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owicheck

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  1. Weil das Beweisfoto genau dort gemacht wurde mit der Fahrzeugfront kurz vor der Laterne. Man kann das Kennzeichen und evtl. auch den richtigen Fahrer erkennen (Bilder ist sehr schlecht und das Gesicht nur halb abgebildet ist ab der Sonnenbrille, Nase, Mund zu sehen) Die besagte Hecke fängt aber kurz nach der Fotolinie an (siehe Foto Hecke links) (nicht die Fotokamerapoition) http://justpic.info/images3/b2b2/bruchwegfotolinie.jpg http://justpic.info/images3/3b0b/bruchwegmessstrecke.jpg Das ist sicherlich möglich aber das genau dort die Überschwärzung zu finden ist ist doch sehr merkwürdig da es ja in der Orginal Akte auch nicht zu erkennen ist.
  2. So hier noch das Messprotokoll und der Datensatz vom Blitzer-Foto. http://justpic.info/images3/2c07/messprotokoll.jpg http://justpic.info/images3/5b06/fotomessdaten.jpg Die Fotolinie ist absolut richtig eingezeichnet da auf den Blitzer-Foto ein Laternenmast abgebildet ist der mit ein Aufkleber versehen ist und nur an dieser Position gibt es diese besagte Laterne. Die Hecke geht bis auf den Boden ohne Durchsicht, also ist es Technisch frühstens möglich die Messsonde in 44 m vor der Fotolinie zu platzieren. ( Die Messeinheit muss ja vor der Fotolinie stehen sonst ist ja die gesamte Messung falsch)
  3. So hier mal der warscheinliche Messaufbau, da ich garnicht mitbekommen habe das ich Geblitz wurde alles nach Aktenlage erstellt. XXX
  4. Eine Skizze des Meßstellenaufbau liegt mir leider nicht vor (die Behörde rückt die Daten nicht freiwillig raus und diese Daten wären für mich sehr wichtig). Ich habe mir aber anhand der Daten im Messprotokoll die Messstelle genauer angeschaut. Die erste möglich Position (Einfahrt) der Messsonde kann frühstens 44 Meter vor der Fotolinie gewesen sein da der Abstand der Messsonde v. Fahrbahnrand zur Straße 6,60 Meter beträgt und es ein Hecke (1.80 M Höhe) gibt die 1,20 Meter vom Fahrbahnrand steht und dort auch keine Lücke in der Hecke ist und ein Messaufbau ist auf der anderen Straßenseite gar nicht möglich da dort ein Graben im Abstand von 1,50 Meter vom Straßenrand der gesamte Straße verläuft. Des weg hab ich diese Vermutung. Die Messstelle war Innerorts 50 km/h auf der ein Seite ein Wald und andere Seite eine Schrebergartenanlage. Langsames Auto 40 km/h überholt und direkt kurz nach den einscheren Geblitzt.
  5. @ToSchu Danke für die kompetente Antwort. Eine Wichtige Frage wäre aber: Darf der Messaufbau laut Betriebsanleitung mit ein Abstand von 44 Meter zwischen Fotolinie und der Messlinie sein. Ich hab bis jetzt immer nur was von 3 Metern gelesen aber leider keine Einsicht auf die original Betriebsanleitung. Die Anlage war auf Automatik geschaltet und auf den Messfoto ist nicht die Messlinie und die Fotolinie gleichzeitig zu sehen. Somit könnte sich doch auch ein zweites Fahrzeug in den Messbereich aufgehalten haben oder? Es wäre doch auch möglich das ein abgeblitztes Fahrzeug vor der Fotolinie gestoppt hat oder abgebogen ist und dann das nachfolgende Fahrzeug geblitzt wurde oder etwa nicht? Also was meint Ihr dazu und hab ihr genaue Information von der original Betriebsanleitung?
  6. @Diver Also wäre dann eine falsche Straßenbreite keine Aufstellungsfehler? @Biber Genau darum geht es doch, hätte ich diese Infos dann würde ich doch nicht hier Fragen sondern würde alles sofort anfechten. Ich dachte ja das vielleicht hier jemand genauere Information hat. --- Ich hoffe hier im Forum wird mehr Sachlich diskutiert und sich gegenseitig geholfen.
