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@Zwerch: Ich habe schon beobachtet, daß solche Anlagen auch beim Beschleunigen oder Bremsen im Erfassungsbereich auslösen, auch wenn man weniger fährt als erlaubt. Dann sollte aber auch nichts kommen. Also erst mal abwarten...
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Theoretisch gibt es zwar Nachtsichtgeräte, die taugen aber nicht zur Identifizierung und sind zu teuer. Also besteht keinerlei Gefahr, sofern du nicht sofort anschließend angehalten wurdest.
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Wenn du punktfrei bleibst, verschwindet der 1 Punkt nach 2 Jahren und die 7 Punkte nach 5 Jahren.
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Wenn du als Halter angibst, daß du den Parkverstoß nicht begangen hast, mußt du, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird, die Strafe nicht bezahlen, statt dessen die Verwaltungkosten, die etwas über 15 € liegen dürften. In deinem Fall lohnt sich das also nicht. Die Ausrede mit dem Be- und Entladen zieht nicht, denn das gilt nur für das Fahrzeug, aus dem be- und entladen wird. Die Politesse hat schließlich gesehen, daß aus Deinem Fahrzeug nichts entladen wurde.
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"Müsste eigentlich nicht viel sein, da ja nur das Abblendlicht benutzt wird" In vielen Autos sind die Leuchtmittel für Fahr- und Fernlicht identisch, also auch der Spritverbrauch. Ich sehe keinen Vorteil beim Lichteinschalten am Tag - denn man sieht die Autos mit und ohne Licht gleich gut - dem einen höherer Verschleiß der Leuchtmittel und der höhere Energieverbrauch gegenübersteht. Meinem Eindruck nach sind die meisten Dauerlichtfahrer "schnelle Zeitgenossen", die sich auf diese Weise freie Bahn verschaffen wollen. Besonders "gut" leiden kann ich die Sorte, die meinen, am Tag Fernlicht einschalten zu müssen. Die sind genau so rücksichtslos wie die Dauer-Nebelschlußleuchtenfahrer.
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Nur keine Panik. Du kannst die Begründung zum Einspruch später nachreichen oder den Einspruch später zurückziehen, wenn keine Erfolgsaussichten bestehen. Wichtig ist nur, daß der Einspruch rechtzeitig eingeht.
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Warum, bitteschön, wird sie nicht praktiziert, wenn sie zulässig ist?
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Wenn man eine Wohnung anmietet oder kauft, weiß man doch oder stellt es schnell fest, wie die Verkehrssituation dort ist. Auch in Freiburg gibt es genügend ruhige Ecken, und wenn man einige Kilometer außerhalb wohnt, kann man es dort beliebig leise haben. Und wenn man an einer Verkehrsachse wohnt, muß man halt den Verkehrslärm tolerieren oder entsprechende Dämmaßnahmen selber unternehmen, statt nach Verkehrsberuhigung zu schreien. Die meisten fahren ja nicht zum Spaß durch, sondern, weil es nicht anders geht.
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Wie vielleicht bekannt, hat das Land Baden-Württemberg Richtlinien erlassen, nach denen auf Landes- (und Kreisstraßen?) keine verkehrsberuhigenden 30-er Zonen eingerichtet werden dürfen. Das ist sinnvoll, denn es handelt sich dabei ja gerade um Hauptverkehrsachsen. Nun hat laut einem Bericht der Badischen Zeitung die Stadt Freiburg 9 Ausnahmefälle "durchbekommen", die gegen diese Richtlinie verstoßen. Allerdings will sie auch eine Rückstufung dieser Straßen zur Gemeindestraße nicht zustimmen, denn dann hätte sie auch deren Unterhaltskosten zu tragen. Insgesamt ein sehr einseitiges Verhalten, was hier an den Tag gelegt wird: Die Verkehrsteilnehmer sollen sich an die Regeln halten, und die Kommunen machen, was sie wollen.
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Positiv: Das Teilstück der A5 Offenburg bis Baden-Baden ("vordringlicher Bedarf" im Bundesverkehrswegeplan) soll in den nächsten Jahren mit Einnahmen aus der LKW-Maut 6-spurig ausgebaut werden. Vielleicht entfällt dann auch die 120-Beschränkung in Nordrichtung?
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1. Verkehrsabhängige Steuerung der Anlage: Viele Ampeln, vor allem Abbiegespuren, sind Induktionsschleifen- oder Wäremebildkameragesteuert. Es fällt mir sehr oft auf, daß Verkehrsteilnehmer bereits mehrere Meter VOR der Haltelinie anhalten. Statt dessen sollten sie mit dem Vorderrad AUF der Haltelinie anhalten. Dann schalten viele Ampeln gleich um. 2. Defekt: Wenn die Ampel nach einer Wartezeit von über 5 Minuten immer noch nioht umschaltet, kann man einen Defekt vermuten. Es ist dann möglich, wenn es die Verkehrssituation erlaubt, vorsichtig den durch die Ampel geschützten Bereich zu passieren. Bei Baustellenampeln natürlich schwierig, wenn der Bereich nicht einsehbar ist.
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Mal schauen, was in Plusminus zum Thema "Ungenauigkeit der Meßverfahren in Deutschland" gesendet wird. Letzte Woche kam dort etwas zum Thema "Bußgelder im Ausland", aber nicht sehr tief gehend. Zum Beispiel wurde die Problematik "Halterhaftung in Deutschland nicht zulässig" und "Härtere Bestrafung von Vergehen im Ausland als in Deutschland nicht vollstreckbar" nicht angesprochen. Auch nicht, daß eine Mindestgrenze von 70 € gerade dazu einlädt, mindestens ein entsprechendes Bußgeld statt ein angemessenes zu verhängen.
