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Ach nee, nicht schon wieder so ein gefakter Psychologie-für-Erstsemester-Thread. Weitere Kommentare überflüssig...
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@McK: Du kannst den AB zurückgeben und den Verstoß nicht zugeben. Ist der Film brauchbar, dann wird entweder versucht, den Fahrer durch Fotoabgleich mit den unter der Halteradresse gemeldeten Personen oder durch persönliche Vorsprache bei dessen Adresse zu identifizieren.
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Wichtig ist nur, daß du unter dieser Zweitwohnsitzadresse erreichbar bist. Wie oft das Auto wo aufhält, läßt sich sowieso nicht feststellen. Das Nutzen von finanziellen Vorteilen bei der Standortwahl ist übrigens gängige Praxis, z.B. bei der Ansiedlung von Betrieben, und völlig legitim.
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Übrigens sind die Diesel-Preise in den Gebieten mit echter Konkurrenzsituation (meist in Form von freien Tankstellen) jetzt wieder nahe der 80-Cent-Marke angelangt. In den "Monopolzonen" dagegen (z.B. Autobahntankstellen) wird es wohl noch ein Weilchen dauern.
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Vom Prinzip her funktioniert eine Lichtschrankenmessung auch in einer Kurve. In der Praxis habe ich das aber noch nicht gesehen.
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Die Punkte werden automatisch und ohne Ankündigung vergeben. Wenn die Strafe um die 50 Euro herum lag, gibt es meistens 1 oder 2 Punkte.
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Tja, was soll man dazu noch sagen. Es ist doch inzwischen zur Genüge bekannt, daß Vorschriften hierzulande zur Erfüllung ihres Wortlautes und nicht zur Erfüllung ihres Zweckes dienen. Manchmal entfernt sich beides so stark voneinander, daß man gar nicht mehr weiß, wozu die Vorschrift mal gedacht war:-(
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Interessant. Für uns Deutsche bleibt noch zu erwähnen: Die Steuerbefreiung für Flüssiggas bis 2009 läuft anschließend aus, während diejenige für Erdgas bis 2020 verlängert wurde. Das Netz der Erdgastankstellen soll bis 2005 auf 1500 Stationen ausgebaut werden. Hier eine Übersicht der aktuellen Stationen: Erdgastankstellen in D
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Innerorts mit 24 Geblitzt (Zeugenverweigerungsrecht?)
traffic replied to a topic in Geschwindigkeitsverstoß
Ein Fahrtenbuch muß man nur führen, wenn - der Fahrzeughalter innerhalb von 14 Tagen nach dem Verstoß angehört wird - und er daraufhin angibt, sich nicht erinnern zu können, wer gefahren ist. Es ist dann gewissermaßen eine "Erinnerungshilfe" für ihn. Ansonsten besteht diese Verpflichtung nicht, auch wenn sie manchmal als "Drohkulisse" mißbraucht wird. -
... und in Österreich sogar mit Infarot von hinten;-)
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@gizmoFX: "Schreibe ihnen nun zurück, daß es nach der gängigen Praxis vom Fahrzeughalter nach Ablauf von vier Wochen nach dem Vorfall nicht mehr erwartet werden kann, daß er sich an Fahrten und Ausleihungen seines Fahrzeuges in diesem Zeitraum noch erinnern kann. Daher wäre die Auferlegung eines Fahrtenbuches eine unzumutbare Benachteiligung."
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Das sind aber Landesverwaltungsverordnungen, je nach Bundesland also verschieden. Es gibt da einzelne kommunale Ausreißer, die schon früher anfangen zu kassieren. Neben einigen östlichen Gefilden hat sich auch die Stadt Freiburg im Breisgau, die schon ab + 5 km/h zuschlägt, diesen zweifelhaften Ruf, den du "Bauernfang" nennst, eingehandelt.
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Dann käme anschließend noch ein einmoniges Verbot dazu. Achtung: Wenn man dir vorsätzliches Handel unterstellt, kann im zweiten Fall die Strafe erhöht (meist verdoppelt) werden. Ich würde an deiner Stelle nach dem Fahrverbot wenigstens die + 20 km/h Punktschwelle nicht mehr zu überschreiten versuchen.
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@Toschu: Wo hast du denn die "genau 9 km/h" her? Wozu gäbe es denn dann deiner Meinung nach im Verwarnungsgeldkatalog einen Betrag für Verstöße unter 9 km/h;-)))
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@goose: "kurz vor Ostern stand die Polizei vor meiner Tür haben Foto mit mir verglichen hat aber keine Ähnlichkeit mit mir (????????) ? " Er wurde also als Fahrer nicht identifiziert.
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Eine Möglichkeit besteht tatsächlich: Wenn eine Lichtzeichenanlage auf Nachtbetrieb oder Störung umschaltet, ändert sich die Lichtfolge der nicht vorfahrtsberechtigten Einfahrten von rot in gelbes Blinklicht. Das ist dann aber klar dokumentiert durch die Zeitangabe auf dem Blitzerfoto und dem Protokoll der Anlage/Verkehrsleitstelle. In diesem Fall könnte ein Einspruch Erfolg haben. Die Einklassung mit dem Drängler dagegen wäre Quatsch: Wenn einer es so eilig hatl, dann soll er doch vorbeifahren und sich selber blitzen lassen. Warum sich selbst wegen so jemandem in Gefahr begeben?