  7. @owicheck Liegt Dir das Eichprotokoll vor? Leider habe ich nur den Eichschein mit der 1.003 Software eingetragen, ein Eichprotokoll liegt mir nicht vor und die PTB scheint keine Daten rauszurücken. ---- Es geht in Ersterline nicht darum ob die Messung evtl. falsch war (auch wenn ich daran Zweifel) sonder ob die Gesetzlichen Bedingung eingehalten wurden wenn z.b. Daten nicht ordnungsgemäß im Bild eingeblendet wurden, der Messaufbau laut Betriebsanleitung nicht richtig war oder Falsche Werte für die Messung verwendet wurden. Laut ARD RATGEBER RECHT sind 80 Prozent der Messungen falsch. Eine falsche Strassenbreite z.b. ist schon ein verfahrens Fehler der zur Einstellung führen könnte. Also im Zweifel für den Angeklagten und Zweifel sind meines Erachtens einige vorhanden. Bei einer nicht aktuellen Software wurden schon einige Verfahren eingestellt speziell bei dieser Anlage siehe hier: http://aktuell.szary.de/verteidigung-eso-es-3-0-769/ http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fach...-schwachstellen Da ein Softwareupdate sogar kostenlos von der Firma ESO angeboten wird ist eigentlich nicht einzusehen das man noch mit einer Felhlerträchtigen alten Software arbeitet. News vom 23.01.2011 = http://www.eso-elektronik.de/web/NewsDownloads/news.aspx --- Ach ja mein Anwalt bekommet gar kein Geld da ich Glück habe das ich im Bekanntenkreis jemand habe der das kostenlos für mich macht und ich bin Ihm sehr dankbar dafür (leider ist er nicht auf Verkehrsrecht spezialisiert). Ach ja ALG2 Empfänger bekommen auch keine Zuschüsse wie einige glauben, selbst Prozesskostenhilfe ist nicht möglich da es bei Bußgeldverfahren überhaut keine PKH gibt. Was mich nur ärgert das ich vielleicht Recht bekommen würde aber es mir nicht leisten kann ein Rechtsstreit einzugehen. Also bleibt mir evtl. nur übrig die Strafe zu akzeptieren auch wenn Sie evtl. nicht berechtigt ist. Zur Info: Ich bin kein Raser (ich weis das sag jeder) und Tickets habe ich mal in der 30 Zone bekommen (mit ca 40- 45 km erwischt) und die kann ich an einer Hand abzählen. (keine Punkte, kein Fahrverbot und 27 Jahre Führerschein) Ich bedanke mich an Alle die mir helfen wollen und würde mich freuen wenn Ihr noch weitere Infos mitteilen würdet.
  8. Hallo, mich haben Sie mit den Einseitensensor ES3.0 erwischt, nach Akteneinsicht habe ich einige Fehler gefunden. 1. Im Messprotokoll ist eine falsche Straßenbreite eingetragen mit 6,80 Meter an der Fotolinie aber an der warscheinlichen Messlinie beträgt die Straßenbreite 7,40 Meter. Frage: Hat das bei ein Verfahren Vorteile für mich (Messfehler oder Falsche angaben Messbamter)? 2. Eine alte Software 1.003 war bei der Messung eingespielt es gibt aber ein neue 1.004 siehe PTB = https://www.ptb.de/s/melodi/dok;jsessionid=...TB-1.31-4053726 Frage: Ist die Messung zu verwerfen wenn nicht die neuste Software eingespielt wurde b.z.w. darf das Gerät bei der erneuten Eichung eine alte Software drauf haben ? (Bei der Software 1.001 gab es das schon, aber gilt das auch bei mir) Hat vielleicht jemand genauer Information was laut PTB in der neuen Software geändert wurde? In der Kurzbeschreibung von PTB steht: Modifizierte Softwareversion 1.004 (u. a. Reduzierung der Annullationsrate) neuer Typ eines Kryptotoken neue Gebrauchsanweisung Stand 25.11.2011 - neue Eichrichtlinie 3. Wie muss der Messaufbau laut Anleitung von ESO Gmbh genau sein. Was ich genau wissen müsste wie weit darf die Fotoliene von der Messliene (Messsonde) entfernt sein? Bei mir müsste es mindesten 44 Meter (vielleicht sogar mehr) sein und das kommt mir doch sehr weit entfernt vor. Wenn jemand ein Auszug aus der Bediensanleitung hätte ware das Super oder ein Hinweis welche Enfernung Pflicht ist wäre das auch Super. 4. In den Einblendungen oben auf den Foto steht bei Abstand: 7 4 m also ohne ein Komma aber in den Wert rechts daneben Abstand Straße: 6,6 m dort ist eindeutig ein Komma zu sehen. Ob das Komma auf den Orginalbild aber auch nicht drauf ist weiss ich nicht in der Akte konnte man es nicht erkennen. Frage: Da der Wert "Abstand" wohl die Entfernung der Messonde zum Fahrzeug sein müsste, ist dann die Messung auch zu verwerfen da dieser Wert ja warscheinlich zur Berechung der Geschwindigkeit nötigt ist. Mein Anwalt hatte bei der Behörde genauere Information mit Rücksendung der Akte angefordert Dokumentation Fotoline, Messaufbau (Skizze) und was im Orginal Bild bezüglich Abstand steht angefordert. Nur der Sachbearbeiter hat mit keinen Wort auf dieses Schreiben reagiert und einfach das Bußgeldverfahren eröffnet, somit bleibt mir nur noch der Klageweg obwohl er die Information herausrücken muss Das sowas in unseren Rechtsstaat möglich hätte ich nicht gedacht, wenn ich nun Klage dann kommen warscheinlich Kosten für ein Gutachter dazu und mein Anwalt sagte wenn ich das Ding verliere kann es ohne weiteres 1.000 Euro oder mehr werden. Da ich Hartz beziehe würde mich das sehr treffen und ich könnte es nur sehr schwer bezahlen da die Strafee von 180 € + 1 Monat Fahrverbot noch draufkommen würde. Also ich hab ab Heute noch 1 Woche Zeit alles zu akzeptieren oder eine Klage anzustreben, das Finanzelle Risiko für mich kann ich aber nur eingehen wenn ich genaue Beweise habe das ein Messfehler vorhanden ist. Bitte helft mir schnell wenn Ihr Information habt. Vielen Dank!
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