Ich gehe davon aus, dass Du einen Anhörungsbogen mit Datum 15.12.2003 erhalten hast. Ein Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung und die Verjährungsfrist von 3 Monaten beginnt erneut zu laufen. Verjährung ist nun in Deinem Fall am 15.03.2004. Natürlich kannst Du das Schreiben in den Müll werfen und keine Angaben zur Sache machen. Die Behörde muss dann den Fahrer ermitteln, ohne dass Du Dich äußerst. Dazu könnte sie ein Passbild beim Einwohnermeldeamt Deines Wohnortes anfordern und es mit dem Messbild vergleichen oder jemanden vom Ermittlungsdienst/Vollzugsdienst bzw. die Polizei zur Fahrerfeststellung bei Dir vorbeischicken. Die Bußgeldbehörde könnte den Bußgeldbescheid auch aufgrund der Angaben Deines ehemaligen (!) Freundes festsetzen (i.d.R. dann, wenn er Dich definitiv als Fahrer angegeben hat - nicht nur als z. B. gelegentlichen Nutzer des Fahrzeuges). Da du als Betroffener bereits "im Spiel" bist, ist die Chance relavtiv gering aus der Sache rauszukommen.