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traffic

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  1. Vielleicht bieten die in Mannheim ja auch günstige Punkteabbauseminare an. *SCNR*
  2. @Biber: Mag ja sein, aber wie will man das dann ohne Anwalt durchsetzen?
  3. @Rennhexe: Das Geld fließt wohl in andere Kassen; vermutlich in den Landeshaushalt. Der hat es auch nötiger...
  4. Das wird aber eng, denn innerhalb von 2 Wochen wird erwartet, daß man sich noch an den Fahrer erinnern kann. Gelingt den Behörden eine Identifikation nicht (das könnte auf einem halben Kopfbild, je nachdem, was verdeckt ist, doch noch möglich sein), droht dem Halter möglicherweise ein Fahrtenbuch. Versuchen kannst du es natürlich trotzdem.
  5. @Illuminatrix: Das mit der Akteneinsicht stimmt soweit; das Recht dazu hat nur eine Anwalt, auch wenn man des öfteren selber Einblick erhält. Du sagst ja selber, daß du mit den Angaben wenig anfangen konntest. Bei den 6 km/h würde ich zwar von lächerlicher Kleinviehmelkerei seitens des Ordnungsamtes sprechen, aber freiwillig selber zahlen ist hier wohl besser, da es ansonsten vermutlich um die Kosten eines Bußgeldbescheides teurer würde.
  6. Solange du noch keine rechtskräftigen Bußgeldbescheide erhalten hast, bekommst du für alle Fälle die normalen Bußgeldsätze. Wäre schon einer oder mehrere rechtskräftig, würde es möglicherweise für Folgefälle teurer. Mehrfachrabatte gibt es definitiv nicht;-)
  7. Die Behauptung ist ja wohl weit hergeholt. Woher wollen die wissen, wer damals gefahren sein soll; einen Zeugen für den tatsächlichen Fahrer kann es in der Situation ja gar nicht gegeben haben. Sage auf keinen Fall etwas aus, such dir einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sollte den Vorwurf leicht abwehren können. Deine Kosten darf, wenn dem so sein sollte, die Gegenseite zahlen. Die Verjährung dauert hier länger als 3 Monate, da eine Straftat vorgeworfen wird.
  8. Zusammen mit dem hier kann man diesen Thread auch gleich als Werbespam entfernen.
  9. @taxi42: Spielst du hier mal den "agent provocateur"?
  10. Tippe auf eine (unerwünschte ) Werbeeinblendung.
  11. Wer z.B. Mitglied im ADAC ist, bekommt dort eine kostenlose Erstberatung bei speziellen Vertragsanwälten.
  12. Interessant. Normalerweise ist doch die Schweiz beim Diesel teuer als hier, oder ist die Besteuerung dort kantonal unterschiedlich geregelt? In Mainz waren am letzten Montag wieder bis zu 1,31/1,46 drin (Diesel/E10); anschließend (auch in Wiesbaden) bis zu 1,35/1,50. Die Globus-Tankstellen hier in der Nähe haben das ganze allerdings weitgehend verschlafen.
  13. Wenn da kein Schild steht, gilt innerorsts 50 km/h, egal, was da vorher mal war. Da hast du leider kein Chance. Vielleicht hast du aber Glück, und es wurden doch die 60 zugrundegelegt.
  14. Wenn zwischenzeitlich keine Zufahrt auf die Autobahn möglich ist, genügt das eine Schild für eine gültige Messung.
  15. @BB: Ah ja, tatsächlich. Sehr mininmalistisch bleibt die Quittung aber; Umsatzsteuersatz und -betrag fehlen ebenfalls.
  16. @DerDicke: Witzig, ein "Lieferschein" ohne Leistungsangaben? Eigentlich handelt es sich hier nur um einen Zahlungsbeleg. Ansonsten hat man sich hier relativ einheitlich bei ca. 1,35 für Diesel und ab ca. 1,46 für E10 eingependelt (Freie), wobei es noch einzelne Abweichler nach oben gibt. Etwas Luft nach unten für morgen ist noch vorhanden.
  17. @Gast225: Das frage ich mich auch; es ist doch leicht nachprüfbar, ob die Plakette zum Fahrzeug gehört. @Shortshifter: Das Wechselkennzeichen wird ja so unattraktiv gemacht (Steuer muß für alle Fahrzeuge gezahlt werden, zeitgleich benutzen kann man aber nur eines), daß ich keinen Grund sehe, warum jemand dieses Angebot wahrnehmen sollte. Höchstens versicherungsseitig könnte es einen Kostenvorteil bringen, aber schätzungsweise auch nur bei der Haftpflicht, da Diebstahl etc. bei allen Fahrzeugen drohen.
  18. Die Altanschrift dürfte selbst bei einer Ummeldung noch einige Zeit lang verfügbar sein; und eine Rücksendung aufgrund einer Unzustellbarkeit unterbricht die Verjährung; so viel nutzt das hier also nichts mehr. Wichtig ist, daß der Name des tatsächlichen Fahrers 3 Monate lang ganz aus dem Spiel bleibt.
  19. @exaggerator: Dann versuchts doch mal mit einem weiblichen Ersatzfahrer;-)
  20. Man braucht dann auch gar nicht zu öfnen, selbst wenn man nicht unter der Dusche steht. Allerdings können sie auch die Fotos vom Einwohnermeldeamt zur Identifikation heranziehen.
  21. @rponline: Ist das wirklich so einfach? Wie hoch ist denn dann der Aufwand für einen fahrtüchtigen Europäer, dort einen zu erhalten?
  22. Ein unscharfes Bild ist dioch ein Vorteil für euch, darauf kann man die Personen schlechter auseinanderhalten. Die km-Angabe bezieht sich auf den Autobahnkilometer, an dem die Anlage stand.
  23. @frosch: Der Vorwurf auf dem Ticket stimmt aber auf jeden Fall nicht, deswegen sollte der TE Einspruch einlegen.
  24. @frosch: Ansonsten brauchen sie sich aber hinterher nicht zu wundern, wenn einige der Geblitzten eine der unzureichend beschilderten Routen gefahren sind, und weniger bezahlen wollen.
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