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traffic

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  1. Wie du antwortest, kommt darauf an, worauf du hinausmöchtest. Du mußt gar nichts antworten, dann könnte es sein, daß tatsächlich ein Beamter zu Hause vorbeischaut (dem du weder öffnen noch Auskünfte geben mußt). Wenn deine Freundin weder bei dir wohnt noch dort gemeldet ist, wird es dann schwer, sie zu ermitteln.
  2. Manchmal eine langwierige Sache, da die Ösis den Halter bei Nichtermittlung haftbar machen können, dies aber in Deutschland nicht durchsetzbar ist. Am besten schaust du mal im "Radarfalle-Archiv" nach (Button ganz rechts oben), da sind einige Fälle beschrieben.
  3. @Sven: War es etwa eine Leica XV 2? XV2 Die ist so ziemlich das beste(?), was es monentan auf dem Markt gibt. Alles wird dokumentiert, kein Blitz und kein Anhalten erforderlich.
  4. Nein, das ist ein heilbarer Fehler, da solltest du besser gleich zahlen. Anders wäre es, wenn Datum, Uhrzeit oder Kennzeichen nicht stimmen.
  5. traffic

    Was sagt Ihr dazu?

    @cheffe: Schön wäre es ja. Dann könnte man dann auch gleich ein generelles Überholverbot für LKW einrichten, denn wann schafft mal einer von denen + 20 km/h Differenz?
  6. @gast_steve: Gesetze dafür gibt es nicht, nur bundeslandspezifische Richtlinien. In der Regel darf nach 200 m geblitzt werden, bei Ortschaften manchmal schon nach 50 m, bei Gefahrenstellen auch direkt hinter dem Schild. Eine solche liegt bei Geschwindigkeitsanzeigern auf der Autobahn in der Regel nicht vor, denn es fehlt ja der entsprechende Gefahrenhinweis.
  7. Damit kenne ich mich nicht aus, aber möglicherweise ist der Verstoß nach Abzug der üblichen Toleranzen gar nicht probezeitrelevant.
  8. Es zählt immer das Limit des letzen aktiven vorangegangenen Schildes, also in deinem Fall 100.
  9. @honkii: Steht das 50-Schild eigentlich am 4-spurigen Teil der Straße oder am zweispurigen? Steht es auf beiden Seiten in deiner Fahrtrichtung? Gibt es nach dem Schild noch eine Auffahrt oder Einmündung, der kein 50-Schild folgt?
  10. Die richtige Beschilderung wäre ein Trichter 100 - 70, und nach dem zweiten Trichterschild darf dann geblitzt werden. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann ich nicht sagen; versuchen schadet nichts, aber die Chancen stehen eher schlecht.
  11. Laut Owi-Verjährung hat Matte Recht. Die Haken bezüglich weiterer unterbrechender Maßnahmen stehen unter dem Link mit drin.
  12. @anonym: Mach dir nicht so viele Gedanken. Sei froh, daß du es hinter dir hast. Falls doch noch etwas kommen sollte, melde dich noch einmal.
  13. traffic

    Was sagt Ihr dazu?

