiligung an einem Unfall. Ich habe meinen Führerschein bei der Staatsanwaltschaft pünktlich per Post verschickt (Briefnummer ist vorhanden). Die Staatsanwaltschaft (Auskunft) sagt, dass das Führerschein nicht erhalten wurde. Auf die mehrmalige Anfrage per Email, Telefon und Brief kommt nur die Rückmeldung man soll warten und dass es möglich wäre, dass ich lüge und den Führerschein nicht geschickt habe. Einen neuen darf ich nicht beantragen und das Fahrverbot besteht. Was kann man hier noch tun? Ich warte schon seit 2 Monaten anstatt 1 Monat auf die Rückgabe des Führerscheins und es ist kein Ende in Sicht. Es gibt kein Zimmer bei der Staatsanwaltschaft, wo man fragen könnte und auf Anrufe wird nicht reagiert.
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