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Chris89x

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  1. An dieser Stelle noch mal Danke für alle Antworten. Habe heute Post von der Bußgeldstelle bekommen, dass der Bußgeldbescheid zurückgenommen und das Verfahren gegen mich eingestellt wird... Damit ist die Sache erledigt. Trotzdem bin ich sehr verärgert darüber, dass die Polizei diesbezüglich mehrmals bei meinen Eltern vor der Tür stand... Also hat die Sache einen bitteren Beigeschmack. Subjektiv entsteht halt der Eindruck, dass man in einem Polizeistaat lebt... (wenn wegen solchen Kleinkram die Polizei vor der Tür steht... Ich hätte gedacht die stehen nur wegen wirklich ernsten strafrechtlich relevanten Sachen vor der Tür...)
  2. Die Polizei hat natürlich auch wichtigeres zu tun. Aber auch diese und andere unwichtigeren Dinge gehören zu unserer Aufgabe. Und viele Bürger blähen gerne nichtige Anlässe auf und so können wir die Zeit nicht für anderes (wichtigeres) nutzen. Da muss ich dir widersprechen! Das sind nicht die Bürger sondern eure Arbeitsweise. Auch die Polizei muss irgendwo die Grenze ziehen... Die Grenze könnte man meiner Ansicht nach genau an der Stelle ziehen wo es um ein Fahrverbot geht. Mit anderen Worten: Ich finde es absoluter Schwachsinn, dass die Polizei ihre (wichtige) Arbeitszeit damit verschwenden muss kleinen Ordnungswidrigkeiten nachzugehen. Ich kann es verstehen wenn es um Sachen wie Fahrerflucht geht oder bei Verkehrsverstößen die ein Fahrverbot zur Folge haben. Aber bei so geringen Geldstrafen (ohne Fahrverbot) halte ich es für groben Unfug, dass damit die Polizei überhaupt beauftragt wird und das diese dann noch die Schuld dafür den Bürger gibt. Das ist definitiv nicht die Schuld vom Bürger, dass die Polizei wegen so einem Kleinkram überhaupt beauftragt wird. Wie gesagt... ich halte den Job der Polizei für sehr wichtig aber da wo es angemessen ist. Davon abgesehen ist keiner dazu verpflichtet bei der Polizei überhaupt eine Aussage zu machen... Insofern sehe ich noch weniger Sinn darin, dass die Polizei damit überhaupt beauftragt wird. Was meinst du?!
  3. Das kann ich kaum nachvollziehen. Hat die Polizei nichts wichtigeres zu tun als nach einem Einspruch wegen sowas vorbeizukommen? Ich finde es einfach für das Image (auch im Hinblick auf die Nachbarn) katastrophal wenn wegen sowas uniformierte Polizeibeamte vor der Tür stehen. Ist das wirklich notwendig und wird regulär so gemacht? Wie gesagt... meine Denkweise ist nach wie vor, dass man sich schon was größeres zu schulden kommen haben lassen muss, wenn die Polizei direkt vor der Tür steht?!
  4. Hallo zusammen, in dem vorliegenden Fall gibt es seltsame Neuigkeiten! Ich habe den Einspruch mit Verweis auf meine Geschäftsreise fristgerecht zur Behörde geschickt. (Anfang Dezember) Daraufhin habe ich selber von der Behörde nichts mehr gehört, heute habe ich allerdings von meinen Eltern erfahren, dass die Polizei bei uns am Haus vor der Tür stand und sich nach mir erkundigt hat??? (wegen dieser Ordnungswidrigkeit) Ich war zu dem Zeitpunkt allerdings nicht da, da ich zwar noch bei meinen Eltern im Haus gemeldet bin, dort aber nicht mehr wohne. Wie ist denn da jetzt vorzugehen? Ich dachte die Behörde bestätigt mir den Einspruch und stattdessen schicken die die Polizei? Meine Eltern sind insofern sauer, dass wegen sowas die Polizei bei uns vor der Tür stand. Was soll ich da jetzt am besten tun? Für mich war die Sache nach dem Einspruch mit Verweis auf meine Geschäftsreise erledigt gewesen?!
  5. Wie die Vorredner schon fest stellten: Sofort (!) Einspruch einlegen, mit dem Hinweis auf dienstliche Abwesenheit im Ausland. Falls Beweise benoetigt werden, wird der Sachbearbeiter die anfordern. Ich gehe davon aus, dass sang- und klanglos eingestellt wird. Bringst Du jetzt noch den Cousin mit ein, koennte man bei der Behoerde auf die Idee eines Fahrtenbuches kommen......... Danke für die vielen Antworten. Alles klar. Den Einspruch habe ich am 13.12 per Einschreiben weg geschickt. Wie sieht das eigentlich mit den Fristen aus? Ab wann läuft diese 2 Wochen Frist? Beginnt die Frist mit der Zustellung des Bußgeldbescheids (07.12) oder mit dem Datum des Bußgeldbescheids? (04.12) Ist meine Frist in jedem Fall eingehalten, wenn ich den Einspruch auf den 13.12 datiert habe und am 13.12 zur Post gebracht habe?
  6. Hat das irgendwelche Gründe? (Name vom Cousin nicht nennen) Weil das für ihn ja sowieso verjährt ist. Ansonsten könnte ich ja auch schreiben: "Zum Tatzeitpunkt war das Auto an einem Verwandten überlassen".
  7. Belege hat mein Arbeitgeber, weil das ja schon so lange her ist. Aber mein Chef meinte, dass sie mir schriftlich bestätigen können, dass ich in dem Zeitraum (03.09 - 07.09) auf Geschäftsreise war. Reicht das der Behörde dann?
  8. Danke für die Antworten. Und wie läuft das dann in der Regel weiter? Soll ich der Bußgeldstelle von meinem Arbeitgeber einen Beleg schicken, dass ich auf Geschäftsreise war oder reicht es, wenn ich das einfach so angebe?
  9. Hallo zusammen, am 06.09 wurde mit eines der Autos meiner Eltern ein Geschwindigkeitsverstoß begangen. (37 KM/H außerorts).Daraufhin haben meine Eltern nur einen Zeugenfragebogen bekommen (Bild mit schlechter Qualität) und daraufhin haben meine Eltern die Behörde schriftlich gebeten, ein besseres Bild zu schicken da mehrere Personen in Frage kommen könnten. Dann ist monatelang nichts mehr passiert... Am Freitag, den 07.12 habe ich per Einwurf-Einschreiben einen Bußgeldbescheid bekommen, der auf den 04.12 datiert ist. Die Verjährung wäre doch am 06.12? Ist der Bußgeldbescheid überhaupt zulässig, wenn er per Einschreiben erst am 07.12 zugestellt wurde oder gilt das Datum auf dem Brief? (04.12) Das lustige ist, dass ich in dem Zeitraum (06.09) gar nicht als Fahrer in Betracht kommen kann, weil ich zu dem Zeitpunkt im Ausland auf Geschäftsreise war. Wie soll ich jetzt hier vorgehen? Der Wagen ist zwar auf meine Eltern zugelassen, gehört aber mir und während meiner Geschäftsreise habe ich das Auto meinem Cousin überlassen.
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