Hallo zusammen, am 06.09 wurde mit eines der Autos meiner Eltern ein Geschwindigkeitsverstoß begangen. (37 KM/H außerorts).Daraufhin haben meine Eltern nur einen Zeugenfragebogen bekommen (Bild mit schlechter Qualität) und daraufhin haben meine Eltern die Behörde schriftlich gebeten, ein besseres Bild zu schicken da mehrere Personen in Frage kommen könnten. Dann ist monatelang nichts mehr passiert... Am Freitag, den 07.12 habe ich per Einwurf-Einschreiben einen Bußgeldbescheid bekommen, der auf den 04.12 datiert ist. Die Verjährung wäre doch am 06.12? Ist der Bußgeldbescheid überhaupt zulässig, wenn er per Einschreiben erst am 07.12 zugestellt wurde oder gilt das Datum auf dem Brief? (04.12) Das lustige ist, dass ich in dem Zeitraum (06.09) gar nicht als Fahrer in Betracht kommen kann, weil ich zu dem Zeitpunkt im Ausland auf Geschäftsreise war. Wie soll ich jetzt hier vorgehen? Der Wagen ist zwar auf meine Eltern zugelassen, gehört aber mir und während meiner Geschäftsreise habe ich das Auto meinem Cousin überlassen.