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carina88

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  1. Guten Tag Forum, kleiner Zwischenbericht nach 3 Jahren. Bis heute kamen weiter keine Briefe o.Ä. bei mir an. Also, bei Blitzer in Frankreich, einfach alles ignorieren. Gruß
  2. Guten Tag Forum, kleiner Zwischenbericht. Nach dem Brief mit dem erhöhten Bußgeld (welcher in den Müll wanderte), kam seitdem nichts mehr. Also, bei Blitzer in Frankreich, einfach alles ignorieren. Gruß
  3. Liebe Forenmitglieder, ich Ersuche euren Rat wegen einer Anonymverfügung aus Österreich wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. Da hier keiner auf lange Geschichten steht, beschreibe ich den Fall kurz und knapp. Mir geht es dabei vor allem um die rechtlichen Möglichkeiten die Forderung abzuwenden und die aktuelle Rechtslage. Es werden bei Sixt Stuttgart zwei Fahrzeuge angemietet von einer Person A. Als Fahrer werden für das spätere Tatfahrzeug eingetragen: A und B. Beide Fahrer sind deutsch, wohnen in Deutschland, und haben deutsche Führerscheine. Mit Österreich haben sie nichts zu tun, außer dem Transit zum Gardasee Eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung Blitzt das Fahrzeug in Österreich auf der Autobahn mit 12 km/h zuviel. Ob von vorne oder von hinten geblitzt wurde, kann nicht mehr erinnert werden. Im Tatfahrzeug saß wahrscheinlich Person B hinter dem Steuer. Die anmietende Person A erhält nach zwei Wochen eine an Sixt adressierte Anonymverfügung per Email als Scan. zu Last gelegt wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung und es werden 50 gefordert. Dazu in einem separaten Schreiben eine Verwaltungsgebühr von 18,50 , gemäß AGB Sixt. Soweit, so gut. Das ist der aktuelle Stand. Jetzt könnte der Betrag 50 aus der Anonymverfügung einfach bezahlt werden und die Sache wäre gegessen, oder er wird eben nicht überwiesen und die Frist verstreicht. Die österreichische Behörde stellt eine Lenkererhebung an Sixt zu und verlangt den Namen des Fahrers. Dann würde Sixt den Fahrer benennen, beziehungsweise mit zwei möglichen Fahrern A/B dienen können. Fahrer A (der Anmieter) bekäme zwei Wochen später einen Brief mit Eröffnung eines Strafverfahrens. Er bestreitet jedoch der Fahrer gewesen zu sein, denn er saß währenddessen im anderen gemieteten Fahrzeug 5 Minuten hinter dem TatFahrzeug auf der Autobahn. Außer A&B haben übrigens auch C & D ab und zu das Auto bewegt Frage, wie schätzt ihr den Fall ein? meine Meinung: Sixt kann zwei mögliche Fahrer benennen. (Solange sich die Fahrer denn an die AGB halten, kämen auch nur die beiden als Täter infrage). Wenn nun beide der infrage kommenden Fahrer bestreiten, gefahren zu sein,besteht nach deutschem Recht, wo immer der tatsächliche Fahrer festgestellt werden muss, keine Handhabe. und dieses deutsche Recht gilt nun mal, auch bei der Vollstreckung von Auslandsverstößen. Ich bin gespannt und freue mich auf Antworten. Allen noch einen schönen Sommer.
  4. Na, da habe ich ja noch einmal Glück gehabt. Wegen ein kmh zu schnell bergab, bezahle ich nämlich nicht. Ich werde das Schreiben gar nicht mehr abholen, kann Euch daher auch nicht erzählen, was letztendlich drin stand. Vielen Dank für die Aufklärung, ich wünsche noch schöne Ferien.
  5. Guten Tag, ich wurde in Frankreich mit einem französischen Mietwagen von einer stationären Messanlage auf der Autobahn mit einem kmh Überschreitung frontal geblitzt. Ich wohne in Deutschland, habe einen deutschen Führerschein, und möchte nicht noch mal nach Frankreich. Datum der Überschreitung 18 März 2017 Datum der Zahlungsaufforderung 30 März 2017 Drei zeitlich gestaffelte Beträge von 45 , 68 , 180 . Die Zahlungsaufforderung habe ich zu meinen Akten gelegt, und erstmal nichts gemacht. Weder habe ich Einspruch eingelegt, noch habe ich bezahlt. Heute habe ich eine Benachrichtigung im Briefkasten über ein Einschreiben, meine Nachbarin hat gesagt, dass es aus Frankreich ist. (Sie hatte den Postboten im Flur getroffen) Ich nehme an, in dem EinSchreiben werde ich zur erhöhten Geldbuße aufgefordert. Sollte ich das Einschreiben annehmen? Dann vielleicht Widerspruch einlegen? Oder gleich bei der Post lassen und als nicht zugestellt zurückgehen lassen? Kann mir jemand einen Tipp geben? Ich habe natürlich schon etwas im Forum gestöbert, aber die meisten Beiträge sind doch schon einige Zeit her und es wäre sicher für alle interessant, mal die aktuelle Rechtslage zu kennen. Grüße Cari
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