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Franticek

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  1. Nein, stimmt so nicht. Wenn du A1 hast, darfst du die 125er fahren. Bis du 18 bist, duerfen das aber nur Kleinkraftraeder sein, die max 80 km/h laufen bzw auf diese Hoechstgeschwindigkeit gedrosselt sind. Ab bist du immer noch an die 125 ccm gebunden, aber es gelten dann keine Geschwindigkeitsgrenzen mehr. Mit 18 kannst du dann den grossen Klase A machen. Damit duerfen die Motoren auch um einiges groesser und staerker sein. Die Grenze 125 ccm zaehlt dann nicht mehr. In den ersten beiden Jahren bist du dann noch an die Grenze von 34 PS gebunden, darfst dann anschliessend aber ohne weitere Foermlichkeiten alles fahren.
  2. Vielleicht bekomme ich hier ja auch noch einen Kaffee. Das VP ist immer noch tot - und ich immer noch muede.
  3. Wenn es wirklich ein Anhoerungsbogen war und kein ZBB, dann kannst du wohl davon ausgehen, dass nach dem Zurueckschicken wahrscheinlich keiner mehr naeher kontrolliert und stattdessen mehr oder weniger automatisch der BuGeBe an deinen Vater rausgeht. Es sieht danach aus, als waere der Kelch an dir voruebergegangen, - dein Vater wird halt fuer die naechsten zwei Jahre einen Punkt haben (so er denn vorher keine hatte).
  4. Um es mal einfach auzudruecken, - um dir zu sagen, was dich erwartet, muss man a) entweder wissen, wieviel dir bei jedem Verstoss letztendlich dann tatsaechlich vorgeworfen wird - oder b) eine gute Kristallkugel besitzen. Und wer hat hier schon eine Kristallkugel ! Nur eines ist schon mal klar, - ein zweiter Monat Fahrverbot aufgrund der 2 x 26 Regelung gibt es nicht, da beim Tattag des zweiten Verstosses der erste noch nicht rechtskraeftig war.
  5. @Andi, du magst durchaus Recht haben in dem Punkt, dass es hier oder da auch mal unberechtigte Limits gibt. Auch die anordnenden Personen sind nur Menschen. Es ist aber verfehlt, alles als unberechtigt anzusehen, nur weil man selbst keine Gefahr sieht und dies dadurch fuer unberechtigt haelt. Bei meinem Wohnort gibt es eine ganz tolle Strasse. Limit ist 80. Auf dieser Strasse kann mit mit Sicherheit auch 100 oder 120 fahren. Die Strasse ist breit, relativ gerade Strecken, .... doch auf einer Laenge von 4 km stehen dort 8 Holzkreuze (14 waren es vor einiger Zeit noch). Also muss doch hier, wo wirklich "keine" Gefahr zu sehen ist, doch irgendetwas los sein. Bei meinem frueheren Wohnort gibt es ebenfalls eine wunderbare Strasse, 5 km leicht bergab, 3-4 leichte Kurven. Sie 2 km weit zu uebersehen ist auch mit 140 noch ausgezeichnet befahrbar, auch die Kurven. Nur in der letzten Kurve, - eigentlich die leichteste, da haut es selbst Leute raus, welche nur mit 100 unvorbereitet da ankommen. Die Kurve hat naemlich eine nicht sichtbare negative Ueberhoehung, d.h. das Auto verliert die Bodenhaftung. Es gibt noch mehr Dinge, welche nicht sichtbar sind, welche oft auch nicht durchgehend sondern nur zeitweise eine Gefahr darstellen, - daher waere ich sehr, sehr vorsichtig mit Aussagen ueber den Sinn eines Limits, solange ich noch nicht die langjaehrige Erfahrung besitze. Dass uebrigens bei kurvenreichen Strecken 100 gefahren werden darf, - was fuer einen Sinn haette da ein Limit? Da sehe ich die Kurven, da fahre ich sowieso langsamer. Wozu dann noch extra Schilder. Keine Schilder bedeutet ja nicht, dass man da 100 fahren sollte.
