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jeyjey

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  1. Hallo zusammen, mittlerweile ist ein Bescheid mit der Anordnung eines Fahrtenbuches eingetroffen (18 Monate). Was kann ich dagegen machen? Erwartet mich auch ein Bußgeldbescheid etc.? In dem Schreiben steht nichts von Bußgeld. Eine weitere Besonderheit: Das zur Tatzeit verwendete Fahrzeug mit dem Kennzeichen wurde bereits abgegeben, da der Leasingvertrag abgelaufen ist. Jetzt wurde ein anderes Fahrzeug das auf den Halter zugelassen ist (seit ca. 8 Jahren) als ersatz verwendet. Jedoch ist dieses Fahrzeug keineswegs ein Ersatz für das Fahrzeug zur Tatzeit. Wie kann ich vorgehen? Danke und viele Grüße JeyJey
  2. Vielen Dank für Eure Antworten.. Gibt es weitere Tipps?
  3. Hallo zusammen, zu meinem Fall: Halter--> Vater , Fahrer --> Sohn 1.) Geblitzt auf Autobahn > 50 KM/H zu schnell am 10.02.2014 2.) Schreiben von der zuständigen Bußgeldstelle vom 03.03.2014 Inhalt: Anhörung des Betroffen nach §55 OWiG + ein Fragebogen Der Betroffene ist laut schreiben der Halter --> Vater Antwort auf Schreiben: Keine Angaben zur Sache, nur Name und neue Adresse angegeben. 3.) Schreiben von der Polizei an den Halter 11.04.2014, Einladung zur Dienstelle --> Termin wurde von uns auf den 02. Mai verschoben wegen Beratung vom "Anwalt" Zu meinen Fragen: 1.) Hat in diesem Fall eine Verjährungsunterbrechung stattgefunden? Wenn ja für wen? Halter und Betroffenen? oder nur Halter? 2.) Wann ist dieser Fall für den Betroffenen verjährt? 3.) Wie sollten wir weiter vorgehen? 4.) Gibt es für den Halter eine Fahrtenbuchauflage beim ersten Fall? Viele Dank für Eure antworten im Voraus JeyJey
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