Vielleicht spielt der Enkel mit - oder die Behörde identifiziert (wegen des Altersunterschiedes) von vorneherein schon den Enkel ... Der Enkel beschuldigt sich auf dem AB oder ZBB selbst. Wenn die Behörde das schluckt, bekommt der Enkel den BuGeBe. Das restliche Verfahren geht nach Schema F. Das sollte reichen um das ganze in die Verjährung für Dich zu bekommen. Und nur zur Klarstellung: Deine Freundin ist die Schwester von besagtem Enkel, richtig ? Gruß, AnReRa Jep, meine Freundin ist die Schwester vom Enkel, also sie ist auch ein Enkel des Opas. Ja also der Bruder von meiner Freundin, auf den das Auto verischert ist, würde das mitmachen, kommen sehr gut miteinander aus. Also mache ich es jetzt so: AHB/ZBB kommt- der Bruder trägt sich ein- BuGeBe kommt- Widerspruch- muss vor Gericht. Sagt, dass er es nicht gewesen sein kann, da er zu dem Zeitpunkt woanders war und auch Zeugen dafür hat. In der Zwischenzeit ist meine Angelegenheit verjährt. Aber wie sieht jetzt der weitere Verlauf des Prozesses aus? Kommt dann aufjedenfall ein Fahrtenbuch? Und wie lange muss man das Fahrtenbuch führen?