  6. Das kann dir allenfalls jemand sagen, der im gleichen Betrieb wie du arbeitet. Es gibt durchaus Firmen, welche intern noch zusaetzlich eine Art eigenen internen Fuehrerschein vorschreiben. Ich selbst kenne Firmen, bei denen man inerhalb des Firmengelaendes sowie ansonsten ueberhaupt mit Firmenfahrzeugen nur dann fahren darf, wenn man ein besonderes Training ueber besonders defensive Fahrweise absolviert hat. Dabei gibt es dann ein Zertifikat in Form eines kleinen internen Firmenfuehrerscheins. Das kann aber jede Firma halten, wie sie es will. Insofern wirst du auf diese Frage hier im Forum wohl kaum eine brauchbare Antwort bekommen.
  7. Da kommt mir auch wieder ein Gespräch mit einem (brandenburger) Meßbeamten in den Sinn, welcher schon zu DDR-Zeiten gemessen hat: Es wurde besonders Wert auf wirkliche Gefahrenstellen gelegt, sprich Abschnitte mit Blaubasalt (bei Nässe wie Schmierseife), wechselnder Fahrbahnbelag, Kopfsteinpflaster etc. ... Auch hier noch eine schnelle Anmerkung ..... Und dann kommen Autofahrer, gerade mal 2-3 Jahre Fahrpraxis, welche die Gefahren eines wechselnden Fahrbahnbelages, die Gefahren des Blaubasalts und aehnliche Gefahren gar nicht kennen, und plustern sich dann auf, weil hier doch "keine Gefahr vorhanden ist", weil man hier doch "ganz offensichtlich schneller fahren kann" und dies somit voellig unnoetig und damit Abzocke ist. Kaum jemand gibt zu, dass es evtl auch mal Gefahren geben koennte, von denen man keine Ahnung hat, die man selbst dadurch halt NICHT sieht. Solange ich selbst keinen Grund sehe aber auch noch nicht weiss, WARUM ein Schild aufgestellt wurde, muss ich davon ausgehen, dass es durchaus eine mir im Moment noch unbekannte Gefahr geben koennte. Doch da wir ja Millionen von Experten auf unseren Strassen haben ........ je weniger Fahrpraxis desto mehr Experte ......
  8. Auch mal wieder ein kleiner Beitrag .... = Ich selbst war frueher Vielfahrer (50000 pro Jahr und mehr), heute nur noch ca 25000 pro Jahr. Bezahlt? Fast nichts. Schnell fahren? Gerne - wo es moeglich und erlaubt ist. = Geschwindigkeitsbegrenzungen, wo werden sie ueberhaupt eingerichtet? Die sollten eigentlich da sein, wo irgendwelche Gefahren vorhanden sind, die man nicht so ohne weiteres sehen und sich darauf einstellen kann. Wo die Gefahren gut zu sehen sind, da faehrt sowieso jeder langsamer (trotzdem werden meist auch dort Schilder aufgestellt). > Leider urteilen halt viele so, dass eine Gefahr nicht existieren kann, wenn sie selbst diese Gefahr nicht unmittelbar sehen. Jeder haelt sich selbst meist nach 2-3 Jahren schon fuer einen soooo erfahrenen Fahrer, dass er wirklich ALLES sehen und beurteilen kann. Unterschiedliche Leute denken dabei unterschiedlich, - sollen daher die Schilder fuer einige gelten, fuer andere nicht? > Machen Einschraenkungen wirklich nur dann Sinn, wenn jeder - wirklich jeder einzelne - diesen Sinn erkennt? Ist der Sinn einer Beschraenkung nicht mehr gegeben, sobald es auch nur einige gibt, die diesen Sinn nicht sehen und ihn bestreiten? Das