Hallo zusammen, mein Auto wurde letzte Woche abgeschleppt und ich frage mich, ob das Vorgehen berechtigt war. Vorgeworfen wird mir "verbotswidriges Parken über einer Stunde auf dem Gehweg mit Behinderung von Fußgängern". (Als verletzte Vorschriften werden genannt: § 12 Abs. 4, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 52a.2.1 BKat; § 19 OWiG). Dafür soll ich 35€ Verwarngeld zahlen. Zusätzlich soll ich der Stadt Köln 87,50€ Verwaltungsgebühr im Sinne des §17 OBG NW zahlen und für die Abschleppfirma habe ich bereits 180€ gezahlt. Diese ist circa 1 Kilometer vom Abschlepport entfernt und der gesamte Abschleppvorgang inkl. Anfahrt dauerte laut deren Protokoll 15 Minuten. Ich habe vor Ort ein Video gemacht zur einfacheren Verdeutlichung der Situation: http://www.youtube.com/watch?v=Y2SNFKjU6gk&feature=youtu.be Das Auto war dort geparkt, wo man im Video ab Sekunde 4 das Motorrad sieht. Als ich mein Auto dort geparkt habe, haben auch andere Autos geparkt und es befindet sich kein Halteverbotsschild oder Ähnliches auf dieser Straßenseite. Mir war hier nicht ersichtlich, dass es sich um einen Gehweg handeln sollte, da es keine Erhöhung/einen Bordstein o.Ä. gab und auch die Straßenpfosten die man auf dem Video sieht, waren in diesem Abschnitt nicht vorhanden. Stattdessen dachte ich gerade, dass der Streifen am Boden die Begrenzung der Parkfläche vorgeben soll. Es liese sich ja argumentieren, dass es sich dabei um einen ausreichend befestigten Seitenstreifen handelt, auf dem laut §§ 12 STVO geparkt werden darf. Ich habe noch eine Kartenansicht beigefügt: https://www.bilder-upload.eu/bild-e150ed-1598874058.png.html Darauf kann man außerdem sehen, dass es sich um eine Sackgasse handelt, die kaum befahren wird, außer um die beiden privaten Parkplätze zu erreichen. Außerdem kann man das große Festplatzareal als Fußgänger nutzen, das zur Zeit leer steht. Um die Kurve befindet sich ein absolutes Halteverbotschild, was man in diesem Video sieht: http://youtu.be/bRCqFql5YW8. Das befindet sich aber um die Kurve und war circa 70 Meter vom Auto entfernt. Dies wurde mir aber ja auch nicht vorgeworfen, sondern nur, dass ich illegal auf dem Gehweg geparkt und damit Fußgänger behindert hätte. Von daher frage ich mich, ob man hier wirklich wissen konnte, dass es sich an der Stelle wo ich geparkt habe, um einen "Gehweg" handelt. Falls ja, war es rechtmäßig, von dort abzuschleppen? Im Abschleppauftrag der Stadt steht, es hätte sich hier um eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit gehandelt", sodass das Fahrzeug sofort entfernt werden musste. Ich denke dies traf nicht zu. Ich habe mittlerweile einen Anhörungsbogen der Stadt erhalten, in dem steht, dass "Das Verfahren daraufhin eingestellt werden oder ohne Rückäußerung der Verwaltungsbehörde ein Bußgeldbescheid erlassen werden kenn. Der Erlass des Bußgeldbescheides ist mit Kosten (Gebühren und Auslagen) verbunden." Verstehe ich es richtig, dass meine Schilderung des Anhörungsbogens im schlimmsten Fall abgelehnt werden könnte und ich dann zusätzlich Gebühren + Auslagen zahlen müsste, was circa 30€ sein sollten? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. Viele Grüße Julian