    @Guest: Ja, aber nur in Südrichtung. In Nordrichtung folgen die Kreuze Ludwigshafen Frankenthal, Worms und Alzey, da bleibts lange Zeit bei den 130.
  14. Übrigens, falls ein Moderator hereinschaut: die Fortsetzung des Threads sollte im Off-Topic erfolgen.
  15. Das ist das entscheidende, aber dazu fehlt vielen Bürgern der Hintergrund. Sie verlassen sich einfach auf die "durchgreifenden" Sprüche der entsprechenden Populisten-Politiker und die Forderungen gewisser Boulevardzeitschriften. Aufklärungsmöglichkeiten gibt es genug, aber der Anstoß, sich damit auseinanderzusetzen, der fehlt noch. Es sieht eher so aus, als wollte man uns schleichend an immer weiter gehende Überwachung gewöhnen.
  16. Noch nie etwas von den Anti-Terror-Gesetzen, Gendatenbanken, Rasterfahndungen, Telefon- und Internetüberwachung, stillen SMS, Imsycatchern usw. gehört? Spätestens nach 911 haben wir Deutschen die Freiheit abgegeben. Wie schon ein bekannter amerikanischer Präsident (ein weit blickenderer als der heutige) bemerkte, haben wir damit neben unserer Freiheit auch die Sicherheit verloren.
  17. Erhebe Einspruch gegen den zweiten Bescheid mit der Begründung, daß man für das gleiche Vergehen nur einmal bestraft werden kann, und gibt dabei das Aktenzeichen des ersten Verfahrens an. Da du bezahlt hast, ist dieses rechtskräftig.
  18. Nein, diese fest installierten "komischen Teile" dienen nur der Verkehrszählung. Mobile Abstandsmessungen bestehen aus meist mehreren kleinen Kameras, die am Mittelstreifen oder auf einer Brücke über der Autobahn aufgstellt werden. Ein Blitzer kann direkt bei der Brücke stehen, muß aber nicht. Die Kameraaufzeichnung reicht oft zur Identifizierung aus. Die Strafen findest du z.B. hier (Rubrik "Sicherheitsabstand"):Ordnungswidrigkeiten
  19. @Landy: Es gibt auch Menschen, die ihren Führerschein nicht in D machen. Und vom "freien Bürger" ist in D leider außer der auch nicht mehr ganz "freien Fahrt" kaum noch etwas übriggeblieben außer diesem Spruch.
  20. alfa wird wohl lieber durch die alpenländischen Schluchten statt durchs Internet düsen. Seine vernünftigen Beiträge vermisse ich aber auch. Wo wir aber gerade am Suchen von Vermißten sind: Gibt es den "Betroffenen" noch?
  21. traffic

    Was sagt Ihr dazu?

    Bei der Geschichte kann aber einiges nicht stimmen: Vor dem Kreuz Mutterstadt aus Süden kommend gibt es kein Limit 120, sondern freie Fahrt. Ab dem Kreuz Mutterstadt gilt dann Tempo 130. Außerdem gibt es dort keine mittlere Fahrspur, sondern nur eine rechte und eine linke. Aber die entscheidende Frage: welches Rauschmittel hat diese Story hervorgebracht?
  22. Das 120-Tempolimit auf der A5 zwischen Offenburg und Achern ist bereits aufgehoben. Schneller fahren konnte man dort wegen der "Elefentenrennen" dennoch nicht. Mal schauen, ob es bei Bruchsal auch schon so weit ist. Die Ungleichbehandlung der beiden Fahrtrichtungen hat mich schon immer gewundert; baulich und vom Verkehrsaufkommer her gesehen gibt es kaum Unterschiede.
  23. Ich halte die deutsche "Drogenpolitik" für beschissen, das zeigt auch dieser Fall wieder einmal, diese Scheinheiligkeit (am Rauchen, Glücksspiel und Alkohol saniert sich der Staat, und der Drogenkonsument wird stigmatisiert). Außerdem finde ich es niederträchtig, den "Fall" (ist es überhaupt einer?) an die Presse zu geben. Vielleicht gehörten die Beutel dem Friedmann gar nicht. P.S: Selbst in den Toiletten des Buundestages wurden schon Drogenspuren gefunden, auch wenn Friedmann diesem gar nicht angehört;-)
  24. Der mit der Ummeldung zu erreichende Zweck ist der, daß man für Mitteilungen der zuständigen Verkehrsbehörden erreichbar ist. Dies ist bei veilen Zweitwohnsitzen, besonders bei Wochenendheimfahrern, in der Regel auch so gegeben. Daher habe ich bisher noch von keinem Fall gehört. bei dem jemand, der unter mehreren Wohnsitzen erreichbar ist, unbedingt am Hauptwohnsitz sein Auto hätte anmelden müssen. Das hätte auch für die Kommune keinen Nutzen, da sie für die zu entrichtetende Steuer keine Gegenleistung bekommt. Zur Rechtslage kann ich leider nichts sagen, vielleicht recherchierst du mal, ob es einschlägige Urteile zu so einem Fall gibt, auf die du dich berufen kannst. Notfalls mußt du halt den Hauptwohnsitz zurückwechseln.
  25. @Michael: "wer und wo": Der Deutsche protestiert an der Theke, nicht auf der Straße.
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