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pumi

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  1. Mögliche Folgen?
  2. So Leute, um euch auf den aktuellen Stand der Dinge zu bringen - habe meinen Kollegen ans Messer geworfen (keine Sorge es gab keinen Streit oder sonstiges) - er bekam einen Anhörungsbogen (siehe Anhang). Unter dem dritten Punkt steht in Klammern, dass es eine freiwillige Angabe ist, ob man sich nun "stellt" oder nicht. Was hätte dies nun für Konsequenzen für uns wenn er nicht drauf eingehen wird, obwohl ich Ihn als Fahrer angegeben habe? Würde mich als Fahrzeughalter noch etwas erwarten? Und nur so nebenbei - das Verfahren wäre in 7 Wochen verjährt (also falls es doch noch kreative Ideen gibt, immer her damit) Danke im voraus!
  3. Gut dann weiß ich bescheid - vielen dank für die zahlreichen Antworten! - Die aller letzte Frage wäre, ob er überhaupt noch eine Chance hat auf eigene Faust daraus zu kommen, wenn ich ihn bereits ans Messer geliefert habe?
  4. @Handysammler - leider nein.
  5. Wie signalisiere ich eine scheinbare Hilfsbereitschaft? Ich finde ohnecs Idee ziemlich clever - aber ist denn das ganze Verfahren momentan unterbrochen oder nicht?
  6. Wieso sollte der Richter ein anthropologiosches Gutachten verlangen, wenn schon klar ist, dass ich nicht der Fahrer sein kann. Ich dachte, diese Gutachten sind dazu da den Fahrer eindeutig zu identifizieren. Was genau würde mir die Bescheinigung des Eingangs des ZFBs bringen? Wo genau wäre denn der Unterschied wenn ich nicht auf den ZFB antworte, obwohl der Name der Vermutung nach sowieso schon in der Akte steht bzw was wäre wenn man nicht auf den ZFB antwortet und der Name tatsächlich doch fehlt? Wenn es doch zu einer gerichtlichen Anhörung kommen würde, könnte man dann rein theoretisch einfach die Personalien des Täters einfach einreichen? Tut mir leid für den ganzen Fragen, ich will nur von vorne rein Einblicken welche Optionen momentan offenstehen. Desweiteren interessiert mich immer noch brennend ob meine o.g. Variante (Rennen gegen Verjährungsfrist) möglich ist oder nicht. Vielen dank für die zahlreichen Antworten!
  7. Alles klar, das Zeugnisverweigerungsrecht kommt sowieso nicht mehr in Frage.. Dennoch interessiert mich Diplomats Ansatz sehr. @ichselber das Foto ist ist ziemlich gut, allerdings ist es wie gesagt unmöglich, dass die Behörde ihn nur mithilfe des Fotos ausfindig machen kann, wenn ich Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht machen würde - was ich aufgrund der Situation ja nicht kann . Wenn ich alles richtig sehe ist die einzige Möglichkeit ein "Rennen" gegen die Verjährungsfrist, sprich - ich antworte nicht auf den ZFB, was (wenn ich Diplomat richtig verstanden habe) zu einer Ermittlung "gegen" den Zeugen führt (welcher im Besitz der Personalien meines Kolleges ist) und hoffen, dass die Personalien erst frühstens nach der Verjährung eingereicht werden. Klingt das sinnvoll ? Und ist die Verjährung denn momentan unterbrochen oder nicht?
  8. Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich deinen Vorschlag verstanden habe - ich soll jetzt quasi einfach nicht auf den Brief antworten, den ich übrigens innerhalb einer Woche zurück schicken soll/muss, um dann nach zu schauen wie die Behörde reagiert ? Gegen wen wird denn dann Ermittelt, wenn ich nicht antworte? Ich meine, keine Antwort ist ja mehr oder weniger auch eine Antwort, verständlich was ich meine? Ein nicht Antworten ist nicht mit dem Gebrauch machen des Zeugnisverweigerungsrecht gleichzusetzen oder?
  9. Das glaube ich kaum, denn im Brief steht ausdrücklich "Aufgrund der bisherigen Feststellungen kommen Sie für den vorgenannten Verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht. Zur Ermittlung der betroffenen Person werden Sie daher als Zeuge gehört und gebeten, den Namen un die Anschrift [...] anzugeben." Oder ist dies eine Standartklausel? Die geringste Konsequenz wäre ein Fahrtenbuch. - Auch wenn der Kollege ganz klar kein Familienmitglied ist? Wie ich sehe ist die Sache dann wohl leider für ihn gelaufen, gibt es aber vielleicht noch Möglichkeiten, das Verfahren in die Länge zu ziehen? Und wie sähe es in diesem Fall mit der Unterbrechung der Verjährung aus - beginnt sie von neu und somit erneut 3 Monate oder fährt sie dort fort, wo sie aufgehört hat?
  10. Innerorts mit 27 km/h zu schnell und das während der Probezeit. Bis zum Erhalt des ZFBs sind nur 5 Wochen vergangen. Dann siehts wohl leider schlecht für ihn aus oder? Was mich irritiert ist, dass trotz der Personenidentifikation der Bogen bei mir landete.
  11. Was wäre, wenn ich dies dennoch machen würde? D.h. ich habe nur ein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Verwandten - richtig?
  12. Hallo erstmal, ich habe folgendes Problem - ein Kollege von mir war mit meinem Auto unterwegs und wurde dummerweise geblitzt. Die Fahreridentifikation fand direkt vor Ort statt, da er zurück zur Messstelle gefahren ist, um heraus zu finden wie schnell er tatsächlich gefahren ist. Dabei wurden seine Personalien ebenfalls mit aufgenommen. Nun bekam aber der Halter des Fahrzeugs (ich) den Zeugenfragebogen. Rein theoretisch könnte ich ja Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht machen - der kritische Punkt ist jetzt folgender, er ist überhaupt nicht mit mir verwandt, sprich falls es soweit kommen würde, dass das Fahndungsfoto im Amt mit meinen Familienmitgliedern vergleichen wird, würde er nicht gefunden werden denn - jetzt kommt der Knackpunkt, er ist farbig. Mit was für Konseqeunzen müsste ich rechnen, wenn ich vom Zeugnisverweigerungsrecht mache, obwohl der Kollege 1. garantiert nicht gefunden werden kann (zumindest nicht in meinem Verwandtenkreis) und 2. ganz klar nicht meinem Verwandtenkreis angehören kann (aufgrund der Hautfarbe) ? Ich bin mal gespannt und jetzt schon dankbar für eure Antworten!
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