kann nicht sein. = Kontollen: Wenn Geschwindigkeitsbegrenzungen existieren, dann sollen sie eingehalten werden, - und dies wird halt kontrolliert. Eine enge Haarnadelkurve ist sicherlich gefaehrlich, aber wer kaeme auf die Idee, auf einer Landstrasse (100 erlaubt) mitten in einer solchen Kurve die Einhaltung der 100 km/h zu kontrollieren, wo sowieso jeder max die Haelfte faehrt. Das waere widersinnig. Schulen, Kindergaerten usw sind Gefahrenpunkte. Das wissen fast alle und daher fahren dort in der Regel auch alle langsam. Wozu also dort kontrollieren, wenn man auch so weiss, dass die Geschwindigkeit dort eingehalten wird? Kontrollen machen dort Sinn, wo man eher erwarten kann, dass Leute gegen Beschraenkungen verstossen, um dahin zu wirken, dass irgendwann auch dort mal die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten wird. = Abzocke? Solange die Kosten fuer Kontrollen (Technik, Personal zum Messen, Personal in Bussgeldstellen usw ) noch hoeher sind als das, was man dabei einnimmt, kann von Abzocke eigentlich nicht die Rede sein. Fuer den Staat waere es finanziell betrachtet vorteilhafter, auf alle Kontrollen und das dafuer benoetigte Personal usw zu verzichten. = Und dieses Buch ... Da schreibt jemand so etwas, und weil es so schoen in diese Denkweise hineinpasst, wird es gleich als die Wahrheit und nichts als die reine Wahrheit gepriesen. Ist es das wirklich? Ich wage es zu bezweifeln, auch wenn nicht immer alles so ist, wie es sein sollte. Wuerde bei uns jemand ein solches Buch schreiben, dann wuerde ebenfalls kein Mensch nachhaken, was daran stimmt, - aber als Enthuellung der Wahrheit wuerde es sicherlich ganz schnell hingestellt werden. = Macht es nun Sinn, technisch aufzuruesten? Ich sage, ich brauche es nicht. Ich halte mich weitgehend an die StVO, und wo ich das nicht mache, muss ich mit den moeglichen Konsequenzen leben. In meinen bisherigen 35 Jahren Fuehrerschein bin ich aber auch so ganz gut davongekommen. Und das, obwohl ich immer noch oder gerade in den letzten Jahren auch gerne und oefter mit 200+ unterwegs bin. Wer diese Technik braucht, der gibt zu, vorsaetzlich gegen Vorschriften verstossen zu wollen. Ob das gut ist?
  9. Leider auch mit diesen Angaben keine Hoffnung, denn du stehst als "Taeter" fest. Damit ist die Frist unterbrochen und beginnt von neuem.
  10. @lebigmac Ich gehe mal davon aus, dass der AB an dich ging. Hast du einen Zweitwohnsitz, dann kannst du dort auch Post empfangen. Eine Zustellung an den Zweitwohnsitz sehe ich als OK an. Und selbst wenn ... auch wenn der AB ueberhaupt nicht angekommen waere, er wurde aber verschickt. Wenn er innerhalb von 3 Monaten verschickt bzw auch nur angeordnet wurde (das ist in der Akte dann auch belegt), dann ist die Verjaehrung unterbrochen. Wesentlich ist auch, dass der AB an den "Taeter" geht. Und da mit deinem Namen in Verbindung mit deiner Zweitanschrift eindeutig nur du gemeint bist, ist die Adresse auch ein heilbarer Mangel, der das nicht ungueltig macht. Besseres kann ich leider auch nicht schreiben.
