Hallo zusammen, zu meinem Fall: Halter--> Vater , Fahrer --> Sohn 1.) Geblitzt auf Autobahn > 50 KM/H zu schnell am 10.02.2014 2.) Schreiben von der zuständigen Bußgeldstelle vom 03.03.2014 Inhalt: Anhörung des Betroffen nach §55 OWiG + ein Fragebogen Der Betroffene ist laut schreiben der Halter --> Vater Antwort auf Schreiben: Keine Angaben zur Sache, nur Name und neue Adresse angegeben. 3.) Schreiben von der Polizei an den Halter 11.04.2014, Einladung zur Dienstelle --> Termin wurde von uns auf den 02. Mai verschoben wegen Beratung vom "Anwalt" Zu meinen Fragen: 1.) Hat in diesem Fall eine Verjährungsunterbrechung stattgefunden? Wenn ja für wen? Halter und Betroffenen? oder nur Halter? 2.) Wann ist dieser Fall für den Betroffenen verjährt? 3.) Wie sollten wir weiter vorgehen? 4.) Gibt es für den Halter eine Fahrtenbuchauflage beim ersten Fall? Viele Dank für Eure antworten im Voraus JeyJey