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Wegen Straßenschäden gilt seit neuestem in Nordrichtung bei Rastatt ein Tempolimit von 80. Außerdem wird in den nächsten Tagen rund um das Dreieck Karlsruhe eine Baustelle eröfnnet, schätzungsweise Erneuerung der rechten Fahrspur, ebenfalls in Nordrichtung. Dürfte dann auch 80 werden, allerdings in beiden Richtung (Spurüberleitung) . Zum Glück sollen die Arbeiten nicht so lange dauern wie die bei Bruchsal letztes Jahr. Wobei man dort hoffentlich für ein paar Jahre Ruhe hat.
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Und die Schilder 5, 8, 15, 25 sind selbst auf öffentlich zugänglichem Gelände nicht gültig, da sie in der StVO nicht aufgelistet sind.
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Nach meinen Erfahrungen ist es wirklich so, daß meistens an den gleichen Stellen geblitzt wird. Alarmstufe 1 jedoch bei neu aufgestellten Tempolimits (da haben sie schon mal am übernächsten Tag gestanden) und Baustellen! Wobei es bei letzteren auch welche gibt, in denen so gut wie nie gemessen wird, selbst wenn Platz genug vorhanden ist.
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>Eine sehr feine Sache wäre doch, wenn man die Ansagen in das Navi integrieren würde. Auf der Karte sieht man dann alle aktuellen Blitzer und die Frauenstimme tönt dann: "Geschwindigkeitsmessung in 300m, bitte bremsen Sie jetzt!" Das wiederum fällt nach Ansicht (oder Wunsch?) einiger "Experten" unter das Radarwarnerverbot. Nachvollziehen kann man das nicht, denn man weiß ja gar nicht, ob dort wirklich gerade eine Messung erfolgt oder nicht. Und pendeln oder würfeln, wo die Radarfalle steht, kann ja auch nicht verboten werden.
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"Ein Verbot der Warndurchsagen wurde, wenn ich mich recht entsinne, auf dem letzten Verkehrsgerichtstag (heißt das wirklich so??) in Goslar bereits von einigen "Experten" gefordert." Das mag sein, aber die "Experten" dort haben keine Ahnung. Ein solches Verbot wäre ein Verstoß gegen die Pressefreiheit und damit verfassungswidrig, d.h. würde sofort wieder gekippt. Daher wird es auch nicht kommen. Selbst in Österreich hat das nicht funktioniert, nur der ORF hält sich wohl seit der Initiative mit Meldungen etwas zurück.
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Schill will ältere Autofahrer auf Beweglichkeit testen
traffic replied to NetGhost's topic in Zeitungsblick
Zu diesem absurden Schill-Partei-Vorschlag fällt mir nur folgendes ein: Politik-Einstandstest für Hamburger Senatoren: Vor jeder Wahl müssen sich sämtliche Kandidaten auf fachliche und geistige Eignung für das Amt testen lassen. Wer nicht besteht, muß leider für immer draußen bleiben;-)) -
Noch ein Hinweis: Man sollte nicht angeben, daß man sich nicht erinnert, wer gefahren ist. Wenn zwischen Tat und AB nicht mehr als 2 Wochen vergangen sind, würde sonst ggf. ein Fahrtenbuch fällig. Und nach den 2 Wochen braucht man sich sowieso nicht mehr zu erinnern, an wen das Fahrzeug verliehen wurde.
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Obwohl die A9 nicht ganz ohne ist, sprechen die Umstände (Sonne, fehlende Linien) wohl für eine Reflexion.
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§ 23 StVO 1a auch auf Routenplaner usw. Anwendbar?
traffic replied to a topic in Navisysteme mit Blitzerwarnung
Oder man markiert halt die "gefährlichen Stellen" 100 m vor dem "Event", dann hat man sie ja nicht gespeichert, sondern etwas anderes. -
Das hört sich aber nicht so an. Zur Erinnerung: Gelb bedeutet: vor der Kreuzung anhalten, wenn es gefahrlos möglich ist. Orange interpretiere ich so: schnell noch drüberbrettern, egal was die Ampel zeigt. Das kann mal passieren, aber wenn es zur Gewohnheit wird, muß man, rein statistisch, früher oder später damit rechnen, erwischt zu werden.
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So ist es, und diese Ausnahme gilt auch nur für Parkverstöße. Du kannst gegen den Kostenbescheid Einspruch einlegen; da jedoch schon ein Aktenvermerk der Behörde über die Versendung einer Anhörung an den Halter ausreicht, ist eher unwahrscheinlich, daß der Einspruch Erfolg hat. Kleiner Trost: der Kostenbescheid ist meistens günstiger als das sonst fällige Verwarnungs- bzw. Bußgeld.
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Das ist soweit korrekt; wobei jedoch die Halterhaftung in Deutschland nicht duchgesetzt werden kann. In diesem Fall mit relativ bescheidener Bußgeldhöhe lohnt sich der Aufwand für ein entsprechendes Vorgehen meiner Meinung nach jedoch nicht. Ich würde an deiner Stelle zahlen.
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Solche Gaunerstücke findet man offenbar bevorzugt in Bayern und den östlichen Bundesländern, siehe auch die A99 Umgehung München mit der Abzockstelle am schlecht ausgeleuchteten und vor allem verkehrsgefährdend kurzen Trichter bei LKW-Kontrollen. Da sieht man, was dort der Bürger dem Freistaat wert ist, nämlich Freiwild. Dagegen wird in Rheinland-Pfalz meiner Kenntnis nach erst ab dem zweiten Schild geblitzt; in Baden-Württemberg, zumindest bei Polizeimessungen, wohl auch. Allerdings stehen dort, gerade in Schwaben, die Kommunalblitzer oft sehr kurz nach bzw. vor den Ortsschildern.