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Dein "Fehler" war, daß Du geschrieben hattest, du würdest dich nicht erinnern, wer gefahren ist. Besser hättest du außer deinem Nichtzugeben keine Aussage zum Fahrer gemacht. Schreibe ihnen nun zurück, daß es nach der gängigen Praxis vom Fahrzeughalter nach Ablauf von vier Wochen nach dem Vorfall nicht mehr erwartet werden kann, daß er sich an Fahrten und Ausleihungen seines Fahrzeuges in diesem Zeitraum noch erinnern kann. Daher wäre die Auferlegung eines Fahrtenbuches eine unzumutbare Benachteiligung.
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Ich gebe zu bedenken, daß die Behörde nachweisen muß, daß es sich um einen Verstoß handelt; d.h. die Politesse müßte deinem Vater ins Gesicht lügen. Darauf kann er es durchaus ankommen lassen. Es besteht übrigens immer die Möglichkeit, vor dem Urteilsspruch den Einspruch zurückzuziehen. Wenn einem der Richter direkt oder indirekt darf hinweist, sollte man Gebrauch davon machen. In diesem Fall ist dann nur die ursprüngliche Höhe des Bußgeldes fällig.
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Bitte etwas genauer. Was ist verfahrensmäßig bisher gelaufen (Anhörungsverfahren, Bußgeldbescheid, Antworten deinerseits)? Wieso solltest du "Pech gehabt" haben? Hast du bei dem zweiten Ereignis so ausgesehen wie auf dem Bltzfoto? Wenn sich der Beamte tatsächlich an diesen Vorfall erinnern sollte, warum sollte er dich dann nicht identifizieren? Sonst verstehe ich nicht, worin dein "Pech" bestehen soll.
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Das Thema Mineralöl- und Ökosteuer ist auch so eine Sache. Ich würde sie in der heutigen Form sogar akzeptieren, wenn sie tatsächlich in Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen (auch öffentlicher Nahverkehr) und in die Erforschung umweltverträglicher Techniken investiert würde. Nicht tolerieren dagegen kann man ihre Verwendung zur Sanierung systembedingt fehlerhafter Fässer ohne Boden wie Renten- und Krankenversicherung oder der Staatsverschuldung. Was mich momentan aber noch eher auf die Palme bringt, sind einige selbsternannte "Verkehrsexperten", die die Verkehrsinfrastruktur als "vom Staat unentgeltlich abgegebene Investition, d.h Subvention" betrachten. Das ist in dieser Form Nonsens, denn: - bezahlt hat sie nicht der Staat, sondern der Bürger über die Steuern. Es waren zwar nicht die Kfz- und Mineralölsteuern, sondern Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuern, aber es waren Bürger und Unternehmen und nicht der Staat. - die unentgleltliche Zurverfügungstellung hat die Aufschwungperioden in Europa bis Anfang der 2000er erst möglich gemacht. Ohne sie hätte es an der nötigen Mobilität der Waren und der Arbeitnehmer gefehlt. - natürlich wäre eine Finanzierung des Infrastruktur über die Nutzung denkbar, jedoch muß diese dann auch am Verschleiß orientiert sein, d.h. neben der zurückgelegten Strecke nach dem tatsächlichen oder hilfsweise dem maximal zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges, und der Tatsache, daß eine Verdoppelung des Gewichts eine versechzehnfachung des Verschleißes bewirkt. Warum ein Viertel des zukünftigen deutschen LKW-Mautbetrages an DaimerlerChryslerTelekom gehen soll, läßt tief blicken: Die Maut geht teilweise wieder in die falschen Taschen. - Ansatzweise wäre eine rein spritverbrauchsorientierte Finanzierung, gerade aus ökologischen Erwägungen (Rohstoffknappheit) ebenfalls denkbar, wobei dann jedoch eine europäische Harmonisierung erreicht werden müßte, um die Wettbewerbsbedingungen anzugleichen, und aus dem gleichen Grund die Kraftfahrzeugsteuer abgeschafft werden müßte.
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Ich hatte mal gehört, daß die Garagenverbote in der Regel für flüssiggas- und nicht für ergasbetriebene Fahrzeuge gelten würden. Warum das so sei, wurde allerdings nicht gesagt. Auch weiß ich nicht, was an dieser Info dran ist. Kennt jemand die gesetzlichen Vorschriften dazu?
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Die letzten Tage konnte man wieder das übliche Spiel beobachten: Pünktlich am Mittwoch begann die erste Pfingst-Benzinpreiserhöhungswelle in Deutschland, die sich heute in einem zweiten Schub zu manifestieren sucht. Teilweise sind beim Diesel wieder Preise von 90 ct/l erreicht. Angemessen wären höchstens ca. 80 ct/l. Aber da muß man schon lange suchen, bis man hier im Land entsprechende Tankstellen findet. Übrigens: In Frankreich hat sich der Spritpreis in den letzen Tagen nicht verändert; brauchen wir noch mehr Beweise dafür, daß wir in D von den Ölkonzernen abgezockt werden?
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V-Power? Reiner Marketing-Angriff direkt in die Geldbörse. Bringt nur Shell mehr Einnahmen. Der potentielle Nutzen steht in keinem Verhältnis zum Mehrpreis. Übrigens soll es den Teuro-Sprit demnächst auch bei DEA gegen, das ebenfalls zum Shell-Konzern gehört.
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In der Regel gilt bei einem Spurwegfall immer das Reißverschlußverfahren. Also reiht sich der Führende zuerst in die gemeinsame Spur ein, Nachfolgende dann abwechselnd. Ansonsten wird dies durch ein "Vorfahrt-gewähren"-Schild auf der Beschleunigungsspur ausdrücklich angeordnet.
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Vielleicht eine der demnächst wie Pilze aus dem Boden schießenden, 70 geplanten LKW-Mauterfassungssysteme? Die haben an jeder Spur mindestens eine Kamera, um das Rückkennzeichen zu erfassen.
