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Sebig

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  1. Vielen Dank für Eure Rückmeldungen! Schade, dass Straßen-Verkehrsregeln noch nicht EU-weit vereinheitlicht wurden...
  2. Ah ja OK! Und ist das so in Ordnung? Meine Frage: Ist es richtig, dass vor einem Ortsschild die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung extra aufgehoben werden muss? Das wird doch durch das Ortsschild schon getan.
  3. Das Foto sollte jetzt dabei sein. Gelbe Umrandung?
  4. Hallo zusammen, wir wurden in Weißbach bei Lofer mit 87 kmh geblitzt. Ich hatte mich so gewundert, da 200m vor dem Blitzer, die 80kmh Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wurde und habe beschleunigt. Darunter das Ortsschild habe ich übersehen gehabt - mein Fehler. Meines Erachtens ist das widersinnig und verwirrend, die 80kmh aufzuheben, wenn darunter das Ortsschild ist. Siehe beiliegendes Foto. Meine Frage: Ist es richtig, dass vor einem Ortsschild die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung extra aufgehoben werden muss? Das wird doch durch das Ortsschild schon getan. Ich hatte schon nachgefragt und die freundliche Sachbearbeiterin antwortete mir folgendes: "Im ggstl. Fall ist bevor das Ortsgebiet Weißbach erreicht wird, eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Freiland mit 80 km/h (gemäß § 52 lit. a Ziffer 10a Straßenverkehrsordnung 1960 ver-ordnet). Da diese Verordnung allein durch die Ortstafel „Weißbach“ nicht aufgehoben werden kann, ist das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung direkt mit dem Ortbeginn kundzumachen. Sodann sind nicht mehr die verordneten 80 km/h einzuhalten, sondern die 50 km/h laut erlaubter Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet." Viele Grüße
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