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ReneS

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  1. Ne, er ist nicht mehr in der Probezeit und geblitzt wurde er vorher auch nicht, da war lediglich das Problem mit Trunkenheit am Steuer dann 11 Monate Führerschein weg inkl. MPU und 4 Monate später wurde er wie beschrieben geblitzt, wir gehen jetzt einfach mal vom schlimmsten aus, wenn es nachher nur 16 km/h zu schnell war freien wir uns alle 😃
  2. @ alle: Vielen Dank für Euere Unterstützung! Ich hätte noch eine Frage: Mein Kumpel hatte ja wie oben beschrieben bis November 2012 seinen Führerschein für 11 Monate weg wegen Alkohol am Steuer,nach der MPU hat er Ihn gleich wieder bekommen. nun wurde er ja innerhalb eines Jahres wieder geblitzt, wisst Ihr wieviel er max. Zu schnell gefahren sein dürfte das nichts passiert? Sind das 25 km/h??? Heißt ab 26 km/h würde es Ärger geben? Wenn ja, was könnte Ihm maximal passieren?
  3. @ Zorro69 Ja, das Datum und die Uhrzeit wurden vermerkt, der Verkäufer weiß auch bescheid und hilft uns beim verjähren!
  4. @ HarryB und u14325 Vielen Dank für die Guten Tipps! Bin Eu h echt Dankbar! Ich dachte die Verjährung beginnt ab Datum des 1.Schreibens, seit Ihr Euch Sicher, dass der Tattag der Beginn der Verjährung ist???
  5. Hallo Harry B danke für Deine Antwort, Was ich nicht weiß, muss ich laut Grsetz den Fahrer nennen? Wenn nicht, ist das ganze ja ziemlich einfach... kann mir dadurch ein Fahrtenbuch aufgezwengt werden? Ich möchte keinen Fehler machen daher hoffe ich auf bewährte Tipps. DANKE!
  6. Hallo Zusammen, folgendes hat sich zugetragen: Heute hab ich mit meinem Kumpel ein Auto gekauft, das Auto war noch auf den Verkäufer angemeldet und mein Kumpel war als Fahrer mit dabei, er sollte das gekaufte Fahrzeug von A nach B fahren, der Kaufvertrag des Fahrzeugs wurde auf mich ausgestellt, er war "nur"der Fahrer. Plötzlich wurde er mit dem "neuen" Fahrzeug innerorts (erlauben 50 Kmh) mit ca. 75 - 80 Kmh geblitzt. Was man wissen sollte: Mein Kumpel hatte bis Dezember 2012 für 11 Monate seinen Führerschein weg (Alkohol am Steuer). Nun meine Frage: - nehmen wir mal an, er ist schneller als 25 kmh gefahren, was passiert dann? bekommt er erneut den Führerschein weg, da wiederholungstäter? > Tat 1: Alkohol am Steuer, > Tat 2: über 25 kmh geblitzt innerhalb von 1 Jahr??? - er wurde ja weder auf dem Kaufvertrag Namentlich benannt, noch wurden wir von der Polizei angehalten, kann Ihm überhaupt irgendetwas passieren??? Denn zuerst bekommt ja der Verkäufer von dem Fahrzeug die Strafe zugeschickt, dann kann er aufgrund des Kaufvertrags nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Verstosses nicht mehr der Besitzer des Fahrzeugs war, also bekomme ich Post, ich war es ja auch nicht, das sieht man ja auch auf dem Foto, sondern mein Kumpel > den ich aber nicht nennen möchte... - Muss ich meinen Kumpel verraten? - kann ich mich blöd stellen um auf Verjährung von 3 Monaten abzuziehlen? Was meint Ihr? Wie sollen wir uns verhalten? Ich freue mich auf zahlreiche Antworten :-) Gruß RS
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