  11. Mal eine bescheidene Frage: Wie gross mag eigentlich die Differenz bei der gemessenen Geschwindigkeit sein, die dadurch zustande kommt? Liegt die in der 2. oder 3. oder doch erst in der 5. Kommastelle? Wenn ich mit 25,0000 km/h zu schnell gemessen wurde, mit diesem Fehler aber 25,0002 daraus werden, - macht das einen Unterschied? Es geht durchaus ums Prinzip. Es zeigt, dass eine regelmaessige Eichung sinnvoll ist, um einfach ein Anwachsen von Abweichungen auszuschliessen. Aber hier schon Zeder und Mordio zu schreien wegen falscher Messungen, das halte ich fuer mehr als stark uebertrieben.
  12. Stimmt! Jetzt noch ueber die Kopfhaltung diskutieren zu wollen, das waere wirklich etwas weit hergeholt. Ich werde aber in jedem Fall hier weiter reinschauen um zu sehen, was herausgekommen ist.
  13. Also klar ist, das es nicht persoenlich wird, - sachlich koennen wir uns ruhig "fetzen". Der TE schreibt, dass Augen, Nase, Mund und Kinn verdeckt waren. Also ich selbst (100+ kg) habe recht dicke Arme. Aber um die Augen und alles runter bis einschliesslich das Kinn zu verdecken, reicht auch bei mir ein Arm bei weitem nicht aus. Bei einem normalen Mensch verdeckt ein Arm, quer vor das Gesicht gehalten, in der Regel maximal die Haelfte des Gesichtes. Insofern ist da mit ziemlicher Sicherheit fuer einen Gutachter noch genuegend uebrig. Das Foto - die Fotos sind in der Regel gestochen scharf. Das Original wird natuerlich nicht verschickt, es werden Abzuege gemacht bzw meist sind das auf einfachem Papier sogar nur billige Fotokopien. Das ist halt die uebliche Praxis. Das mit dem Halter ..... In sehr vielen Faellen ist der Fahrer ja auch der Halter. Oft wird dann bei kleineren Verstoessen auch einfach etwas an den Halter geschickt, - und wenn der das bezahlt, dann ist die Sache gegessen. Das geht allerdings nicht, wenn die Behoerde weiss, dass der Halter nicht gefahren ist bzw nicht gefahren sein kann. Den Halter zu belangen, wenn er selbst nicht der Fahrer war, das geht naemlich rechtlich gar nicht. Und je groesser und schlimmer der Verstoss ist, um so mehr schaut man hin, ob es auch wirklich der Halter gewesen sein kann; um so mehr versucht man, den wirklich Fahrer zu bekommen, denn nur den kann man ja bestrafen. Meine Frau war selbst jahrelang in der Bussgeldstelle. Der Leiter war ein Jurist, Fachmann fuer Verkehrs- und Verwaltungsrecht, unsere Familien waren befreundet. Insofern glaube ich, auch wenn ich selbst kein Polizist oder aehnliches bin, ein wenig mehr von den Ablaeufen zu wissen als Otto Normalverbraucher.
  14. Also dieses schwere Geschuetz mit der Unfallflucht sehe ich auch nicht so ganz. Beide haben stark gebremst, beide sind zum Stehen gekommen. Gluecklich darueber, dass nichts passiert ist, ist der TE dann weitergefahren. Die beiden Fahrzeuge sind ja nicht miteinander in Beruehrung gekommen. Der andere Fahrer ist ja gegen den Bordstein, - auf der rechten Seite, wo dies vom TE gar nicht zu sehen war. Vielleicht hat auch der andere Fahrer erst beim Weiterfahren bemerkt, dass da rechts mit seinem Reifen etwas ist und eine Bordsteinberuehrung stattgefunden hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass der TE von diesem Schaden etwas mitbekommen hat, ist m.E. so gering, dass der Punkt Unfallflucht wohl ziemlich schnell vom Tisch sein duerfte. Das ist einfach meine Einschaetzung.
  15. Ich vermute, der TE verwechselt da etwas und sieht das Ausstellungsdatum des BuGeBe's als Datum der Rechtskraft an. Vermutlich ist 05.11. das Datum auf dem Bescheid, der dann am 16.11. eingetroffen ist.
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