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maren

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  1. Das kann ich nicht sagen, wollte so schnell wie möglich von der Straße runter und auf dem Radweg fahren, da es an der Stelle für Radfahrer eher eng wird. Hier ist ein Bild der Kreuzug. (Bild ist in Fahrtrichtung, ich bin rechts auf den Radweg abgebogen)
  2. Ja, Vorwurf der Missachtung als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Laut Bescheid gibt es Fotos davon (die die Polizisten auf dem Fahrrad aber sehr spontan gemacht haben müssen oder sie hatten Bodycams). Bußgeld von 60, 00 Euro sowie 1 Punkt.
  3. Hallo. Wurde vor kurzem von 2 Fahrradpolizisten angehalten, da ich beim Abbiegen auf den Bürgersteig (an dieser Stelle sind Fahrrad - und Fußweg zusammen) nicht an dem roten Pfeil anhielt, sondern direkt von der Straße auf den Fußweg abbog. Auf der Fahrbahn bleiben wäre nicht in Frage gekommen, da die Straße, von der ich abbog auf eine mehrspurige stark befahrene Straße mündet- für geradeausfahrende Radfahrer gibt es eine eigene Spur. Für Abbieger ist nichts vorgesehen. Habe die Polizisten sogar kurz vorher überholt, also mir war in jenem Moment der Regelverstoß in keinster Weise bewusst. Lohnt es sich bei diesem Fall einen Anwalt zu nehmen, der Akteneinsicht fordern kann und unter Umständen auch gegen den Bußgeldbescheid vorgehen kann? Bin noch in der Probezeit, also Bußgeldbescheid + 1 Punkt beudetet für mich Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar. Danke schonmal für die Antworten!
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