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DrT

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  1. Ah stimmt, das galt nur innerorts... wobei ich jetzt gelesen habe, dass der Verkehrsminister bezüglich der neuen Fahrverbotsregelung wohl schon zurückgerudert ist, und in den nächsten 1-3 Monaten eine Abschwächung erwartet wird. Dann fahr halt nicht so, daß Du ihn riskierst. Da habe ich auch beste Absichten. Bei 50.000km p.a. läuft aber aber zwangsläufig hin und wieder in solche Situation, wie bei mir vorliegend. Offene Autobahn über längere Strecke, Corona-bedingt kaum Verkehr, und dann direkt 100, und gefühlt wenige hundert Meter dahinter schon der Blitzer. Unnötig zu erwähnen, dass weitere 500m wieder offen war. Aber gut, muss ich halt künftig noch härter abbremsen, als man instinktiv auf einer BAB für notwendig halten würde.
  2. Sollte ich da jetzt schon mit der Behörde reden, oder erstmal auf den AHB antworten und auf den Zugang des BGB warten?
  3. Moin werte Mitforisten, ich habe mir 124km/h außerorts bei erlauben 100km/h geleistet. Heute kam der Anhörungsbogen diesbezüglich. Dank neuem Personalausweis hab ich mir mal meine aktuelle KBA-Auskunft gezogen; demnach habe ich insgesamt einen Punkt, der letzte Verstoß (Geschwindigkeit, 1 Punkt) datiert von 07/2018. ich bin beruflich auf den Führerschein angewiesen, und bin froh, trotz Corona noch einen neuen Auftrag gewonnen zu haben - der ~4.000km Fahrten pro Monat erfordert. Mit dem neuen Bussgeldkatalog ist dieser Verstoß ja sofort führerscheinentziehend; meint ihr, ich habe argumentativ eine Chance, nach Zugang des Bussgeldbescheides das Fahrverbot gegen höheres Bußgeld einzutauschen - oder geht (ging?) sowas nie? Cheers, Dr.T
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